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22.4108 · Interpellation · 2022-09-29

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin weist für 2020 aus, dass Tiere der Rindergattung den weitaus grössten Anteil am Antibiotikaverbrauch in der Tiermedizin aufweisen. Die Kategorie Mastkälber und Mastrinder steht mit 7,13 Tonnen Wirkstoff mit Abstand an der Spitze. Forschungsarbeiten (z.B. im NFP 72) und ein Ressourcenprojekt des Kälbergesundheitsdienstes zeigen, dass der Antibiotikaeinsatz um den Faktor 5 gesenkt werden kann. Die wichtigste Massnahme ist die deutlich spätere Verstellung von Kälbern auf die Mastbetriebe. Gemäss Botschaft des Bundesrats zur AP22+ erfolgt die Umsetzung der Antibiotikastrategie StAR primär im Rahmen von Direktzahlungsmassnahmen, insbesondere mit dem neuen freiwilligen Anreizprogramm "Tiergesundheit". Bei der Beantwortung der Motion Munz 21.4400 Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in der Kälbermast hat der Bundesrat eine Gesetzesgrundlage zur Stärkung der Tiergesundheit in Aussicht gestellt. Im Postulatsbericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik (20.3931 bzw. 21.3015) hat der Bundesrat mittlerweile explizit auf die Einführung von

Produktionssystembeiträgen für Tiergesundheit verzichtet. Damit besteht die Gefahr, dass die Antibiotika-Problematik bei Kälbern für mehrere Jahre nicht die benötigte Aufmerksamkeit erhält.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie wird die Strategie Antibiotikaresistenz (StAR) in der AP22+ umgesetzt?

2. Wann kommt die angekündigte Gesetzesgrundlage zur Stärkung der Tiergesundheit?

3. Soll das Abtränken von Mastkälbern, die nicht für die Aufzucht verwendet werden, finanziell unterstützt werden, wenn sie mindestens bis zum 120. oder 150. Lebenstag auf dem Geburtsbetrieb verbleiben?

4. Welche anderen Lösungsvorschläge macht der Bundesrat zur Absenkung des Antibiotikaverbrauchs bei Mastkälbern?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Der Bundesrat hält im Bericht in Erfüllung der Postulate 20.3931 der WAK-S vom 20. August 2020 und 21.3015 der WAK-N vom 2. Februar 2021 "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" unter der strategischen Stossrichtung "Klima-, umwelt- und tierfreundliche Lebensmittelproduktion fördern", weiter an der Stärkung der Tiergesundheit fest. Insbesondere schlägt er die Schaffung eines Kompetenz- und Innovationsnetzwerks Nutztiergesundheit vor, um den Wissenstransfer von der Forschung in die Praxis zu gewährleisten. Dies schafft eine wichtige Voraussetzung, die Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen voranzutreiben. Der Bundesrat schlägt die Schaffung der gesetzlichen Grundlage im Rahmen der AP22+ vor, die nach Abschluss der parlamentarischen Beratung voraussichtlich ab 2025 in Kraft gesetzt werden kann.

3. und 4. Der Bund unterstützt Projekte, welche präventive Grundlagen für eine optimierte und antibiotikareduzierte Haltung von Nutztieren, u.a. Kälbern, erarbeiten. So wurde z.B. mit dem Projekt ImproCalf eine Strategie für angepasste Aufzuchtbedingungen von Mastkälbern auf dem Geburtsbetrieb entwickelt, welche die Tiere ideal auf den Mastbetrieb vorbereiten soll. In einer weiteren Studie werden die Effekte von Impfprogrammen auf die Gesundheit von Kälbern auf Mastbetrieben untersucht (KGD-Tränker). Weiter wurden Empfehlungen zu Managementmassnahmen ausgearbeitet, die insbesondere Erkrankungen der Atemwege verhindern sollen. Beim vom Bund mitfinanzierten Projekt "Freiluftkalb" wurden Grundlagen erarbeitet und relevante Einflussfaktoren auf die Kälbergesundheit identifiziert, die den Antibiotikaverbrauch erheblich reduzieren. Es konnte aufgezeigt werden, wie mit dieser Haltungsform durch geringe bauliche Anpassungen (Überdachung) die Anforderungen des RAUS-Programms erfüllt werden können. Das geplante Kompetenz- und Innovationsnetzwerk zur Tiergesundheit könnte bei der Umsetzung der aus den Projekten gewonnenen Resultate unterstützend wirken. Ausserdem hat der Bundesrat mit der Einführung des Weidebeitrags per 1.1.2023 eine Grundlage für die Erhöhung der Beteiligung von Kälbern am RAUS-Programm geschaffen; eine Voraussetzung dabei ist, dass alle übrigen Rindviehkategorien im RAUS-Programm angemeldet werden müssen. Durch die vermehrte Auslaufhaltung sind positive Effekte auf die Tiergesundheit zu erwarten.

Antwort des Bundesrates.

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