22.4067 · Interpellation · 2022-09-29
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Dieser Zusatzbericht wirft folgende Fragen auf:
1. Sieht der Bundesrat einen weiteren Zusatzbericht vor, der die im Konflikt in der Ukraine eingesetzten militärischen Methoden und Mittel analysiert und gestützt darauf die Anpassungen in der Schweizer Armee behandelt, die zur Verbesserung der Wirksamkeit unserer Landesverteidigung notwendig sind?
Die wenigen im Zusatzbericht erwähnten Elemente scheinen die Einsatzdoktrin der Armee und die Mittel zu ihrer Umsetzung weitgehend zu bestätigen; sie geben nicht den geringsten Zweifel und auch keinerlei Notwendigkeit einer Anpassung oder Entwicklung zu erkennen. Wozu werden denn Kriegsverläufe beobachtet, wenn daraus keinerlei Folgerungen für unser eigenes Verteidigungssystem gezogen werden?
2. Der Konflikt in der Ukraine ruft uns in Erinnerung, dass ein Staat, der nicht dem Nordatlantikpakt angehört, nicht von der Nato geschützt wird, auch wenn er von einer vertieften Partnerschaft mit ihr profitiert. Vielmehr kann sich die Schweiz im Kriegsfall offenbar im Grunde nur auf ihre eigene Armee verlassen und von der Nato bestenfalls eine logistische oder nachrichtendienstliche Unterstützung erhoffen. Die Absicht des Bundesrates, die Interoperabilität mit den Streitkräften der Nato zu verstärken, kann der Illusion Vorschub leisten, dass die Schweiz im Kriegsfall von diesen Kräften geschützt würde.
3. Was versteht man unter dem "Innovationssystem Verteidigung"? Worin unterscheidet es sich vom "Resistance Operating Concept" (ROC)? Wäre ein ROC für die Schweiz empfehlenswert?
Wie steht es tatsächlich darum?
Begründung
Der Bundesrat hat am 7. September 2022 einen Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht 2021 veröffentlicht. Darin geht er auf die Veränderung der Sicherheitslage infolge des Kriegs in der Ukraine ein. Im Zusatzbericht legt er ein starkes Gewicht auf die strategischen Aspekte wie etwa die internationale Zusammenarbeit oder die Notwendigkeit einer Beteiligung an Übungen der Nato. Hingegen geht er wenig darauf ein, welche Lehren für unser hauptsächliches Verteidigungsinstrument, nämlich die Schweizer Armee, aus diesem Konflikt zu ziehen sind.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht 2021 über die Folgen des Krieges in der Ukraine (BBl 2022 2357) befasst sich mit den bisherigen militärischen Erkenntnissen aus diesem bewaffneten Konflikt. Die Grundlagenberichte "Luftverteidigung der Zukunft" (2017), "Zukunft der Bodentruppen" (2019) und "Gesamtkonzeption Cyber" (2022) zeigen auf, wie die Armee heutigen und künftigen Bedrohungen und Gefahren begegnen will und wie die militärischen Fähigkeiten in den 2020er und 2030er Jahren weiterentwickelt werden sollen. Die laufenden Umsetzungsarbeiten wurden vom VBS mit Blick auf die ersten Erkenntnisse aus dem Ukraine-Krieg überprüft. Die bislang gewonnenen Erkenntnisse lassen den Schluss zu, dass die Fähigkeitsplanung auf Kurs ist. Es haben sich aber auch kritische Fähigkeitslücken gezeigt. Dazu gehören die weitreichende Panzerabwehr oder die Durchhaltefähigkeit, insbesondere die Bevorratung von Munition. Die vom Parlament beschlossene Erhöhung der finanziellen Mittel für die Armee (Motion 22.3367 und 22.3374) ermöglicht, diese Lücken rascher als bisher geplant zu schliessen und damit auch die Fähigkeiten für die Abwehr eines bewaffneten Angriffs zu verstärken.
Konkrete Investitionsvorhaben und die langfristige Ausrichtung der Armee werden ab 2024 dem Parlament in Form einer fähigkeitsbasierten Armeebotschaft vorgelegt. Diese Botschaft wird Eckwerte zur Ausrichtung und den notwendigen Fähigkeiten der Armee enthalten.
2. Die Schweiz befindet sich in einer grundsätzlich anderen Situation als die Ukraine. Das gilt besonders für ihre geografische Lage: Die Schweiz ist direkt oder indirekt umgeben von Nato-Staaten. Es ist deshalb davon auszugehen, dass ein grossflächiger bewaffneter Konflikt in Europa zunächst diese Staaten betreffen würde, und erst anschliessend die Schweiz, falls der Angriff nicht abgewehrt werden könnte. Im Hinblick auf eine solche Eventualität ist es sinnvoll für die Schweiz, die Option der Zusammenarbeit in der Verteidigung mit Nato-Staaten zu haben, zumal bei einem bewaffneten Angriff die Neutralitätspflichten hinfällig werden. Als neutraler Staat muss die Schweiz zwar die Unverletzlichkeit ihres Territoriums innerhalb der Grenzen des Zumutbaren sicherstellen können. Je nachdem, wie mächtig ein Angreifer ist und über welche Mittel er verfügt, wäre die Schweiz aber in der Verteidigung auf die Zusammenarbeit mit anderen Staaten angewiesen. Die Schweiz will deshalb die militärische Zusammenarbeitsfähigkeit sicherstellen, um die Handlungsfreiheit zu erhöhen. Dazu will sie künftig - unter Einhaltung der Neutralität - die Kooperationsmöglichkeiten noch stärker nutzen.
3. Beim Innovationssystem Verteidigung handelt es sich um ein neues Konzept, das dazu dient, technologische Neuerungen rascher und einfacher in die Fähigkeitsentwicklung der Armee einfliessen zu lassen. Früher wurden Spitzentechnologien meist für oder sogar durch Streitkräfte entwickelt; heute ist die Forschung und Entwicklung in diesen Bereichen primär zivil geprägt und ausgerichtet, z.B. bei Kommunikations- und Sensortechnologien. Mit der Einführung des Innovationssystems Verteidigung soll gewährleistet werden, dass die Armee auch künftig mit dem technologischen Fortschritt mithalten und von diesem profitieren kann. Beim Resistance Operations Concept (ROC) handelt es sich um etwas grundlegend Anderes. Dieses Konzept wurde in den USA entwickelt und sieht vor, dass nach einer gescheiterten Verteidigung und der Besetzung eines Landes dessen Gesellschaft sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Mittel und Ressourcen zum Widerstand nutzt. Ein solcher totaler Widerstandskampf ist nicht Teil der gegenwärtigen Verteidigungskonzeption der Schweiz. Für die Fähigkeitsplanung der Armee und die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz werden die Erkenntnisse aus dem Krieg in der Ukraine laufend abgeleitet und berücksichtigt.
Antwort des Bundesrates.