22.4155 · Motion · 2022-09-29
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, um die bisherige Ersatzmassnahme der "Vorläufigen Aufnahme" durch einen eigenständigen Schutzstatus "H" für "Humanitärer Schutz/ Protection humanitaire" zu ersetzen. Damit soll ein neuer Status der voraussichtlich länger dauernden Schutzgewährung geschaffen werden, der die Situation der betroffenen Personen verbessert und insbesondere deren Integration gemäss den Zielen der Integrationsagenda Schweiz fördert. Zugleich soll die Vorlage Kohärenz anstreben zur europäischen Regelung des subsidiären Schutzes.
Begründung
Es besteht ein breiter politischer Konsens, dass der Status der Vorläufigen Aufnahme den konkreten Gegebenheiten nicht gerecht wird und insbesondere in jenen Fällen unbefriedigend ist, in denen mittel- bis langfristige Vollzugshindernisse bestehen. "Die Mängel bei der vorläufigen Aufnahme können nur durch eine grundsätzliche Neuausrichtung behoben werden", schrieb der Bundesrat 2016 in einem Bericht zur Analyse der Vorläufigen Aufnahme. Die Neugestaltung kann dazu genutzt werden, die heute oft schwierige Integration der Betroffenen gemäss den Zielen der Integrationsagenda Schweiz nachhaltiger zu fördern und eine Perspektive zur Verstetigung des Aufenthaltsrechts zu schaffen. Zugleich bietet sich die Gelegenheit einer Harmonisierung der Schweizer Regelung mit der entsprechenden europäischen Regelung. Diese Kohärenz mit dem vergleichbaren europäischen Instrument des subsidiären Schutzes ist umso mehr anzustreben, als die Schweiz eng ins Gemeinsame Europäische Asylsystem eingebunden ist. Die Reform soll in enger Zusammenarbeit mit Kantonen, Kommunalverbänden und weiteren betroffenen Kreisen ausgearbeitet werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seinem Bericht "Vorläufige Aufnahme und Schutzbedürftigkeit: Analyse und Handlungsoptionen" vom 12. Oktober 2016 (vgl. www.sem.admin.ch > Publikationen und Service > Berichte > Vorläufige Aufnahme und Schutzbedürftigkeit) die Rechtsgrundlagen und die Praxis zur vorläufigen Aufnahme umfassend dargelegt. Seither hat der Status der vorläufigen Aufnahme deutliche Verbesserungen erfahren. So wurde insbesondere die Bewilligungspflicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit durch eine einfache Meldepflicht ersetzt, die Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen wurde abgeschafft und vorläufig Aufgenommene gelten beim Vorrang neu als inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die nachhaltige berufliche Integration von vorläufig Aufgenommenen ist zudem ein Ziel der von Bund und Kantonen lancierten Integrationsagenda Schweiz.
Der Bericht des Bundesrates wurde im Parlament ausführlich diskutiert. In der Folge hat es zwei Motionen angenommen und mit der Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) vom 17. Dezember 2021 umgesetzt (20.063; Einschränkungen für Reisen ins Ausland und Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme). Die Vorlage sieht für vorläufig Aufgenommene auch Erleichterungen beim Kantonswechsel vor. Die vorläufige Aufnahme ist heute weitgehend kompatibel mit dem subsidiären Schutz der EU.
Die von der Vorsteherin des EJPD eingesetzte Evaluationsgruppe zum Status S hat am 7. Juli 2022 ihre Arbeit aufgenommen. Sie hat den Auftrag, in einem Bericht bis Ende Juni 2023 eine Beurteilung des Status S und dessen Einbettung in das schweizerische Asylsystem auszuarbeiten und eine Analyse des rechtlichen Handlungsbedarfs vorzunehmen.
Der Bericht der Evaluationsgruppe wird es auch ermöglichen, die Notwendigkeit von Änderungen bei der vorläufigen Aufnahme in einem umfassenden Rahmen zu beurteilen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.