22.3970 · Interpellation · 2022-09-21
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Entwicklung der gebundenen Aufgaben ist dem Bundesrat schon seit längerem ein Dorn im Auge. Durch die Abschaffung des Bahninfrastrukturfonds (BIF) sowie des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) (NAF) könnte ein wesentlicher Teil an gebundenen Ausgaben aufgehoben werden. In Zukunft sollen Neufinanzierungen im Bereich von Schiene und Strasse durch Verpflichtungskredite erfolgen, analog der gängigen Praxis in anderen Ausgabenbereichen. Damit hätte der Bund einen höheren Handlungsspielraum in der Finanzpolitik. Wie beurteilt der Bundesrat die Abschaffung des BIF und NAF zur Flexibilisierung der Bundesfinanzen?
Begründung
Die Ausgaben des Bundes können in ungebundene und gebundene Ausgaben unterteilt werden. Ausgaben können im Wesentlichen aus zwei Gründen stark gebunden sein. Das prägnanteste Beispiel sind die Passivzinsen: Sie werden fast ausschliesslich von der Höhe der Schuld und der Höhe der Zinsen bestimmt und lassen sich kurzfristig kaum verändern. Der zweite wichtige Grund für Ausgabenbindungen sind Verfassungs- oder Gesetzesvorschriften, welche das Ausgabenniveau verbindlich vorschreiben. In diese Kategorie gehören auch weite Teile der Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) und in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Diese Transfers können kurzfristig weder gekürzt, noch aufgestockt werden; dazu muss das Gesetz, in gewissen Fällen sogar die Verfassung, geändert werden. Somit kann das Parlament jeweils nur ungebundene Ausgaben kürzen. Das führt wiederum zu einer schleichenden Verdrängung der ungebundenen Ausgaben, wodurch der Handlungsspielraum des Parlaments in der jährlichen Budgetdebatte immer kleiner wird.
Auf Druck der SVP in der Finanzkommission legte der Bundesrat im Oktober 2021 eine Analyse der gebundenen Ausgaben vor. Aus Sicht der SVP muss der Bundesrat in einem nächsten Schritt konkrete Varianten vorlegen, mit denen der Anteil der gebundenen Ausgaben am Bundeshaushalt längerfristig auf unter 50 Prozent reduziert werden kann. Eine Möglichkeit ist die Abschaffung von BIF und NAF.
Stellungnahme des Bundesrates
Die beiden Verkehrsinfrastrukturfonds Bahninfrastrukturfonds (BIF) und Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) wurden 2014 bzw. 2017 in Verfassungsabstimmungen mit grossen Mehr von Volk und Ständen gutgeheissen. Dank der (Teil-)Zweckbindung von Einnahmen garantieren sie eine hohe Planungssicherheit sowohl für die Erfüllung der entsprechenden Bundesaufgaben als auch für den Bundeshaushalt (Stetigkeit der Ausgaben).
Allerdings schränkt die Zweckbindung von Einnahmen auf Verfassungsstufe den finanzpolitischen Handlungsspielraum für Bundesrat und Parlament ein. Während bei den Einlagen in den BIF mit der Formulierung "höchstens 2/3 des Reinertrags" der LSVA (vgl. Art. 87a Abs. 2 lit. a BV) ein relevanter Spielraum besteht, ist die Flexibilität bei den Einlagen in den NAF mit der Formulierung "in der Regel 10 Prozent des Reinertrags" der Mineralölsteuer (vgl. Art. 86 Abs. 2 lit. f) deutlich geringer. Die Einschränkung der Flexibilität ist umso grösser, wenn die Einlagen in die Fonds und die Zweckbindungen auf hoher Rechtssetzungsstufe (Verfassung) erfolgen und starr sind. Vor diesem Hintergrund sollten weitere Fonds nur unter restriktiven Bedingungen geschaffen werden, etwa für volkswirtschaftlich wichtige Investitionen, die grossen Schwankungen unterliegen.
Gute, stabil finanzierte Verkehrsinfrastrukturen sind für das Gedeihen der schweizerischen Volkswirtschaft von grossem Wert. BIF und NAF halten auch Risiken vom Bundeshaushalt fern, indem dieser keine Investitionsspitzen abdecken muss.
Eine Abschaffung der beiden Verkehrsfonds BIF und NAF erachtet der Bundesrat nicht als angezeigt.
Antwort des Bundesrates.