Senkung beim Bundespersonal auf 35 000 Vollzeitäquivalente und Senkung der Bundespersonalausgaben auf 5 Milliarden Franken
22.3957 · Motion · 2022-09-21
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Senkung des Personalbestands auf 35 000 Vollzeitäquivalente sowie eine Senkung der Bundespersonalausgaben auf 5 Milliarden Franken bis spätestens in 4 Jahren umzusetzen.
Begründung
Der weitaus grösste Posten beim Eigenaufwand des Bundes ist der Personalaufwand mit inzwischen über sechs Milliarden Franken jährlich (Rechnung 2021). Nicht nur der Personalaufwand sondern auch die Anzahl Bundesangestellter ist in den letzten 15 Jahren stetig angestiegen: Wiesen im Jahre 2007 die Bundesstellen noch etwa 32 000 Vollzeitäquivalente auf, sind es mittlerweile 38 000 (VA 2022). Die Kosten stiegen im selben Zeitraum von knapp fünf auf sechs Milliarden Franken an. Darüber hinaus wuchs der Durchschnittslohn in der Bundesverwaltung um fast 17 000 Franken auf 126 000 Franken an. Angesichts dieser Zahlen braucht es offensichtlich mehr Spardruck. In Zeiten von Digitalisierung und Automatisierung der klassischen Büroberufe ist ein moderater Rückbau des Personalbestandes zumutbar. Auch hinsichtlich der bereits erfolgten teuren Investitionen in die Digitalisierung beim Bund. Zudem kann es nicht sein, dass Bundesangestellte derart viel mehr als Angestellte in der Privatwirtschaft verdienen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Aufgaben, welche die Bundesverwaltung zu erfüllen hat, werden von den eidgenössischen Räten bestimmt. Politik, Wirtschaft und Bevölkerung haben den berechtigten Anspruch, dass die von den eidgenössischen Räten definierten Aufgaben in hoher Qualität und effizient erbracht werden. Ferner führen teilweise exogene Faktoren dazu, dass bestehende Aufgaben eine Intensivierung erfahren.
Der Bundesrat betreibt eine zurückhaltende Ressourcenpolitik und ist bestrebt, sowohl die Personalausgaben wie auch den Personalbestand auf einem angemessenen Niveau zu halten. Nur so ist es gelungen, trotz der gestiegenen Anforderungen an die Bundesverwaltung den Anteil der Personalausgaben gemessen an den ordentlichen Gesamtausgaben des Bundes in den letzten zehn Jahren bei rund 8 Prozent stabil zu halten.
Sollen die vom Motionär verfolgten Bestandes- und Aufwandreduktionen erreicht werden, müssen die eidgenössischen Räte die Aufgaben der Verwaltung erheblich reduzieren und entsprechende Verzichte beschliessen. Die jüngsten Beschlüsse der eidgenössischen Räte dürften jedoch zu einer weiteren Erhöhung des Personalbestandes führen. Ausserdem können durch Parlament und Bundesrat nicht steuerbare Entwicklungen, wie zum Beispiel der Migrationsbereich, ebenfalls dazu beitragen, dass der Personalbestand in naher Zukunft eher zu- als abnehmen wird.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass kein Missverhältnis zwischen Ressourcen und Aufgaben der Bundesverwaltung besteht. Gleichzeitig haben die eidgenössischen Räte in jüngster Vergangenheit keine Beschlüsse gefasst, die zu einer Reduktion der Aufgaben der Verwaltung führen würden. Beides sind jedoch unabdingbare Voraussetzungen, dass die Umsetzung der Motion als sinnvoll und realistisch erscheint.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.