Lexipedia

22.4029 · Interpellation · 2022-09-28

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die eidgenössische Jugendsession 2021 forderte in verschiedenen Visionen 2021, die nachhaltige Energieproduktion in der Schweiz zu erhöhen, damit die Schweiz aus der Abhängigkeit von fossiler Energie befreit wird. In der Agenda 2030 verpflichtete sich die Schweiz dazu, den Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle zu sichern. In Zukunft werden wir vermehrt Stromknappheit erfahren, vor allem im Winter. Die energieintensiven Unternehmen würden am meisten unter einer solchen Stromknappheit leiden. Durch gezielte Förderung und Anreize in diesem Gebiet sollte es möglich sein, eine Energiewende zu erreichen.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Erhebt der Bund Zahlen zu besonders stromintensiven Unternehmen?

2. Mit welchen Massnahmen unterstützt der Bund die nachhaltige Eigenerzeugung von Strom bei stromintensiven Branchen?

3. In der Schweiz können sich stromintensive Unternehmen seit 2009 den Netzzuschlag zur Förderung der erneuerbaren Energien vollständig oder teilweise zurückerstatten lassen. Hatte dies positive Auswirkungen auf die nachhaltige Stromproduktion?

4. Es gibt Bereiche, bei denen viel Energie verschwendet wird, welche Teile der Abwärme ungenutzt lassen. Welche Anreize (Raumplanung, Steuererleichterungen usw.) kann sich der Bundesrat vorstellen, um eine effiziente Energienutzung zu erreichen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das Bundesamt für Energie erhebt im Rahmen des Vollzugs der Rückerstattung des Netzzuschlags (Art. 42 der Energieverordnung vom 1. November 2017 - EnV; SR 730.01) Zahlen zu stromintensiven Unternehmen. Als Zahlen werden Stromverbräuche, Stromkosten und Stromintensität erhoben. Zudem ermöglicht auch das Monitoring der Zielvereinbarungen (Art. 40 EnV) die Verfolgung der Stromverbrauchsentwicklung und der Einsparmassnahmen der betroffenen Unternehmen.

2. Im Rahmen der Zielvereinbarungen dürfen die stromintensiven Unternehmen ihren Eigenverbrauch von am Betriebsstandort aus erneuerbaren Energien erzeugter Elektrizität als Energieeffizienzmassnahme anrechnen. Im Übrigen werden auch die Photovoltaikanlagen von stromintensiven Unternehmen mit den Fördermassnahmen des Energiegesetzes vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) unterstützt (Einmalvergütung, kostendeckende Einspeisevergütung).

3. Die Rückerstattung des Netzzuschlags hat keine direkte Auswirkung auf die nachhaltige Stromproduktion. Die Unternehmen sind nicht verpflichtet, die rückbezahlten Beträge in die nachhaltige Eigenstromproduktion zu investieren.

4. Die vom Bund im Rahmen des Programms EnergieSchweiz unterstützten sogenannten Pinch-Analysen ermöglichen den energieintensiven Unternehmen, ihre Wärmeenergie effizienter zu nutzen. Solche Analysen identifizieren Massnahmen, die im Produktionsprozess die ungenutzte Abwärme mit dem Wärmebedarf verbinden. Die Unterstützung solcher Analysen sowie die Begleitung der Massnahmen tragen zu einer Erhöhung der Energieeffizienz in den Unternehmen bei. Die im Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative) vorgesehenen Fahrpläne für Unternehmen und Branchen sind ein weiteres Mittel für die Unternehmen, energieeffizienter zu werden.

Antwort des Bundesrates.