22.4071 · Interpellation · 2022-09-29
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
1. Welche Problematik erkennt der Bund bei der Bereitstellung von Ladeinfrastrukturen:
a. für Arbeitnehmende?
b. Für die regionale Netzstabilität?
c. Für raumplanerische Aspekte (Raumplanung, Reduktion MIV)?
2. Mit welchen Fördermassnahmen und Anreizsystemen kann der Bund den Zubau von Ladeinfrastruktur fördern, insbesondere für:
a. Arbeitnehmende an ihrem Arbeitsplatz?
b. in peripheren Gebieten?
c. Stromnetzbetreiber?
3. In welchem Umfang ist der Bund, zusammen mit den Kantonen, bereit die oben genannten Massnahmen und Anreizen zu ergreifen? Wer koordiniert die Massnahmen und Anreize?
4. Wie und mit welchen Mitteln ist der Bund bereit intelligente Ladestationen und entsprechende Kommunikationsstandards in Bezug auf das Lastmanagement von regionalen Stromnetzen zu fördern und weiterzuentwickeln?
Begründung
Der Marktanteil der Elektrofahrzeuge wächst in ganz Europa zunehmend. Die Verfügbarkeit von Ladestationen ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Verbreitung der Elektrofahrzeuge. Die Zugänglichkeit zu eLadestationen - auch in peripheren Lagen - ist aus Sicht der Konsumentinnen und Konsumenten elementar für die Verbreitung von Elektrofahrzeugen. Die Verbreitung von eLadestationen bedingt sowohl die Förderung von Ladekapazitäten zu Hause (siehe Mo. 21.3371 und Ip. 22.3703) und vor allem am Arbeitsplatz, als auch der Ausbau der öffentlich zugänglichen eLadeinfrastktur zentral. Dieser zweite Punkt hat wiederum Auswirkungen auf die Stromnetzinfrastruktur und die Raumplanung.
In diesem Kontext ist es zentral, dass die Natur von eLadestationen verstanden wird. Im Gegensatz zu Treibstoff ist Strom hochgradig zentralisiert. Bisherige Tankstellen können über unterschiedliche Routen dezentral beliefert werden; dies macht auch einen grossen Teil ihrer Preisunterschiede aus. Ganz anders verhält es sich bei eLadestationen: Wenn zwei öffentlich zugängliche eLadestationen in einem Dorf gebaut werden, so wird grundsätzlich dieselbe regionale Netzinfrastruktur beansprucht. Diese Abhängigkeit von einem zentralen Netz hat Auswirkungen auf die regionale Netzstabilität und überhaupt die Verfügbarkeit von Energie. Der Staat hat darum ein Interesse, die eLadestationen zu regulieren (z.B. durch Regulationen in den Bereichen Lastenmanagement, Smart Grids, Ausbau der lokalen Stromnetze).
Weiter sind Stromleitungen mit genügend Leistung teuer. Es ist anzunehmen, dass private Betreiber ihre eLadestationen bevorzugt an zentral gelegenen Gebieten bauen. Dem gegenüber sind die periphereren Lagen, in denen verfügbare eLadestationen, insbesondere zum Schnelladen, eher selten. Es ist auch fraglich, ob diese privatwirtschaftlich betrieben werden können. Dies ist darum sehr stossend, dass gerade in peripheren Lagen der Umstieg auf die eMobilität gefördert werden sollte.
Auch im Anbetracht der Klimakrise und der Mobilitätswende macht es darum Sinn, eLadestationen mit die in Raumplanung miteinzubeziehen und zu planen.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Für Arbeitnehmende ohne eigenen Ladeplatz am Wohnort können Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz eine Voraussetzung darstellen, von einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor auf ein Elektroauto zu wechseln. Die regionale Netzstabilität wird neben der Elektromobilität durch verschiedene Faktoren beeinflusst, etwa durch das Vorhandensein weiterer Verbraucher oder der Erzeugung erneuerbarer Energien, insbesondere Fotovoltaik. Punktuell kann es zu bestimmten Zeiten in Zukunft zu temporären Netzengpässen kommen, die primär durch ein entsprechendes intelligentes Last- und Lademanagement sowie eine temporäre Lastreduktion durch den Verteilnetzbetreiber verhindert werden können. Auch im ländlichen Raum sollte in erster Linie das Laden Zuhause oder am Arbeitsplatz angestrebt werden. Zusätzlich wird derzeit die öffentliche Ladeinfrastruktur laufend ausgebaut. Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge stellen nach bisheriger Erkenntnis vor allem im städtischen Raum Herausforderungen aufgrund räumlichen Nutzungskonflikten dar.
2. und 3. Die Botschaft des Bundesrats zum revidierten CO2-Gesetz vom 16. September 2022 umfasst ein Förderprogramm für Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Dieses sieht auch Beiträge an Unternehmen und für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur (langsames Laden, "Laternenladen") vor. Stromnetzbetreiber sind primär für die Gewährleistung eines sicheren, leistungsfähigen und effizienten Netzes zuständig. Gemäss Artikel 10 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG; SR 734.7) können sie nicht gleichzeitig als Betreiber von Ladeinfrastruktur agieren. Öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur wird in der Schweiz heute vornehmlich durch private Anbieter erstellt und betrieben. Diese wird zwar bei entsprechender Nachfrage auch im ländlichen Raum erstellt, konzentriert sich aber primär entlang der Hochleistungsstrassen. Der Bund möchte nicht mit öffentlichen Geldern in einen funktionierenden Markt eingreifen. Im Rahmen der Roadmap Elektromobilität 2025 (www.roadmap-elektromobilitaet.ch) koordiniert und unterstützt der Bund den Ausbau der Ladeinfrastruktur mit zahlreichen Projekten gemeinsam mit den relevanten Branchenakteuren und Vertreterinnen und Vertretern der drei Staatsebenen. Ende 2022 startet EnergieSchweiz ein mehrjähriges Programm, das Hilfsmittel und Werkzeuge für den koordinierten Ausbau der Ladeinfrastruktur entwickelt und bereitstellt, Innovationen fördert und den Wissensaustausch mit der Branche und den Marktakteuren forciert. Das Bundesamt für Energie erarbeitet derzeit eine Auslegeordnung zum Thema "Verständnis Ladeinfrastruktur 2050", die eine Planungsbasis für den Bedarf an öffentlicher und privater Ladeinfrastruktur bis 2050 zusammenstellt. Das Projekt wird von einem Beirat der wichtigsten Akteure und Verbände begleitet, u.a. auch durch den Schweizerischen Gemeindeverband. EnergieSchweiz unterstützt Städte und Gemeinden, die eine Planungs- oder Machbarkeitsstudie zur Entwicklung der Elektromobilität auf ihrem Gemeindegebiet durchführen. Die Strategie Stromnetze (www.bfe.admin.ch > Versorgung > Stromversorgung > Stromnetze > Strategie Stromnetze) legt die Grundlagen für einen zeit- und bedarfsgerechten Ausbau der Netze, um erneuerbare Energien sowie Wärmepumpen und Elektroladestationen ins Netz zu integrieren. In der Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien sieht der Bundesrat zudem vor, die nötigen regulatorischen Rahmenbedingungen für einen vielseitigen Einsatz der Flexibilität einzuführen.
4. Das im Rahmen des revidierten CO2-Gesetzes (SR 641.71) vorgesehene Förderprogramm für Ladestationen setzt Rahmenbedingungen für die Förderung, darunter auch das Vorhandensein eines Lastmanagements in Einstellhallen bzw. auf Parkplätzen. Auf die Entwicklung von Kommunikationsstandards hat der Bund nur begrenzt Einfluss, diese erfolgt international. Bund und Verteilnetzbetreiber beobachten die Entwicklungen genau und leiten allfälligen regulatorischen Handlungsbedarf ab. Die Voraussetzungen für das Lastmanagement der E-Ladestationen durch die Verteilnetzbetreiber sind steuerbare, intelligente Ladestationen. Derartige Ladestationen können Flexibilitätsdienstleistungen erbringen, sofern die Eigentümer der Ladeinfrastruktur dazu bereit sind. Mit Einführung der Flexibilitätsregulierung wie im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien vorgesehen, kann die Flexibilität Aggregatoren oder Netzbetreibern angeboten, die Netznutzung optimiert und der Netzausbaubedarf reduziert werden.
Antwort des Bundesrates.