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22.3949 · Interpellation · 2022-09-21

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Das Energiegesetz (Artikel 21) sieht vor, dass, wenn der vom BFE festgelegte Referenz-Marktpreis den Vergütungssatz für Elektrizitätsproduktionsanlagen übersteigt, der übersteigende Teil dem Netzzuschlagsfonds (nachfolgend "Fonds") zukommt. Nach Jahren extrem tiefer Preise lag der Referenz-Marktpreis seit dem Herbst 2021 durchschnittlich über dem Vergütungssatz für Photovoltaikanlagen und dem Vergütungssatz für die meisten Windenergieanlagen. Den Medien war zu entnehmen, dass gewisse Bezügerinnen und Bezüger des Einspeisevergütungssystems (EVS) ihre Anlagen stillgelegt haben, um nicht in den Fonds einzahlen zu müssen.

Ich habe die folgenden Fragen an den Bundesrat:

1. Welche Beträge haben Betreiber von Anlagen, die eine Einspeisevergütung (EV) erhalten, seit Anfang 2021 effektiv in den Fonds einbezahlt? Diese Frage betrifft sowohl Betreiber von Photovoltaikanlagen als auch Betreiber von Windenergieanlagen.

2. Kann der Bundesrat bestätigen, dass gewisse Betreiber seit Beginn des vierten Quartals 2021 nicht mehr ins Netz eingespeist haben, um nicht in den Fonds einzahlen zu müssen? Wie viele Betreiber sind das? Welche Technologien sind betroffen?

3. Kann der Bund angesichts der aktuellen Mangellage und der Mangellage im kommenden Winter Betreiberinnen und Betreiber, die eine EV erhalten, dazu verpflichten, Strom ins Netz einzuspeisen, selbst wenn der Referenz-Marktpreis die im EVS vorgesehene Vergütung übersteigt?

4. Können die 422 Windenergieprojekte mit positivem EVS-Bescheid (Stand Juli 2022, gemäss dem Pronovo-Cockpit) ins System der Investitionsbeiträge überführt werden? Können die Windenergie-Projekteigner das System wählen, das für sie finanziell attraktiver ist, und so von derjenigen öffentlichen finanziellen Unterstützung profitieren, die sich für sie am meisten lohnt?

5. Ist es angesichts des aktuellen Strommarktpreises noch vertretbar, den Bau von Grossanlagen zur Produktion erneuerbarer Energie, wie etwa grossflächigen Photovoltaikanlagen oder Windparks, über die Investitionsbeiträge derart massiv zu subventionieren?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Strompreise sind seit dem vierten Quartal 2021 deutlich angestiegen. Bis Mitte 2022 wurde den Betreibern von Photovoltaikanlagen, die sich in der Direktvermarktung befinden, 5.8 Millionen Franken und den Betreibern von Windenergieanlagen in der Direktvermarktung 4.8 Millionen Franken in Rechnung gestellt.

2. Dem Bundesrat sind keine konkreten Fälle bekannt. Stellt ein Produzent die Produktion ein, entgehen ihm die Einnahmen in Höhe des Vergütungssatzes. Dies wirkt sich negativ auf die Rentabilität der Anlage aus, weshalb es der Bundesrat als wenig wahrscheinlich ansieht, dass Anlagen abgestellt werden.

Per Ende September 2022 sind jedoch bereits 82 Anlagen aufgrund der hohen Strompreise aus dem Einspeisevergütungssystem ausgetreten. Dies betrifft 45 Photovoltaikanlagen, drei Windenergieanlagen, acht Kleinwasserkraftwerke und 26 Biomasseanlagen. Für den Fall, dass der Referenz-Marktpreis künftig wieder unter die Vergütungssätze fallen sollte, tragen die Betreiber der ausgetretenen Anlagen das Risiko selbst. Eine Rückkehr in das Einspeisevergütungssystem ist nicht möglich.

3. Eine Einspeisepflicht besteht nicht.

4. Auch für die Projektanten von Windenergieanlagen mit einem positiven Bescheid ist es möglich, ab dem 1. Januar 2023 einen Investitionsbeitrag zu beantragen. Bedingung hierfür ist, dass eine Windmessung vorliegt und dass mit dem Bau der Anlage noch nicht begonnen wurde.

5. Aktuell befinden sich die Strompreise auf einem sehr hohen Niveau. Ein kurzer Blick in die jüngste Vergangenheit zeigt jedoch, wie stark die Preise schwanken können. So befanden sich im Jahr 2020 die Strompreise auf einem Tiefstand. Da die Strompreisbildung von verschiedenen Faktoren abhängig ist, können die Preise auch wieder deutlich sinken. Aufgrund dieser Unsicherheiten ist die Förderung der erneuerbaren Energien mittels Investitionsbeiträgen weiterhin sinnvoll.

Antwort des Bundesrates.