22.3935 · Interpellation · 2022-09-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Kürzlich hat eine Vernehmlassung zum Bericht zum Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur mit Änderungen an den Bundesbeschlüssen und zur Perspektive Bahn 2050 stattgefunden. Berechtigter Kritikpunkt an der Vorlage ist die offensichtliche Ungleichbehandlung der Kantone und namentlich die Benachteiligung der Ostschweiz. Privilegiert werden Grossprojekte vor allem in Zentrumsregionen, während kleinere, aber notwendige Ausbauschritte in den ländlichen Räumen eher stiefmütterlich behandelt werden. So soll in den nächsten Jahrzehnten ein Grossteil der Infrastrukturinvestitionen in drei Grossprojekte fliessen: Herzstück Basel, Tiefbahnhof Luzern und Tunnelverbindung Zürich-Altstetten Aarau.
1. Kann der Bundesrat sicherstellen, dass neben den drei erwähnten Grossprojekten genügend Mittel für den Ausbau des öV in den ländlichen Regionen und namentlich der Ostschweiz übrig bleiben?
2. Warum schlägt der Bundesrat vor, das für die Ostschweiz wichtige und vom Parlament beschlossene Angebotsziel "Taktverdichtung Frauenfeld-Wil" über den Ausbauschritt 2035 zu streichen?
3. Teilt der Bundesrat meine Auffassung, dass der Beseitigung von Einspurabschnitten zur Stabilisierung des Verkehrs eine hohe Bedeutung zukommt, beispielsweise auf der Strecke St. Gallen-Trogen der Appenzeller Bahnen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Ausbau der Bahninfrastruktur erfolgt in einer rollierenden Planung. Der Bundesrat erstattet dem Parlament alle vier Jahre Bericht über den Umsetzungsstand der beschlossenen Ausbauschritte und legt dem Parlament alle vier bis acht Jahre eine Botschaft zu einem nächsten Ausbauschritt vor. Aufgrund der aktuell sich abzeichnenden Herausforderungen im Bahnnetz (Umsetzung der beschlossenen Ausbaumassnahmen unter laufendem Betrieb; Stabilität des Fahrplans während der Bauausführung) schlägt der Bundesrat dem Parlament vor, mit der nächsten Botschaft den zuletzt beschlossenen Ausbauschritt 2035 (AS 2035) zu konsolidieren und nur die explizit mit dem Bundesbeschluss zum Ausbauschritt 2035 beauftragten Massnahmen zu prüfen. Zusätzliche Ausbaumassnahmen am bereits stark belasteten Eisenbahnnetz können bis 2032 nicht umgesetzt werden. Erst mit einer nachfolgenden Botschaft zu einem nächsten Ausbauschritt wird ein vollständiger Planungsprozess durchgeführt, in welchen auch die Kantone als Besteller des Regionalverkehrs ihre Angebotsziele einbringen werden. Durch die Finanzierung über den Bahninfrastrukturfonds ist sichergestellt, dass für diese Ausbauten die Mittel zur Verfügung stehen werden.
2. Der in der Botschaft zum AS 2035 vorgesehene integrale Viertelstundentakt zwischen Frauenfeld und Wil bedingt mehrere Kreuzungsstellen und Streckenertüchtigungen. Die Projektierung hat gegenüber der bisherigen Kostengrundlage voraussehbare Mehrkosten von 24 Millionen Franken aufgezeigt. Das Angebotsziel wurde jedoch nicht gestrichen, sondern es wurde in Absprache mit den betroffenen Kantonen beschlossen, dass der bestehende Halbstundentakt in den Hauptverkehrszeiten verdichtet, aber auf einen ganztägigen Viertelstundentakt verzichtet werden soll. Dies bringt eine Angebotsverbesserung und ist ohne neue Infrastruktur umsetzbar.
3. Welche Massnahmen zur Stabilisierung des Verkehrs auf welchen Streckenabschnitten angemessen sind, wird jeweils im Rahmen der Planungen der Ausbauschritte ermittelt. Das Angebotskonzept 2035 kann ohne zusätzliche Doppelspurausbauten auf der Strecke St. Gallen-Trogen umgesetzt werden.
Antwort des Bundesrates.