22.3945 · Motion · 2022-09-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat, in seiner Eigenschaft als Vertreter des Alleinaktionärs Bund, wird beauftragt, der Schweizerischen Post AG und allen ihren Konzerngesellschaften - Post CH AG, PostFinance AG, PostAuto AG, Post CH Kommunikation AG, Post CH Netz AG und SPS Holding AG - klare und verbindliche Regeln aufzuerlegen, die die Verlagerung von Tätigkeiten und Dienstleistungen ins Ausland verbieten.
Begründung
In den letzten Wochen hat die Schweizerische Post AG in einer Medienmitteilung bekannt gegeben, dass sie im Informatikbereich eine massive Verlagerung nach Portugal vornehmen wird. In Lissabon sollen mittelfristig 120 IT-Fachkräfte eingestellt werden.
In der Antwort auf die Frage 22.7664 Marchesi "Die Post: Der Bundesrat muss die Standortverlagerung der IT-Dienste nach Portugal verhindern!" hat der Bundesrat betont, dass die Post über volle unternehmerische Autonomie verfügt und dass er auf das operative Geschäft der Post keinen Einfluss nimmt.
Als Alleinaktionär muss der Bund mitbestimmen können über die Strategie eines Betriebs, der in seinem Besitz ist. Es ist unangemessen und unhaltbar, wenn der Bund kein Interesse zeigt, untätig bleibt und keine klaren Leitplanken setzt, insbesondere bei Themen, bei denen das öffentliche Interesse betroffen ist. Der Bund muss sich dafür einsetzen, dass die bundeseigenen Betriebe Arbeitsplätze in der Schweiz, das heisst für die inländischen Arbeitskräfte, schaffen, und er darf die mit schädlichen Folgen verbundenen Verlagerungen ins Ausland nicht erlauben. Dieses konkrete Thema kann nicht als operative Frage abgetan werden. Es ist im Gegenteil eine strategische Frage, zu der der Eigentümer - also der Bund - klare Vorgaben machen muss.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat führt die Schweizerische Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Auf das operative Geschäft nimmt er grundsätzlich keinen Einfluss.
Der Bundesrat erachtet damit auch Fragen der Personalrekrutierung als operative Angelegenheiten der bundesnahen Unternehmen und greift nicht aktiv in diese ein. Die Verantwortung dafür liegt ausschliesslich beim Verwaltungsrat.
Der inländische Arbeitsmarkt für IT-Fachkräfte ist ausgetrocknet. Nach Angaben der Post gelingt es ihr nicht, die für die Weiterentwicklung ihres Geschäftsmodells benötigten zusätzlichen IT-Fachkräfte auf dem inländischen Arbeitsmarkt zu rekrutieren. Aus diesem Grund ist die Post, wie viele andere Schweizer Unternehmen auch, auf die Erschliessung von Talentpools ausserhalb der Schweiz angewiesen.
Die Post hat die Eignerdepartemente UVEK und EFD über die Errichtung eines IT-Campus in Lissabon informiert. Es handelt sich dabei um neue Arbeitsplätze; es kommt also zu keiner Verlagerung von Arbeitsplätzen aus der Schweiz nach Portugal. Vielmehr hält die Post weiterhin an ihrem Ziel fest, rund 200 neue IT-Arbeitsplätze in der Schweiz zu schaffen, sofern die Arbeitsmarktlage dies zulässt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.