22.4138 · Interpellation · 2022-09-29
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
In den Antworten auf die Fragen 22.7565 und 22.7566 über russische Einflussnahme auf demokratische Prozesse in Europa bestätigt der Bundesrat entsprechende Medienberichte über einen vertraulichen Bericht des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB). Die Bedrohungssituation ist evident, es geht um die Schutzinteressen der Schweiz und erfordert ein koordiniertes Vorgehen der Departemente, insbesondere auch im öffentlichen Auftritt des Aussenministers und Bundespräsidenten.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie steuert der Bundesrat nach den Erkenntnissen des NDB das aussenpolitische Handeln? Wie koordiniert er die Auftritte unserer Regierung auf internationalem Parkett mit russischen Exponenten?
2. Die meisten Länder haben einen Grossteil russischer "Diplomaten" ausgewiesen. Der Bundesrat verzichtete bis anhin, ihre Anzahl in der Schweiz zu reduzieren. Es ist offensichtlich, dass für legale Tätigkeiten eine massiv kleinere Zahl mit Mitarbeitern ausreicht. Wird der Bundesrat basierend auf neuen Erkenntnissen entsprechende Massnahmen ergreifen?
3. Auf welche Erkenntnisse stützt der Bundesrat seine Aussage: "Aktuell deutet nichts darauf hin, dass die Gesamterneuerungswahlen 2023 zu den Zielen von Beeinflussungsaktivitäten gehören?
Wie will er vorgehen, wenn sich die Situation kurzfristig ändert?
4. Sieht der Bundesrat die Gefahr, dass die Schweizer Bevölkerung durch systematisch verbreitete Propaganda eines ausländischen Staates auch bei den Abstimmungsvorlagen manipuliert werden kann. In einer direkten Demokratie besonders brisant.
5. Der Facebook-Mutterkonzern "Meta" und der Deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) bestätigten in der Woche 39, dass ein umfassendes Fake-News-Netzwerk mit gefälschten News-Seiten von "Bild", "Spiegel" usw. sowie über 1600 Facebook-Konten zur Verbreitung der russischen Propaganda abgeschaltet wurden. Gemäss diesen Berichten wurden die Facebook-Konten auch von russischen Botschaften "in Europa" bespielt. Kann der Bundesrat ausschliessen, dass auch russische Vertretungen auf Schweizer Boden an diesen Aktionen beteiligt waren?
6. Hat der Bundesrat Erkenntnisse, dass auch Schweizer Medien von solchen Fake-News-Portalen betroffen waren oder dass Versuche unternommen wurden, solche zu installieren?
7. Waren Propaganda-Seiten auf Server-Infrastrukturen in der Schweiz gehostet?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der NDB orientiert die Kerngruppe Sicherheit, den Sicherheitsausschuss des Bundesrates und den Bundesrat regelmässig über seine Erkenntnisse. Diese fliessen in die Koordination der Schweizer Aussenpolitik ein.
2. Der Bundesrat verhängt keine Sanktionen in Form von Ausweisungen von Diplomaten. Die Kommunikationskanäle mit Russland müssen aufrechterhalten werden, insbesondere im Interesse des Schutzmachtmandates, das die Schweiz für Georgien ausübt. Zudem könnten politische Sanktionen in Form von Ausweisungen russischer Diplomaten die Funktionsfähigkeit unserer Botschaft in Russland beeinträchtigen, was nicht im Interesse der Schweizerinnen und Schweizer vor Ort wäre. Auch verfügen die russischen Vertretungen im Ausland über kein Lokalpersonal, was die höhere Zahl von Mitarbeitenden ebenfalls erklärt.
3. Auf Stufe Bund befassen sich verschiedene Gremien der sicherheitspolitischen Führung (Sicherheitsausschuss des Bundesrates, Kerngruppe Sicherheit) regelmässig mit dem Thema. Die Beurteilung des Bundesrats stützt sich auf diese Analysen. Ausserdem wird mit Blick auf die Gesamterneuerungswahlen 2023 der Austausch mit den Kantonen zur Sensibilisierung in Sachen Beeinflussungsaktivitäten weitergeführt. Sollten trotz des im internationalen Vergleich wenig anfälligen Schweizer Wahlsystems Anzeichen für Beeinflussungsoperationen festgestellt werden, so schlagen besagte Gremien gemeinsam mit der Bundeskanzlei dem Bundesrat konkrete Massnahmen vor. Schliesslich wird das Thema vertieft im Rahmen des noch ausstehenden Berichts des Bundesrates in Beantwortung des Postulats 22.3006 Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates bearbeitet.
4. Wie der Bundesrat in seinem Sicherheitspolitischen Bericht 2021 (BBl 2021 2895) an das Parlament festhält, besteht ein gewisses Risiko, dass es ausländische Versuche zur Störung politischer Entscheidprozesse geben könnte. Dazu gehören auch eidgenössische Volksabstimmungen. Gleichzeitig weist der Bundesrat darauf hin, dass die dezentrale Organisation und Durchführung der Urnengänge, die vielfältige Medienlandschaft sowie nicht zuletzt die hohe Medien- und Politikkompetenz der Stimmberechtigten zur Widerstandsfähigkeit gegen Beeinflussungsversuche von aussen beitragen. Der Bundesrat informiert aktiv, sachlich und kontinuierlich über die politischen Tätigkeiten im Allgemeinen und die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen im Besonderen. Er könnte folglich falsche oder irreführende Informationen richtigstellen. Die Strategie soziale Medien (BBl 2021 1237) bildet die Grundlage für die Ausweitung der Kommunikation des Bundesrates auf zusätzliche Social-Media-Plattformen. Er kann damit auch auf diesen Kanälen zur Eindämmung von Desinformationen und zur Versachlichung der politischen Debatte beitragen. Die gezielte internationale Zusammenarbeit (vgl. auch die Antwort auf die Interpellation Bäumle 20.4715) ist ebenso Teil eines Bündels von Massnahmen. Schliesslich befasst sich der Bundesrat demnächst mit Regulierungsansätzen für grosse Kommunikationsplattformen.
5. - 7. Im Zusammenhang mit der Thematik "Beeinflussungsaktivitäten" und der Beurteilung der Bedrohungslage verweisen wir auf den Sicherheitspolitischen Bericht 2021 (BBl 2021 2895; Aussagen zu Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation). Dieser befasst sich eingehend mit dem Thema, weist es erstmals als eigene Bedrohung für die Schweiz aus und gibt als eines von neun Zielen vor, die Massnahmen zur Gewährleistung von freier Meinungsbildung und Information zu verstärken.
Weil Beeinflussungsaktivitäten meistens verdeckt erfolgen und absichtlich verschleiert werden, ist deren Identifizierung und Zuordnung eine Herausforderung. Verschiedene Bundesstellen (insbesondere EDÖB, BAKOM, NDB, EDA, BK, NCSC) beobachten die nationale und internationale Entwicklung im Bereich Desinformations-Aktivitäten. Sie stehen im Austausch untereinander und mit ausländischen Behörden. Bei konkreten Hinweisen auf rechtswidrige Eingriffe in Computersysteme (unbefugtes Eindringen in Datenverarbeitungssysteme, Datenbeschädigung) melden die Bundesbehörden den Vorfall an die Strafverfolgungsbehörden.
Das von der Interpellantin angesprochene Fake-News-Netzwerk bezüglich deutscher Medieninhalte ist dem Bundesrat bekannt. Solche Ereignisse werden von den oben zitierten Bundesstellen aktiv verfolgt. Bisher liegen in diesem Zusammenhang keine Hinweise vor, dass Schweizer Medien betroffen wären oder schweizerische IKT-Einrichtungen kompromittiert wurden.
Antwort des Bundesrates.