22.4077 · Interpellation · 2022-09-29
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Entspricht die Mastelternhaltung den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und wie stellen Bund und Kanton dies sicher?
2. Erkennt der Bund die Notwendigkeit, Massnahmen in der Geflügelzucht zu ergreifen, um Tierleid bei den Mastelterntieren zu vermindern? In der Antwort des Bundesrates zur Motion 21.3404 wurde zugesichert, dass die Mindestanforderungen im Rahmen der nächsten Überarbeitung der Tierschutzverordnung erneut überprüft werden. Zudem sei die Geflügelbranche auch dabei, Mehrwertstrategien auf privater Basis zu entwickeln. Schliesslich würden die kantonalen Veterinärdienste die Tierschutz-Grundkontrollen von Geflügelhaltungen von Januar 2021 bis Ende 2023 mit einem Schwerpunktprogramm ergänzen. Wie ist der aktuelle Stand dieser Arbeiten?
3. Wie beeinflussen die zuchtbedingten Verbesserungen bei weniger intensiven Rassen die Elterntierhaltung hinsichtlich der gesundheitlichen Probleme, Mobilität, Verletzungen und Verhaltensstörungen?
4. Wo liegt aus tierschützerischer und verhaltensbiologischer Sicht die Obergrenze für das zahlenmässige Verhältnis zwischen Hähnen und Hennen in Mastelterntierherden, um die Überbeanspruchung der Hennen zu vermeiden und woher leitet sich diese ab?
Begründung
Die heutigen Produktionssysteme der Eier- und Pouletproduktion werden von der Bevölkerung als tierschutzwidrig betrachtet. Diese Thematik wird von der Interpellation 22.3187 "Hochgezüchtete Eier- und Geflügelfleischproduktion in Richtung Tierwohl weiterentwickeln" aufgenommen.
Nun lösen aktuelle Veröffentlichungen bei der Elterntierzucht auf Schweizer Betrieben Empörung aus. Elterntiere von Masthybriden, insbesondere die Hähne, werden sehr restriktiv gefüttert, damit sie nicht aufgrund ihrer genetischen Veranlagung verfetten oder krank werden und soweit beweglich bleiben, dass eine genügend hohe sexuelle Aktivität erhalten bleibt. Ausserdem werden pro Henne verhältnismässig viele Hähne eingestallt. Beides mit dem Ziel, die Befruchtung möglichst vieler Eier sicher zu stellen. Durch das Hungern entwickeln die Tiere aggressives Verhalten und Verhaltensstörungen, z.B. das Picken an Federn oder an ihren Artgenossen, bis diese verletzt sind und bluten. Durch die hohe Anzahl Hähne in den Herden werden die Hühner körperlich übermässig beansprucht und werden durch die vielen Begattungsakte oft stark verletzt.
Stellungnahme des Bundesrates
1 und 2. In den Jahren 2021 bis 2023 führen die Kantone im Auftrag des Bundes ein "Schwerpunktprogramm Geflügel" durch. Dessen Ziel ist aufzuzeigen, ob die Haltungsbedingungen von Geflügel den minimalen Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung entsprechen. Es umfasst schweizweit verstärkte Tierschutzkontrollen in Geflügelhaltungen. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf die Kontrollpunkte "Belegung", "Böden & Einstreu", "Luftqualität", sowie "Verletzungen & Tierpflege" gelegt.
Für das Jahr 2021 wurde eine Zwischenauswertung erstellt. Die Anzahl der Betriebe, aus denen Beanstandungen gemeldet wurden, ist tief. Die Beanstandungsrate im Bereich "Verletzungen/Tierpflege" war in der Kategorie "Legehennen und Elterntiere" höher als in den anderen Kategorien (Küken, Junghennen, Mastpoulets, Masttruten). Eine abschliessende, aussagekräftige Auswertung wird erst nach Abschluss des Schwerpunktprogrammes erfolgen können.
3. Bei genetisch weniger intensiven Rassen wachsen nicht nur die Mastpoulets langsamer, sondern auch die Elterntiere. Dieses langsame Wachstum ist wichtig für die Erhaltung von Gangfähigkeit, Mobilität und Beingesundheit. Es ist bei diesen Rassen nicht notwendig, das langsame Wachstum durch eine Einschränkung der Fütterung zu unterstützen, wie dies bei Elterntieren intensiver Rassen der Fall ist. Diese Einschränkung ist mit starken Hungergefühlen verbunden und kann in der Folge zu Verhaltensstörungen führen. Eine mögliche Verhaltensstörung ist beispielsweise der Kannibalismus, welcher zu Verletzungen führen kann. Aus tierschutzrechtlicher Sicht ist es wichtig, im Hinblick auf die möglichen negativen Konsequenzen eine Balance zu finden zwischen der genannten Einschränkung der Fütterung und der Fütterung bis zur Sättigung, die aufgrund der raschen Gewichtszunahme beispielsweise zu Gehunfähigkeit oder Gelenkbeschwerden führen kann.
4. Die Expertengruppe der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), in welcher das Thema Obergrenze bearbeitet wird, ist noch zu keinem Schluss gekommen. Das zahlenmässige Verhältnis ist nicht das wichtigste Kriterium, um die Überbeanspruchung der Hennen zu vermeiden. Wichtig ist, dass bei der Zucht nicht nur auf die Deckbereitschaft der Hähne selektiert wird, sondern auch auf "schonendes Decken". Des Weiteren sollte den Hennen Rückzugsmöglichkeiten geboten werden, sodass sie den Hähnen ausweichen können, oder die Geschlechter zeitweise trennen. Selbstredend sollten beide Geschlechter bei der Verpaarung geschlechtsreif sein.
Antwort des Bundesrates.