22.4118 · Interpellation · 2022-09-29
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Laut Krankenversicherungsexperte Bruno Cereghetti (ehemaliger Leiter des Amtes für Krankenversicherung im Tessiner Departement für Gesundheit und Soziales) sollen die Krankenkassen 2,5 Milliarden ihrer Reserven bei Börsengeschäften verzockt haben.
Es ist selbstverständlich stossend, dass Summen von dieser Höhe an den Finanzmärkten pulverisiert werden, statt sie den Bürgerinnen und Bürgern zurückzuerstatten. Dies geschieht auch, weil sich Bundesrat und Ständerat bisher systematisch gegen die Pflicht, überschüssige Reserven der Krankenversicherer zurückzuerstatten, gestellt haben.
Die Reserven werden faktisch durch die Prämien geäufnet, die 2023 bekanntlich deutlich steigen.
Die Erhöhung der Krankenkassenprämien, die Bundesrat Berset vor Kurzem angekündigt hat, wirft Fragen auf:
Ich frage den Bundesrat:
- Kann der Bundesrat den Betrag der Reserve der Krankenversicherer beziffern, der sich an den Finanzmärkten in Luft aufgelöst hat?
- Wie viel haben die Börsenverluste der Krankenversicherer zur Prämienerhöhung für das Jahr 2023 beigetragen?
- Im Tessin liegt der durchschnittliche Prämienanstieg bei 9,2 Prozent. Dieser Anstieg führt zu viel Unmut und Besorgnis. Sogar der Tessiner Staatsrat hält ihn für nicht gerechtfertigt. Warum hat der Bundesrat diesem Anstieg zugestimmt?
- Zum x-ten Mal erlebt das Tessin einen der übers Ganze gesehen höchsten Anstiege. Bekanntlich ist das Tessin der Kanton mit den tiefsten Löhnen, und der Graben zum Rest des Landes öffnet sich immer weiter; dies infolge der Personenfreizügigkeit und der damit verbundenen Explosion der Grenzgängerzahlen. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass diese Situation besondere Aufmerksamkeit beziehungsweise Korrekturen verdiente?
- Kam es schon vor, dass Krankenversicherer Prämien senken wollten und sich das BAG dagegenstellte? Wenn ja, bei welcher Gelegenheit und aus welchen Gründen?
- Wie hoch sind die allgemeinen Gesundheitskosten:
a. der ukrainischen Flüchtlinge
b. der Asylsuchenden?
- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass ein Teil des Problems der alternden Gesellschaft und des damit verbundenen Anstiegs der Gesundheitskosten im Tessin auf Mitbürgerinnen und Mitbürger aus anderen Landesteilen, die hier ihr Leben nach der Pensionierung verbringen, zurückzuführen ist? Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass diese (bekannte und bestätigte) Situation nach einem Ausgleichsmechanismus unter den Kantonen ruft?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Aktienindex SMI (Swiss Market Index) ist Anfang 2022 auf 12'934 Punkten gestartet und liegt am 30. September 2022 bei 10'268. Die Kurse der bestehenden Obligationen sind mit dem doppelten Zinsschritt der Schweizerischen Nationalbank (SNB) ebenfalls gesunken. Im Sommer wurde für 2022 ein negatives Kapitalergebnis von 800 Millionen Franken geschätzt. Dies war die Hochrechnung der Versicherer. Aus heutiger Sicht erscheint diese Schätzung eher optimistisch, es sind noch höhere Verluste zu erwarten.
2. Verluste am Kapitalmarkt werden durch die Reserven der Versicherer getragen. Das Risi-ko von Kapitalmarktverlusten wird im Rahmen des KVG-Solvenztests modelliert und ist eine wichtige Komponente bei der Festsetzung der Mindesthöhe der Reserven. Über die letzten zehn Jahre haben die Versicherer, ausser im Jahr 2018, immer positive Resultate mit den Kapitalanlagen erzielt. Im Durchschnitt wurden Gewinne in der Grössenordnung von 450 Mio. CHF pro Jahr erzielt. Diese sind überwiegend in die Reserven geflossen und kommen daher den Versicherten zu Gute. Kurzfristige Kapitalmarktentwicklungen haben keinen direkten Einfluss auf die Prämien, die langfristige Entwicklung, konkret der zehnjährige Durchschnitt der Kapitalerträge, kann von den Versicherern auf freiwilliger Basis bei der Prämienfestsetzung berücksichtigt werden. Kapitalerträge können somit über lange Sicht helfen, die Prämienlast zu mindern.
3. Die Prämieneingaben der Versicherer wurden, wie gesetzlich vorgesehen, durch das BAG als Aufsichtsbehörde genehmigt. Die Prämieneingaben wurden daraufhin geprüft, ob alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Dazu gehört insbesondere die Kostendeckung pro Kanton. Das BAG hat sich davon überzeugt, dass die genehmigten Prämien die erwarteten Kosten im Kanton decken werden und dass sie weder zu hoch noch zu tief angesetzt wurden.
4. Die Prämien der Krankenversicherung sind das Spiegelbild der Kosten. Die kantonale Kostendeckung liegt gemäss Artikel 16 Absatz 3 des Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG; SR 832.12) im Zentrum der Festlegung und Genehmigung der Prämien. Es ist nicht möglich, tiefere Prämien zu genehmigen, um damit finanzielle Probleme an anderer Stelle zu lösen. Für die Entlastung von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen gibt es die Prämienverbilligung, ein erheblicher Anteil davon wird durch den Bund getragen.
5. Wenn die eingereichten Prämien die Kosten nicht decken, dann muss das BAG gemäss Artikel 16 Absatz 4 Buchstabe b KVAG die Genehmigung verweigern, weil.
6 a. Da die ukrainischen Flüchtlinge nicht Teil eines separaten Versichertenkollektivs sind, liegen dem Bundesrat keine Zahlen zu den Kosten ihrer medizinischen Behandlung vor.
6 b. Auch die medizinischen Kosten von Asylsuchenden können nicht ermittelt werden. Im Rahmen der Rechnungsstellung zu Lasten des KVG werden nämlich keine Informationen über die Nationalität und den Aufenthaltsstatus gesammelt. In seiner Stellungnahme zur Mo-tion 21.3519 Aeschi Thomas "Krankenversicherungsstatistik nach Aufenthaltsstatus und Na-tionalität aufschlüsseln" wies der Bundesrat darauf hin, dass die Einführung einer allgemeinen Erhebungspflicht zu einer erheblichen Erhöhung der administrativen Kosten für die Leistungserbringer und Versicherer führen würde.
7. Dem Bundesrat ist die Altersstruktur des Kantons Tessin bewusst. Ihm ist auch bekannt, dass die Alterung der Bevölkerung einen Anteil an der Kostensteigerung hat. Im Rahmen der Prämiengenehmigung muss das BAG aber die kantonal entstandenen Kosten berücksichtigen. Der Bundesrat weist aber darauf hin, dass der nationale Finanzausgleich eine soziodemographische Komponente enthält, wodurch die wegen der Altersstruktur erhöhten Kosten der obligatorischen Krankenversicherung indirekt berücksichtigt werden.
Antwort des Bundesrates.