22.3964 · Motion · 2022-09-21
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, das Projekt "Aufgabenteilung II" zur Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen per sofort wieder aufzunehmen und entsprechend die am 19. März 2021 kommunizierte Sistierung (siehe https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-82751.html) umgehend aufzuheben.
Begründung
Das Projekt "Aufgabenteilung II" wurde als umfassendes Projekt zur Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen gestartet und wurde später anlässlich der Covid-19-Krise sistiert. Die Entflechtung von Aufgaben, die heute von Bund und Kantonen gemeinsam wahrgenommen werden, ist jedoch dringlich. Insbesondere vor dem Hintergrund einer Reduktion der gebundenen Ausgaben des Bundes. Der Bund hat sich für eine Reduktion seiner gebundenen Aufgaben einzusetzen. Damit wird mehr Handlungsspielraum für die Bundesfinanzen geschaffen, der hinsichtlich des Abbaus der Corona-Schulden und weiterer zukünftiger Herausforderungen dringend benötigt wird. So geht der Bundesrat in seiner Medienmitteilung vom 29. Juni 2022 davon aus, dass er ab 2024 die Vorgaben der Schuldenbremse und damit die Verfassung nicht mehr einhalten kann. Das Projekt "Aufgabenteilung II" ist deshalb schnellstmöglich wieder aufzunehmen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die "Aufgabenteilung II" ist ein gemeinsames Projekt von Bund und Kantonen. Über eine Wiederaufnahme muss deshalb gemeinsam entschieden werden. Zurzeit finden zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement und der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) Gespräche über das weitere Vorgehen beim Projekt "Aufgabenteilung II" statt. Ein Entscheid des Bundesrates und der KdK ist im 2. Quartal 2023 vorgesehen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.