22.4047 · Postulat · 2022-09-28
Departement des Innern
Bericht in Erfüllung des Vorstosses liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, die aktuelle Praxis des "Drug-Checking" in der Schweiz auf ihre Wirkung und Verbesserungsmöglichkeiten hin zu prüfen und in einem Bericht darzulegen. Zudem wird er gebeten zu prüfen und darzulegen, inwiefern die bestehenden Angebote besser (finanziell) unterstützt und anerkannt werden können. Dabei soll auch ein allfälliger gesetzgeberischer Handlungsbedarf geprüft und evaluiert werden.
Begründung
Das sogenannte Drug-Checking umfasst eine chemische Substanzanalyse von bewusstseinserweiternden Stoffen inklusive einer persönlichen Beratung mit Expertinnen und Experten. Dadurch können drogenkonsumierende Personen ihre Substanzen vor dem Konsum überprüfen lassen. Mit der Analyse wird garantiert, dass die konsumierende Person weiss, welche Substanzen sie zu sich nimmt. Des Weiteren wird sie über mögliche Wirkungen, Nebenwirkungen und Folgen aufgeklärt. Dies trägt zu einer höheren Sensibilisierung bei und ermöglicht den vor allem jungen, konsumierenden Personen, die Wirkungen von sogenannten "Partydrogen" zu kennen. Derzeit wird das Drug-Checking in der Stadt Zürich sowie in den Kantonen Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Genf angeboten. Mit dem vorliegenden Postulat wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob sich die Angebote des Drug-Checking bewährt haben. Zudem soll in einem Bericht dargelegt werden, inwiefern der Bund die Angebote der Kantone unterstützen und anerkennen könnte. Vertieftes Wissen über mögliche Massnahmen in diesem Bereich erlaubt es, potentielle negative Konsequenzen vorzubeugen. Denn die Angebote klären Konsumierende über die Wirkungen undNebenwirkungen der Drogen auf. Zudem garantieren die Drug-Checking-Angebote nicht nur den Konsumierenden mehr Schutz, sie tragen ebenfalls dazu bei, die Entwicklung auf dem illegalen Drogenmarkt zu erfassen, die Wirkung von Substanzen zu verstehen und zeitgemässe Massnahmen in der Betäubungsmittelgesetzgebung zu ergreifen. Aus den genannten Gründen sollen auch weitere Schritte evaluiert werden, um das bestehende System zu verbessern.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Wie der Bundesrat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulats 17.4076 Rechsteiner Paul "Perspektiven der Schweizerischen Drogenpolitik" festgehalten hat, handelt es sich beim Drug Checking um ein innovatives Angebot der Schadensminderung, welches die Nutzerinnen und Nutzer für einen weniger riskanten Konsum von Drogen sensibilisieren und potenziell Todesfälle durch die Einnahme von gestreckten Substanzen verhindern kann. Es steht im Einklang mit dem Viersäulen-Prinzip im Betäubungsmittelgesetz (BetmG, SR 812.121) und mit der Nationalen Strategie Sucht 2017-2024 (www.bag.admin.ch > Strategie & Politik > Nationale Gesundheitsstrategien > Sucht).
Aufgrund des wachsenden Interesses an diesem Ansatz und der Ausweitung entsprechender Angebote ist der Bundesrat bereit, zu prüfen, ob diese Angebote rechtlich klarer geregelt werden müssen, um die Einhaltung von bestimmten Qualitätsstandards zu gewährleisten und die Rechtssicherheit zu verbessern. Betreffend die Wirkung und das Verbesserungspotenzial der Drug Checking Angebote existiert bereits eine vom Bundesamt für Gesundheit in Auftrag gegebene Studie von 2020 von Interface und der Fachhochschule Nordwestschweiz, wodurch der Bundesrat diesen Teil des Postulats als bereits erfüllt erachtet. Die Finanzierung der Drug-Checking-Angebote fällt in die Zuständigkeit der Kantone.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.