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22.3958 · Motion · 2022-09-21

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die öffentliche Entwicklungshilfe (Aide publique au développement, APD) der Schweiz auf jährlich 2 Milliarden Franken und damit auf den Stand von 2006 zu begrenzen.

Begründung

In den letzten 15 Jahren sind die Ausgaben für die Entwicklungshilfe um 1,5 Milliarden Franken angestiegen. Die Entwicklungshilfe stellt damit einer jener Ausgabenposten im Bundeshaushalt mit einer der grössten Wachstumsraten dar. Diese Entwicklung ist angesichts der angehäuften Corona-Schulden und den anstehenden finanziellen Herausforderungen im Sicherheits- und Energiebereich nicht haltbar. Darüber hinaus ist die Wirksamkeit finanzieller Zuwendungen an sogenannte "Entwicklungsländer" auch in der Wissenschaft stark umstritten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Globale Krisen und Konflikte nehmen zu. Die Zahl der Menschen, die humanitäre Hilfe benötigen, hat sich in den letzten sechs Jahren verdoppelt. Die Zahl der Menschen in extremer Armut ist im Rahmen der Pandemie zum ersten Mal seit über 20 Jahren gestiegen. Rechtsstaatlichkeit und Demokratie nehmen weltweit ab und in Europa herrscht wieder Krieg. Die Eidgenossenschaft hat das Ziel, die Freiheit und die Rechte des Volkes und die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes zu schützen (Art. 2 BV). Dies tut sie auch durch die Aussenpolitik. Die Linderung der Not und Armut in der Welt, die Achtung der Menschenrechte und der Demokratie weltweit, ein friedliches Zusammenleben der Völker sowie die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 54 Abs. 2 BV) tragen zur weltweiten Sicherheit und Stabilität bei und sind somit auch im Interesse der Schweiz. Unser Land wurde dieses Jahr erstmals auf Rang eins des Human Development Index eingestuft. Vor diesem Hintergrund würde es der humanitären Tradition der Schweiz und den internationalen Erwartungen an die Schweiz zuwiderlaufen, wenn sie ausgerechnet jetzt ihre Mittel für die internationale Zusammenarbeit (IZA) so drastisch begrenzen würde.

Zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen, dass Entwicklungsprogramme einen messbar positiven Einfluss haben können, z. B. auf den Lebensstandard, die Produktivität, die Gouvernanz oder den Zugang zu besserer Bildung und Gesundheitsversorgung. Investitionen in die IZA bedeuten somit, die internationale Stabilität und Sicherheit zu begünstigen sowie Fluchtursachen und irreguläre Migration zu reduzieren. Die IZA trägt dazu bei, die Rechtstaatlichkeit und den weltweiten Frieden zu fördern und Lösungen für den globalen Gesundheits- oder Klimaschutz zu finden. Zudem unterstützt die IZA Wohlstand und günstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Entwicklungsländern, wodurch sich die Lebensbedingungen und Perspektiven vor Ort verbessern und mögliche Handelspartner für die Schweizer Wirtschaft erwachsen.

Die öffentliche Entwicklungshilfe (Aide publique au développement, APD) ist eine Referenzgrösse zur Vergleichbarkeit der Mittel, die die Mitgliedstaaten des Entwicklungshilfeausschusses (DAC) der OECD für die Unterstützung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung von Entwicklungsländern ausgeben. Die APD beinhaltet nicht nur Ausgaben der IZA, sondern Ausgaben aus allen Departementen, darunter beispielsweise jene des Staatssekretariates für Migration (SEM) für die Aufnahme von Asylsuchenden aus Entwicklungsländern während des ersten Aufenthaltsjahres, sowie Ausgaben der Kantone und Gemeinden. Eine fixe Begrenzung der APD ist in ihrer Gesamtheit schweizweit schwer zu steuern, da beispielsweise die Asylkosten stark von der internationalen Sicherheitslage und den Migrationsbewegungen abhängen und der Bund keinen Einfluss auf die Ausgaben der Kantone und Gemeinden hat. Ausserdem wird die APD ex post anhand der Anrechenbarkeit getätigter Ausgaben errechnet und eignet sich daher nicht für die Budgetsteuerung.

Der Bundesrat formuliert alle vier Jahre eine Botschaft zur IZA-Strategie, die er mit den entsprechenden Verpflichtungskrediten dem Parlament unterbreitet. Hierbei werden die Bedürfnisse und der finanzielle Spielraum sorgfältig austariert.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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