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Die Schweiz muss die Sanktionen der Europäischen Union gegen die Verantwortlichen der schwerwiegenden und massiven Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang übernehmen

22.3983 · Motion · 2022-09-22

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Sanktionen gegen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die die europäische Union seit dem 22. März 2021 als Reaktion auf die schweren Menschenrechtsverletzungen und verstösse in Xinjiang und Tibet beschlossen hat, zu übernehmen.

Begründung

Alle unsere wichtigsten Handelspartner, sprich die EU, die Vereinigten Staaten und Grossbritannien, haben seit mehreren Jahren Sanktionen gegen Personen, Organisationen und Einrichtungen beschlossen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen an der Minderheit der Uiguren in der Region Xinjiang der Volksrepublik China verantwortlich sind.

Auf Grundlage des Beschlusses (GASP) 2020/1999 des Europäischen Rates vom 7. Dezember 2020 über restriktive Massnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstösse ("thematische Menschenrechtssanktionen"), hat die EU seit dem 22. März 2021 eine Reihe von Sanktionen gegen Personen und Einrichtungen beschlossen, die als verantwortlich für die schweren Verbrechen in der Region Xinjiang betrachtet werden.

Am 12. Mai erklärte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu meiner Interpellation 21.3408, dass eine allfällige Übernahme der Sanktionen noch geprüft werde und er noch keinen Beschluss dazu gefasst habe. 16 Monate später hat der Bundesrat noch keine Übernahme auch nur einer Sanktion angekündigt.

In der Zwischenzeit wurde der Bericht der Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, veröffentlicht. Dieser Bericht lässt kaum Zweifel an der Wahrheit der Anschuldigungen von NGOs und Vertreterinnen und Vertretern von betroffenen Minderheiten aufkommen, auch nicht an der Schwere der von den chinesischen Behörden und ihren Helfern begangenen Verbrechen.

Die Schweiz kann ihre Augen vor solchen gross angelegten Verbrechen, die Verletzungen des Völkerrechts sind, nicht mehr länger verschliessen. Daher muss sich unser Land, wie schon im Fall des russischen Angriffs auf die Ukraine, für die Achtung des Völkerrechts einsetzen und es den anderen demokratischen Ländern gleichtun, indem sie gegen die Verantwortlichen solcher Menschenrechtsverletzungen Sanktionen verhängt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz begrüsst die Veröffentlichung des Xinjiang-Berichts der Hochkommissarin für Menschenrechte. Der Bundesrat bleibt tief besorgt über die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang. Laut dem Bericht des Hochkommissariats könnten einige dieser Verstösse ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen. Die Schweiz erwartet von China die vollständige Umsetzung der Empfehlungen des Berichts, insbesondere das Ende aller Zwangsmassnahmen und Diskriminierungen gegen Minderheiten in Xinjiang sowie die Freilassung aller willkürlich inhaftierten Personen.

Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 22.3029 Walder mitgeteilt hat, handelt es sich bei den thematischen Sanktionen um ein neuartiges Konzept, das anders funktioniert als geografisch orientierte Sanktionen.

Im Gegensatz zu den bisherigen, geografischen Sanktionsregimes stehen Listings unter den thematischen Sanktionen nicht mehr im Zusammenhang mit einer länderspezifischen Situation (z.B. schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in einem bestimmten Staat). Im Gegenteil, die thematischen Sanktionsregimes ermöglichen es der EU, weltweit Personen, Unternehmen oder Organisation zu sanktionieren. Sie gehen damit sehr viel weiter als die geografischen Sanktionsregimes der EU, denen sich die Schweiz in den meisten Fällen angeschlossen hat. Dieser, und andere Aspekte der thematischen Sanktionen werfen Fragen auf, die es erst zu klären gilt.

In seiner Antwort vom 25. Mai 2022 auf die Interpellation 22.3029 Walder hat der Bundesrat zudem mitgeteilt, dass die durch die zuständigen Ämter erarbeiteten Entscheidgrundlagen im Lichte der russischen Militäraggression in der Ukraine erneut aufgegriffen und aktualisiert und dem Bundesrat zu gegebener Zeit vorgelegt werden sollen.

Der Bundesrat hat sich zwischenzeitlich ein erstes Mal mit der Thematik befasst und hat entschieden, seine diesbezügliche Analyse zu vertiefen, bevor er eine Entscheidung trifft. Er hat das WBF zusammen mit den anderen Departementen mit den entsprechenden Arbeiten beauftragt. Diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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