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22.404 · Parlamentarische Initiative · 2022-01-28

Parlament

Erledigt

Ausgangslage

Das Bürgerrechtgesetz (BüG) wird geändert, um die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation (3G) effektiv zu erleichtern.

Insbesondere werden die Bedingungen für die Einbürgerung der dritten Generation (Art. 24a BüG) überarbeitet, indem der Geburtsort berücksichtigt, die Art des erforderlichen Aufenthaltstitels erweitert und der Umfang des berücksichtigten Bildungssystems ausgedehnt wird.

Ebenso sollen die Verwaltungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung über die für die Erstellung des Dokumentenverzeichnisses erforderlichen Unterlagen verfügen, diese zum Zeitpunkt der Antragstellung selbst vorlegen.

Alle Massnahmen, die restriktiver sind als das normale Einbürgerungsrecht, sollten ebenfalls abgeschafft werden.

Wortlaut

Das Bürgerrechtgesetz (BüG) wird geändert, um die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation (3G) effektiv zu erleichtern.

Insbesondere werden die Bedingungen für die Einbürgerung der dritten Generation (Art. 24a BüG) überarbeitet, indem der Geburtsort berücksichtigt, die Art des erforderlichen Aufenthaltstitels erweitert und der Umfang des berücksichtigten Bildungssystems ausgedehnt wird.

Ebenso sollen die Verwaltungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung über die für die Erstellung des Dokumentenverzeichnisses erforderlichen Unterlagen verfügen, diese zum Zeitpunkt der Antragstellung selbst vorlegen.

Alle Massnahmen, die restriktiver sind als das normale Einbürgerungsrecht, sollten ebenfalls abgeschafft werden.

Begründung

Im Februar 2017 haben Volk und Kantone die erleichterte Einbürgerung der 3. Generation (3G) mit 60,1 Prozent bzw. 19 Kantonen mit grosser Mehrheit angenommen.

Die Zahlen (knapp 800 Personen in den Jahren 2019 und 2020 bei einem Pool von rund 25.000 Personen) machen jedoch deutlich, dass dies nicht funktioniert. Bei diesem Tempo wird es mehr als 30 Jahre dauern, bis die 3G in unserem Land auf einfache Weise eingebürgert sind.

Das Gesetz über das Bürgerrecht scheint einerseits zu restriktiv zu sein, was die Zugangsbedingungen und die Definition der verschiedenen Generationen betrifft (Art des Aufenthalts, berücksichtigtes Bildungssystem), und andererseits das Verwaltungsverfahren, das einzuhalten ist, um die für die Antragstellung erforderlichen Dokumente zu finden. Die Altersgrenze für den Antrag ist ebenfalls ein nachteiliger Faktor (den es im ordentlichen Verfahren nicht gibt).

Das Bürgerrechtgesetz und die dazugehörige Verordnung müssen daher revidiert werden, damit die vom Volk gewünschte erleichterte Einbürgerung der 3G im Jahr 2017 wirksam wird.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 06.12.2022

Nationalrat will Einbürgerungen für dritte Generation erleichtern

Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation sollen sich einfacher einbürgern lassen können. Dieser Meinung ist der Nationalrat. Er hat einer entsprechenden parlamentarischen Initiative seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-N) Folge gegeben.

Der Entscheid am Dienstag fiel mit 117 zu 73 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Als nächstes ist die zuständige Ständeratskommission am Zug. Diese hat das Anliegen bisher knapp abgelehnt. Bleibt sie dabei, muss die kleine Kammer über die Initiative befinden.

Mit dieser sollen die Bedingungen weniger restriktiv gestaltet und Verwaltungshürden abgebaut werden. Im Jahr 2018 trat das neue Gesetz zur erleichterten Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation in Kraft. Gemäss einer kürzlich publizierten Studie legt das Gesetz Einbürgerungswilligen viel zu viele Stolpersteine in den Weg.

Das soll korrigiert werden, so der Tenor in der grossen Kammer. Werde nichts getan, dauere es mehr als dreissig Jahre, bis die dritte Ausländergeneration in der Schweiz auf einfache Weise eingebürgert sei, begründete Kommissionssprecherin Corina Gredig (GLP/ZH).

Dies Initiative sieht beispielsweise vor, dass bei der Einbürgerung der Geburtsort berücksichtigt, die Art des erforderlichen Aufenthaltstitels erweitert und der Umfang des berücksichtigten Bildungssystems ausgedehnt werden sollen. Zudem soll das Verwaltungsverfahren vereinfacht werden, das einzuhalten ist, um die für den Antrag erforderlichen Dokumente zu finden.

Debatte im Ständerat, 08.03.2023

Keine Zustimmung

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