Lexipedia

22.408 · Parlamentarische Initiative · 2022-02-28

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Änderung des Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz, BankG): In Artikel 47 Absatz 1 sei der Buchstabe c ersatzlos zu streichen.

Begründung

Am 20. Februar 2022 wurde von einem internationalen Recherchekollektiv (Süddeutsche Zeitung, The Guardian, New York Times uvm.) ein grosser Datenleak aufgedeckt (Swiss Secrets). Die Daten zu über 18 000 Credit Suisse-Konten zeigen, dass die Grossbank seit den 1940er Jahren bis heute Vermögenswerte von Kriminellen und korrupten Politikern der ganzen Welt verwaltet und es dringend Verbesserungen beim Schweizer Geldwäscherei-Dispositiv, bei der Finanzmarktaufsicht und die Abschaffung des inländischen Bankgeheimnisses braucht.

Im Zuge dieser Recherche verzichtete Tamedia auf eine Zusammenarbeit mit den internationalen Journalistenteams aus Angst vor einer strafrechtlichen Verfolgung, basierend auf Artikel 47 Absatz 1 litera c. des Bankengesetzes. Seit der Einführung dieses Buchstabens im Jahr 2015 droht Journalisten ein Strafverfahren und eine Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren, wenn sie über geleakte Bankdaten berichten, unabhängig vom öffentlichen Interesse. Diese Einschränkung der Pressefreiheit und des investigativen Recherchejournalismus muss deshalb rückgängig gemacht werden.