Lexipedia

22.4091 · Interpellation · 2022-09-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In seiner Perspektive Bahn 2050 bekundet der Bundesrat die Absicht, primär in Verbindungen über kürzere und mittlere Distanzen zu investieren, da dort das grösste Potenzial für eine Verkehrsverlagerung auf die Schiene bestehe. Von zentraler Bedeutung ist jedoch auch die rasche Entwicklung unserer Anschlüsse an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz und der Nachtzug-Verbindungen, damit attraktive Alternativen zum Luftverkehr angeboten werden können und der wachsenden Nachfrage der Bevölkerung entsprochen werden kann.

Der Bundesrat hat auch seine Erwartung geäussert, dass die SBB im internationalen Verkehr eine aktive Rolle spielen und ihre Marktposition im internationalen Personenverkehr stärken sollen, um gute Verbindungen mit den Metropolen zu erhalten. Indes scheinen die SBB auf Schwierigkeiten zu stossen, namentlich mit Frankreich, einem eminent wichtigen Partnerstaat, wenn es etwa um Verbindungen nach Brüssel, London oder Barcelona geht.

Angesichts dieser Herausforderungen und Schwierigkeiten ist nun ein starkes politisches Engagement des Bundesrates gefordert. Die Schweiz hat zusammen mit EU-Mitgliedstaaten sowohl die politische Erklärung vom 4. Juni 2020 zur Stärkung des internationalen Personenverkehrs auf der Schiene ("Political statement for coalition of the willing development international rail passenger transport") als auch die Erklärung von Locarno vom 23. September 2021 zur Unterstützung des Personenverkehrs per Bahn auf europäischer Ebene ("Declaration of Locarno on developing the railway system") unterzeichnet, um die gesteckten Klimaziele erreichen zu können.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welches sind die Ziele der Schweiz hinsichtlich der Förderung des europaweiten Personenverkehrs per Bahn?

2. Wie kommen die entsprechenden Gespräche voran?

3.Wird die Beteiligung der Schweiz an diesen Gesprächen dadurch gebremst, dass die institutionellen Fragen zwischen Bern und Brüssel ungelöst sind? Gilt das auch für die Gespräche, die die SBB mit dem Ziel führen, Kooperationsabkommen abzuschliessen?

4. Die Schweiz steht in Kontakt mit Deutschland, Österreich und Italien; aber was ist mit unseren französischen Nachbarn? Wie steht es da um die Verbesserungen der Bahnverbindung nach Lyon und darüber hinaus nach Belgien, England und Spanien?

5. Zeichnet sich in der Frage der Trassenpreise für die Nutzung der Infrastruktur und der Verfügbarkeit der Trassen, namentlich zu Nachtzeiten, ein gemeinsamer Wille ab?

6. Wird die Frage des Grenzübergangs, der nach wie vor kompliziert ist und erhebliche Verspätungen verursacht, ebenfalls diskutiert?

7. Wann sind konkrete Verbesserungen zu erwarten?

8. Geht es nach Ansicht des Bundesrates rasch genug voran?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Verbesserte internationale Zugverbindungen sind eine Alternative zu Kurzstreckenflügen. Dies ist auch im Sachplan Verkehr, Teil Programm im Kapitel 4.2 explizit festgehalten. Der Bundesrat schlägt in der Botschaft zum neuen CO2-Gesetz vor, den grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehr und damit insbesondere Nachtzugsverbindungen im Umfang von bis zu 30 Millionen Franken pro Jahr bis 2030 finanziell zu fördern.

Mit der Perspektive Bahn 2050 erachtet der Bundesrat, dass der grenzüberschreitende Schienenpersonenverkehr einen Beitrag an die Erreichung der Klimaziele des Bundes leisten kann. Im internationalen Personenverkehr erhöhen häufigere und gut vernetzte Verkehrsangebote sowie gezielte Fahrzeitverkürzungen die Attraktivität der Bahn. Der Bundesrat steuert die SBB mit strategischen Zielen. In diesem Rahmen erwartet er von der SBB im internationalen Personenverkehr eine Stärkung ihrer Marktstellung durch Kooperationen. Ziel ist es, den Zugang zum europäischen Hochgeschwindigkeitsnetz und gute Verbindungen zu wichtigen Wirtschaftszentren sicherzustellen.

Anlässlich des informellen EU-Verkehrsministerrats vom 4. Juni 2020 haben die Verkehrsministerinnen und -minister der EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz und Norwegens eine politische Erklärung verabschiedet, um den internationalen Schienenpersonenverkehr zu stärken. Die Erklärung sieht die Einrichtung einer Plattform mit Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien der EU-Mitgliedstaaten sowie Drittstaaten und der Europäischen Kommission vor. Die Schweiz engagiert sich besonders in den Arbeitsgruppen zum internationalen Ticketing und zum internationalen Schienenpersonenverkehrsnetz. Nach rund zwei Jahren liegen leider noch keine wesentlichen Ergebnisse vor.

Die Schweiz wurde zum informellen EU-Verkehrsministerrat vom 20./21. Oktober 2022 nach Prag eingeladen. Dabei stand der internationale Schienenpersonenverkehr im Fokus. Die EU hat die schleppende Entwicklung im internationalen Schienenpersonenverkehr erkannt und dazu eine Studie in Auftrag gegeben, um die Gründe zu analysieren. Die Schweiz wurde in diesem Rahmen von der von der EU beauftragten Beraterfirma angehört. Verbindungen zwischen EU-Staaten und der Schweiz sind in der Studie prominent erwähnt. Aufgrund der Erkenntnisse aus der Studie hat die EU einen Aktionsplan erarbeitet, welcher Pilotprojekte zur Verbesserung des internationalen Schienenpersonenverkehrs ermöglicht. Schweizer Unternehmen können gemeinsam mit europäischen Partnern entsprechende Pilotprojekte einreichen.

3. Die Schweiz wird nicht durch die Blockade seitens EU aufgrund der offenen institutionellen Fragen bei der Weiterentwicklung des internationalen Personenverkehrs gebremst. Einen gewissen Einfluss hat hingegen die nicht vollständige Übernahme des 3. Eisenbahnpakets. Der Bundesrat fällte am 30. Juni 2021 den Entscheid, die in der EU mit dem 3. Eisenbahnpaket eingeführte Marktöffnung im internationalen Schienenpersonenverkehr derzeit nicht weiter zu verfolgen. Die SBB erbringt somit weiterhin die grenzüberschreitenden Angebote des Schienenfernverkehrs in Kooperation mit den ausländischen Bahnen. Sie pflegt im Rahmen ihrer Kooperationen einen engen Austausch mit allen Nachbarbahnen. Die entsprechenden Kooperationsverträge werden regelmässig erneuert bzw. verlängert.

4. Der Bundesrat vertritt die Haltung, dass mittels dieser Kooperationen die SBB ihr internationales Angebot ausbauen soll. Die Schweiz tauscht sich mit ihren Nachbarstaaten regelmässig in sogenannten Lenkungsausschüssen aus. Der Lenkungsausschuss mit Frankreich stützt sich auf die Vereinbarung vom 5. November 1999 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der französischen Republik zum Anschluss der Schweiz an das französische Eisenbahnnetz, insbesondere an die Hochgeschwindigkeitslinien.

Diese Austauschplattform hat sich in den letzten zwanzig Jahren bewährt und dazu beigetragen, die bei der Unterzeichnung der Vereinbarung geplanten Massnahmen umzusetzen. Über sie werden zudem Fragen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Bahnlinien behandelt. Angesichts der allgemeinen Entwicklung seit der Unterzeichnung der Vereinbarung leitete der Lenkungsausschuss eine Überprüfung der Ziele und der zu ergreifenden Massnahmen ein. Es geht darum, den Schienenverkehr zwischen Frankreich und der Schweiz sowohl im Bereich des Fernverkehrs (Personen- und Güterverkehr) als auch des eher regionalen Verkehrs attraktiver zu machen. Die Verbindung Genf-Lyon weist beispielsweise ein grosses Entwicklungspotenzial auf, das es durch gezielte Massnahmen zu erschliessen gilt. Die SBB sieht zudem ein noch nicht ausgeschöpftes Potenzial für verbesserte Verbindungen Richtung Spanien, England und Belgien.

5. Der Trassenpreis ist europäisch nicht einheitlich geregelt und die Belastung für die Eisenbahnunternehmen ist je nach Land unterschiedlich hoch. Eine Annäherung und vor allem Verbilligung für Nachtzüge wurde bis jetzt nicht angestrebt. Der in der Schweiz erhobene Trassenpreis gilt im Vergleich mit dem Ausland als relativ günstig. So wird bei Nachtzügen auf die Erhebung eines Deckungsbeitragssatzes (d. h. einer Umsatzabgabe auf den Erträgen) verzichtet. Zum Vergleich: Für IC-Züge innerhalb der Schweiz beträgt der Deckungsbeitrag derzeit 21 Prozent.

6. Eine enge und regelmässige Koordination zwischen den Eisenbahnbetreibern, den Zollbehörden und dem BAV ermöglicht es, Massnahmen zur Optimierung der Zollkontrollen auf internationalen und grenzüberschreitenden Strecken zu erörtern und proaktiv Lösungen für die Weiterentwicklung des grenzüberschreitenden Schienenverkehrs zu suchen. Betriebliche Herausforderungen beim Grenzübergang können sich jedoch ergeben, wenn beispielsweise Einreisebestimmungen in die Schweiz ändern oder wenn die Sicherheits- oder Migrationslage erhöhte Kontrollen erfordern.

7./8. Die Verbesserung des grenzüberschreitenden und internationalen Eisenbahnverkehrs ist ein kontinuierlicher und langwieriger Prozess. Mit der vorgesehenen finanziellen Förderung im Rahmen des neuen CO2-Gesetzes werden die Voraussetzungen geschaffen, das Angebot im grenzüberschreitenden Personenverkehr auf der Schiene weiter auszubauen.

Antwort des Bundesrates.