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22.4086 · Postulat · 2022-09-29

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über Ausmass und Kosten von geschlechterspezifischer Gewalt zu verfassen. Unter geschlechtsspezifischer Gewalt ist sexuelle und häusliche Gewalt zu verstehen, die in Paarbeziehungen, aber auch ausserhalb von Paarbeziehungen ausgeübt wird. Im Bericht sind die Empfehlungen und Schlussfolgerungen der vom Eidgenössischen Büro für Gleichstellung veröffentlichten INFRAS-Studie 2013 "Kosten von Gewalt in Paarbeziehungen" zu berücksichtigen. Zu berücksichtigen sind ebenfalls neuere internationale Studien, insbesondere die Studie "The costs of gender-based violence in the European Union" des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE). Dies, damit sich ein Quervergleich machen und dann die Entwicklung der Kosten auf der Zeitachse ablesen lassen.

Begründung

Die geschlechtsspezifische Gewalt, verstanden als sexuelle und häusliche Gewalt, schadet der körperlichen und seelischen Gesundheit und verursacht kurz-, mittel- und langfristig ungeheure Kosten und Erwerbsausfall. Gewalt und deren Konsequenzen betreffen oft auch die Angehörigen der Opfer, häufig deren Kinder. Die Tatsache, dass die meisten Vorfälle weder den Justizbehörden noch den Fachstellen gemeldet werden, erhöht die Schäden und die damit zusammenhängenden Kosten und das Risiko, dass die Opfer weitere Tätlichkeiten erleben und die Täter und Täterinnen weiter Gewalt ausüben. Hinzu kommt, dass Personen ihr Zuhause oder ihren Arbeitsplatz, wo sie Gewalt erfahren haben, verlassen, nicht selten in eine prekäre und wirtschaftlich schwierige Lage geraten.

Bund und Kantone haben die Pflicht, die Opfer zu schützen und zu unterstützen, aber auch Gewaltprävention zu betreiben. Im vergangenen Jahrzehnt wurden auch im Zusammenhang mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention einige Massnahmen zur individuellen Unterstützung getroffen, unter anderem diejenigen, die in der Motion Gysin 21.3084 und in deren Beratung erwähnt wurden. Nun brauchen wir aber aktuelle und relevante Daten und Zahlen, um die Auswirkungen zu evaluieren und zu verstehen, wo und wie zusätzlich eingegriffen werden muss.

Die INFRAS-Studie 2013, mit auf das Postulat Stump 05.3694 und die Motion Schenker 09.4253 zurückging, schätzte die Gerichts-, Gesundheits- und Sozialkosten und den Erwerbsausfall in der Schweiz. Die Studie, die auf grosse Datenlücken und einen Vertiefungsbedarf hinwies, ist aber veraltet.

Verschiedene jüngere Studien zeigen, dass die direkten und indirekten Kosten sowie die materiellen und immateriellen Folgen der geschlechtsspezifischen Gewalt den Staat enorm teuer zu stehen kommen. Die jährlichen Kosten werden vom EIGE im Jahr 2021 auf 2-3 Prozent des BIP jedes EU-Mitgliedstaats geschätzt, was auch den Schätzungen der Weltbank entspricht.

Angesichts der neuen Studien von UNO-Agenturen und anderer europäischen Länder muss die Schweiz eine Referenzgrundlage schaffen, um feststellen zu können, wie hoch die aktuellen Kosten sind und wie sie sich entwickelt haben und, wenn möglich, bei wem sie letztlich anfallen (Bund, Kantone, Opfer, andere). Aufgrund einer aktuellen und umfassenden Studie liessen sich auch die aktuellen Probleme fassen und die notwendigen und dringlichen Massnahmen zur Verhinderung von geschlechtsspezifischer Gewalt und zur angemessenen Unterstützung der Opfer treffen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Forschungsbericht von 2013 zu den Kosten von Gewalt in Paarbeziehungen weist erstmals systematisch die Folgekosten von Gewalt in Paarbeziehungen und, je nach Kostenbereich, auch von häuslicher Gewalt aus. Aufgrund der verfügbaren Datenlage wurden in einer vorsichtigen Schätzung Kosten von jährlich mindestens 164 Millionen Franken ausgewiesen, wobei für relevante Bereiche wie beispielsweise Zivilverfahren, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) oder die gesundheitlichen Folgekosten von mitbetroffenen Kindern aufgrund fehlender Daten keine Kostenschätzungen vorgenommen werden konnten. Zu diesen jährlich anfallenden tangiblen Kosten müssen zudem lebenslange Kosten in der Höhe von fast 2 Milliarden Franken berücksichtigt werden, welche als Folgen von Gewalt durch Verlust an Lebensqualität aufgrund von Schmerz, Leid und Angst entstehen (intangible Kosten).

Dass Gewalt nicht nur für die Betroffenen grosses Leid verursacht, sondern auch Folgekosten für die Gesellschaft mit sich bringt, ist unbestritten. Eine erneute Kostenschätzung würde nach wie vor auf einer Hochrechnung und Schätzung aufgrund der verfügbaren Daten basieren. Nach Ansicht des Bundesrates wären dabei keine essentiellen neuen Erkenntnisse zu erwarten. In einigen relevanten Bereichen laufen aktuell Arbeiten, die die Verfügbarkeit von Daten verbessern, wie der Erste Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (www.ebg.admin.ch > Dokumentation > Publikationen Internationales > Istanbul-Konvention) vom 18. Juni 2021 zeigt. So zum Beispiel das Projekt Justitia 4.0 betreffend Daten zu Zivil- und Strafverfahren. Die Verfügbarkeit dieser neuen Daten sollte abgewartet werden, bevor eine neue Studie zu den Kosten von geschlechtsspezifischer Gewalt in Betracht gezogen wird. Zudem sieht der Bundesrat vor, eine umfassende Prävalenzstudie zu Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt durchzuführen. Die notwendigen Mittel sind im Voranschlag 2023 bereits enthalten. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese geplante Prävalenzstudie zu Gewalt ein geeigneteres Mittel ist, um vertiefte Informationen zum Ausmass von Gewalt in der Schweiz zu erhalten und darauf basierend Massnahmen zu diskutieren.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.