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22.4018 · Postulat · 2022-09-27

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Die Tigermücken breiten sich immer mehr aus - dies nicht zuletzt aufgrund des Klimawandels. Dies kann für die Gesundheit der Bevölkerung verheerende Auswirkungen haben. So übertragen Tigermücken in vielen tropischen Ländern Krankheiten wie das Dengue- und Chikungunya-Fieber und ermöglichten in Italien und Frankreich schon lokale Ausbrüche dieser in Europa bisher nicht endemischen Erregern. Einige Kantone wie das Tessin oder Basel-Stadt sind bereits heute aktiv in deren Bekämpfung (u.a. mit Monitoring und Informationskampagnen). Im August 2022 wurde durch die Forschung im Tessin ein Versuch gestartet, mittels steriler Männchen die Vermehrung der Tigermücken zu verhindern. Dies sind alles regionale Bemühungen, welche einer zeit- und kosteneffizienten Bekämpfungsstrategie erschweren.

Auf die Interpellation 21.3521 antwortete der Bundesrat aus vermeintlichen Kompetenzgründen ausweichend. Er nannte u.a. (über)kantonale Projekte zur Bekämpfung der Tigermücke (u.a. Basel - Dreiländereck; Genfersee Region). Weitere Handlungen sieht er bedauerlicherweise nicht vor, obwohl die Tigermücke die Gesundheit der Menschen - unabhängig aus welchem Kanton - gefährden könnte, wenn nicht vorrausschauend gehandelt wird.

Die Postulantin bittet den Bundesrat:

1. Gemeinsam mit den Kantonen und in Zusammenarbeit mit Forschungsinstitutionen ein schweizweites kantonsübergreifendes Monitoring zur Ausbreitung der Tigermücken aufzubauen.

2. Gemeinsam mit den Kantonen eine Informationskampagne durchzuführen/ zu koordinieren, um die Auswirkungen aufzuzeigen.

3. Projekte, welche auf den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Bekämpfung der Tigermücke basieren (wie u.a. die Methode von Prof. Zhiyong Xi) unter Federführung der Forschungsinstitutionen zu initiieren resp. zu unterstützen. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit den Kantonen notwendig.

4. Neu aufkommende Populationen von Beginn an rigoros mit dem Ziel zu bekämpfen, dass sie vollumfänglich getilgt werden können. Dadurch kann die Gefahr für die Bevölkerung sowie Kosten und Aufwand zur Bekämpfung auf ein Minimum reduziert werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat teilt die Sorge um die Ausbreitung der Tigermücke und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken. Aus diesem Grund finanziert der Bund seit 2013 ein schweizweites und kantonsübergreifendes Monitoring auf Hauptverkehrsrouten und Verkehrsknotenpunkten. Es dient als Frühwarnsystem, da sich die Tigermücke primär über den Verkehr ausbreitet und deshalb als erstes an diesen Orten entdeckt werden kann. Der Bund wird dieses Monitoring weiterhin unterstützen und weiterentwickeln. Krankheiten, die durch die Tigermücke übertragen werden, sind in der Schweiz bei Diagnose meldepflichtig. So kann die Bekämpfung gezielt an den Wohn- und Arbeitsorten erkrankter Personen erfolgen und eine Übertragung durch Mücken auf weitere Menschen frühzeitig verhindert werden.

2. Die Information der Bevölkerung erfolgt seit 2019 über einen Internetauftritt: www.zanzare-svizzera.ch (in DE, FR, IT und EN). Der Bund unterstützt diese Webseite. Die zahlreichen kantonalen Informationsangebote verweisen ebenfalls konsequent auf diesen Auftritt.

3. Im Rahmen des "Pilotprogramms Anpassung an den Klimawandel" unterstützt der Bund seit 2014 innovative Forschungsprojekte zur Bekämpfung der Tigermücke.

Über das vom Bund seit 2017 finanzierte "Schweizerische Mückennetzwerk (SMN)" und "www.zanzare-svizzera.ch" werden Mückenmeldungen aus der Bevölkerung entgegengenommen und validiert. Ist der Befund positiv, wird der zuständigen Kanton von der regionalen Meldestelle informiert und unterstützt. Dieses Vorgehen orientiert sich an den Erfahrungen des Kantons Tessins, welcher seit Jahren eine erfolgreiche Bekämpfung der Tigermücke durchführt.

In Bezug auf die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Wyss (21.3521) "Nachhaltig und innovativ die Auswirkungen der Tigermücken bekämpfen" ausgeführt, dass die Wirksamkeit und die potentiellen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt einer Freisetzung von mit Bakterien infizierten exotischen Mücken noch nicht geklärt ist. Eine solche Methode, die sich noch im Forschungsstadium befindet, kann das seit 2011 bestehende Konzept für die Bekämpfung der Tigermücken der Schweiz nicht ersetzen.

4. Mit den oben erwähnten Massnahmen übernimmt der Bund die nationale Überwachung und Koordination der kantonalen Bekämpfung (Art. 51 Freisetzungsverordnung; FrSV; SR 814.911), während die Kantone die Bekämpfung anordnen (Art. 52 FrSV). Mit dieser engen Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden kann ein Vorgehen gewährleistet werden, das der lokalen oder regionalen Situation angepasst ist. Dieses vermindert die Belästigung der Bevölkerung, es verhindert die Übertragung von Krankheiten und ist zudem wirksam, kosteneffizient, umweltverträglich und nachhaltig. Die Tilgung von neuen Mückenvorkommen wird sowohl in einer strategischen "Roadmap" von 2011 als auch in einer konkretisierenden Orientierungshilfe von 2017 vom Bund dringend empfohlen. Dass das Schweizer System funktioniert, zeigt auch die erfolgreiche Tilgung einer grösseren Mückenpopulation im Kanton Zürich.

Vor dem Hintergrund der laufenden Arbeiten sieht der Bundesrat keinen Bedarf für einen zusätzlichen Postulatsbericht.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.