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22.4102 · Interpellation · 2022-09-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Wie in jedem Sommer mit Hitzewellen ist der Verkauf von mobilen Klimageräten mit den hohen Sommertemperaturen auch in diesem Jahr explodiert. Während fest installierte Klimaanlagen mehr oder weniger strengen kantonalen Vorschriften unterliegen, gibt es für den Kauf und die Nutzung von mobilen Klimageräten keinerlei Einschränkungen.

Diese Klimageräte sind ökologischer Unsinn, denn um einen Raum zu kühlen, muss man die warme Luft und das vom Gerät erzeugte Kondenswasser abführen können. Somit öffnet man oft ein Fenster einen Spalt breit, wodurch wiederum Wärme eindringt. Weiter verbrauchen die Klimageräte sehr viel Strom, und ihre Lebensdauer ist ziemlich begrenzt. Ausserdem enthalten sie Kältemittel, die sehr umweltschädlich sind.

Die Verwendung von mobilen Klimageräten ist ein perfektes Beispiel für eine "Fehlanpassung an den Klimawandel", das heisst eine Massnahme zur Anpassung an den Klimawandel, die dazu beiträgt, diesen zu beschleunigen.

Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie hoch ist in der Schweiz der geschätzte prozentuale Anteil des Stromverbrauchs, der mit Klimaanlagen in Verbindung steht? Welcher Anteil dieses Prozentsatzes steht mit dem Stromverbrauch fest installierter Klimaanlagen im Zusammenhang, welcher mit demjenigen von mobilen Klimageräten? Wie hat sich dieser Verbrauch in den letzten zehn Jahren entwickelt?

2. Wie wird sich der Verbrauch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten angesichts der globalen Erwärmung voraussichtlich entwickeln?

3. Welche Lösungen gibt es, um den Stromverbrauch im Zusammenhang mit mobilen Klimageräten zu senken?

4. Sollten der Verkauf und die Nutzung von mobilen Klimageräten nicht geregelt werden? Wenn die Kantone es nicht tun, sollte es dann nicht auf Bundesebene geschehen?

5. Welche anderen Lösungen als mobile Klimageräte oder fest installierte Klimaanlagen gibt es, um die Temperatur in bestehenden Gebäuden während einer Hitzeperiode zu senken? Wie kann der Bundesrat die Umsetzung dieser Lösungen fördern?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Nach Schätzungen des Bundesamts für Energie (BFE) betrug der Stromverbrauch von Klimaanlagen in der Schweiz im Jahr 2019 für alle Sektoren zusammen und einschliesslich der Rechenzentren 1,9 TWh. Dies entspricht 3,2 Prozent des gesamten Schweizer Stromverbrauchs. Der Verbrauch mobiler Klimageräte macht also nur einen geringen Anteil aus. Diese Geräte werden vor allem in Haushalten und kleinen Geschäften verwendet. Der Stromverbrauch von Klimageräten in Haushalten wird für das Jahr 2019 auf 111 GWh geschätzt, was einen Anteil von 0,2 Prozent am gesamten Stromverbrauch in der Schweiz ausmacht. In grossen Dienstleistungsgebäuden werden in der Regel fest installierte Klimaanlagen eingesetzt. Seit dem Jahr 2000 hat sich der Stromverbrauch von Klimageräten in Haushalten nach Schätzungen des BFE um mehr als das Fünffache erhöht.

2. In den nächsten 30 Jahren wird der Stromverbrauch durch den Betrieb von (festen und mobilen) Klimaanlagen hierzulande um schätzungsweise 17 Prozent steigen. Der wichtigste Treiber dieser Entwicklung ist die Klimaerwärmung. Auch die Anzahl Geräte dürfte zunehmen, der Verbrauch pro Gerät hingegen sinken, was vor allem auf die stetige Steigerung der Effizienz dank der technologischen Entwicklung, aber auch auf die zunehmend strengeren gesetzlichen Anforderungen an diese Geräte zurückzuführen ist. In Bezug auf die Entwicklung bei den mobilen Klimageräten verfügt der Bundesrat über keine spezifischen Prognosen.

3. und 4. Um den Stromverbrauch mobiler Klimageräte zu senken, setzt sich der Bundesrat für die Förderung von effizienteren Geräten und Alternativen ein. Zudem legt er Mindestanforderungen hinsichtlich der Energieeffizienz fest. Die im Energiegesetz (EnG; SR 730.0) verankerte energietechnische Reglementierung im Zusammenhang mit dem Verkauf von mobilen Klimageräten fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundes (Art. 44) und wird in der Energieeffizienzverordnung (EnEV; SR 730.02; Anhang 1.13 für Klimageräte mit einer Nennleistung von weniger als 12 kW) näher erläutert. Diese Verordnung übernimmt im Wesentlichen die einschlägigen EU-Vorschriften, die regelmässig aktualisiert werden, wenn es technologische Fortschritte gibt, wie dies derzeit der Fall ist. Für die Anforderungen an die Nutzung dieser Geräte und ihre Integration in Gebäude sind die Kantone zuständig. In den Mustervorschriften der Kantone sind dazu beispielsweise Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz von Gebäuden (Art. 1.8), die Ausrüstungspflicht Gebäudeautomation bei Neubauten (Modul 5) und Betriebsoptimierung (Modul 8) enthalten.

5. Der Bundesrat setzt sich für die Förderung verschiedener Alternativen zum Kauf von Klimageräten ein: Fenster abschatten, nicht genutzte Geräte und Lampen abschalten (geben Wärme ab), am frühen Morgen intensiv durchlüften, danach Fenster geschlossen halten, oder aber einen viel energiesparenderen Ventilator verwenden. Diese Sensibilisierung erfolgt über zahlreiche Kanäle, die namentlich von der Plattform EnergieSchweiz gesteuert werden. EnergieSchweiz ist ein Programm des Bundesrats zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien durch freiwillige Massnahmen.

Antwort des Bundesrates.