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22.3968 · Interpellation · 2022-09-21

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Krankenversicherungsprämien werden 2023 massiv ansteigen und für 2024 ist mit einer ähnlichen Entwicklung zu rechnen. Die Gründe dafür sind vielfältig, es ist müssig, sie hier nochmals aufzuzählen.

Allerdings hat einer dieser Gründe seinen Ursprung interessanterweise in der legitimen Absicht, Einsparungen im Gesundheitssektor vorzunehmen. Die Verlagerung von stationären hin zu ambulanten medizinischen Eingriffen führt zu tieferen Rechnungen. Die gleiche Operation kostet weitaus weniger, wenn sie nur ein paar Stunden dauert und nicht mehrere Tage Aufenthalt in einem Spital bezahlt werden müssen.

Diese Verlagerung wird von öffentlicher Seite zwar energisch gefördert, das Finanzierungsmodell passt aber nicht dazu. Tatsächlich werden stationär durchgeführte Eingriffe heute zu 55 Prozent über den laufenden Kantonshaushalt finanziert, den Rest trägt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP). Ambulant durchgeführte Eingriffe hingegen gehen vollständig zulasten letzterer. So sinkt zwar die Gesamtrechnung, der Anteil zulasten der OKP - und somit der Versicherten - steigt aber.

Um diesen unerwünschten Nebeneffekt zu korrigieren, hat der Nationalrat am 26. September 2019 eine Vorlage für eine einheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich (EFAS) angenommen. Damit sollte es keine falschen Anreize zugunsten der stationären Behandlung mehr geben, und die Verlagerung von stationär zu ambulant sollte sowohl für die Versicherer als auch die Kantone kostenneutral erfolgen. Leider ist das Geschäft nun seit drei Jahren im Ständerat hängig.

Kann der Bundesrat angesichts dieser Verzögerung die folgenden Beträge abschätzen:

- die zusätzlichen Kosten zulasten der OKP in Zusammenhang mit der Verlagerung von stationär zu ambulant in den letzten Jahren, insbesondere seit 2019;

- die Kosten zulasten der OKP, die mit einer Verabschiedung der Vorlage zur monistischen Finanzierung der Leistungen hätten eingespart werden können;

- die Einsparungen der Kantone durch diese Kostenverlagerung?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Statistik der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zeigt, dass von 2019 bis 2021 die Kosten für stationäre Leistungen zulasten der OKP nahezu konstant bei 7.0 Milliarden Franken pro Jahr lagen, die Kosten für ambulante Leistungen (ohne Pflegeleistungen) aber von 24,2 auf 26,1 Milliarden Franken gestiegen sind. Die Mehrkosten von 1,9 Milliarden Franken pro Jahr seit 2019 im ambulanten Bereich gehen ausschliesslich zulasten der OKP, während die Kosten der Kantone für stationäre Leistungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) ungefähr konstant geblieben sein dürften. Allerdings tragen die Kantone die Verantwortung für die Restfinanzierung der Pflegeleistungen. Sie werden in diesem Bereich von Jahr zu Jahr etwas stärker belastet, wenn auch weniger stark als die OKP durch die ambulanten Leistungen.

Welcher Teil der Mehrkosten im ambulanten Bereich auf die Verlagerung von stationären hin zu ambulanten Leistungen zurückzuführen ist und welcher Teil auf die übrige Kostensteigerung, kann nicht abgegrenzt werden. Unabhängig von den Gründen sinkt mit der heutigen Finanzierung der steuerfinanzierte Anteil an den Leistungen nach KVG, während der Anteil der Prämienfinanzierung zunimmt.

Von der allgemeinen Kostenverlagerung abzugrenzen ist die Verlagerung von einzelnen Leistungen aufgrund von Listen von Leistungen, welche im Regelfall ambulant zu erbringen sind. Eine im Mai 2022 veröffentlichte Evaluation (www.bag.admin.ch > Das BAG > Publikationen > Evaluationsberichte > Kranken- und Unfallversicherung) zeigt, dass die Regeln des Bundes in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) für die Kantone leicht kostensenkend und für die OKP kostenneutral ausfallen. Letzteres weil für eine ambulante Durchführung der gelisteten Eingriffe meist deutlich weniger als die Hälfte der Kosten für eine stationäre Durchführung anfallen. Die Kostenentwicklung für diese Eingriffe wird durch den Indikator des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) "Ambulant vor stationär: Entwicklung der Kosten" (www.obsan.admin.ch/de > Indikatoren > Kosten und Finanzierung > Ambulant vor stationär: Entwicklung der Kosten) abgebildet. Allerdings sinkt auch bei konstanten Kosten für die OKP der steuerfinanzierte Anteil an den Kosten.

2. Der Übergang zu einer einheitlichen Finanzierung ist für alle Finanzierungsträger kostenneutral. In den darauffolgenden Jahren entwickelt sich die Belastung der Finanzierungsträger aber anders als bei einer Weiterführung des Status quo, weil das Kostenwachstum im ambulanten Bereich und bei den Pflegeleistungen stärker ist als im stationären Bereich. Unter der Annahme, dass eine einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen, wie sie im Rahmen der pa. iv. 09.528 Humbel "Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus" vom Nationalrat am 26. September 2019 gutgeheissen wurde, bereits auf Ende 2019 vollumfänglich in Kraft getreten wäre, hätten die Kantone ungefähr einen Viertel der seither eingetretenen Kostensteigerung im ambulanten Bereich von 1,9 Milliarden Franken mitfinanzieren müssen. Die Kosten zulasten der OKP wären damit im Jahr 2021 zwischen 400 und 500 Millionen Franken niedriger gewesen. Dies entspricht ungefähr 1,5 Prämienprozenten. Hinzu kommen noch die mit einer einheitlichen Finanzierung mittelfristig erwarteten Effizienzgewinne zugunsten beider Finanzierungsträger. Bei einer einheitlichen Finanzierung aller KVG-Leistungen müsste sich die OKP zwar mehr als heute an den Mehrkosten im Pflegebereich beteiligen, die Prämienzahlenden würden im Vergleich zum heutigen System aber trotzdem entlastet.

3. Wenn eine einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen bereits auf Ende 2019 kostenneutral eingeführt worden wäre, wären die Kantone bis 2021 spiegelbildlich zu den Prämienzahlenden um zwischen 400 und 500 Millionen Franken weniger entlastet worden als mit der Weiterführung des heutigen Systems, abzüglich von Effizienzgewinnen. Bei einer einheitlichen Finanzierung aller KVG-Leistungen würden die Kantone im Pflegebereich weniger Mehrkosten tragen, insgesamt würden sie im Vergleich zum heutigen System aber trotzdem weniger entlastet.

Antwort des Bundesrates.