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22.4164 · Motion · 2022-09-29

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, den Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter von Gewerbe- und Privatliegenschaften im Hinblick auf die steigenden Nebenkosten zu verstärken und der Bundesversammlung eine entsprechende Änderung der Artikel 271ff. OR vorzulegen. Zu prüfen ist, ob eine Bestimmung eingefügt werden soll, wonach die Mieterinnen und Mieter glaubhaft nachweisen sollen, dass sie wegen der ausserordentlichen Preissteigerung nicht in der Lage sind, die Nebenkosten zu bezahlen.

Begründung

Die Energiekosten steigen an, und damit die Nebenkosten für Gewerbe- oder private Liegenschaften. Diese Situation stellt die Mieterinnen und Mieter vor neue Herausforderungen. Die Nebenkostenabrechnungen werden erst in einigen Monaten vorliegen und für einige eine unliebsame Überraschung darstellen. Die Zahlung der Nebenkosten wie auch künftig höheren monatlichen Zahlungen an die Vermietenden kann schwierig werden, z.B. für Ergänzungsleistungs-Empfangende, deren Miete inkl. Nebenkosten bereits den zulässigen Betrag erreicht hat, aber auch für Geschäftsbetriebe, die nach der Corona-Pandemie nach wie vor ums Überleben kämpfen. Damit ihnen nicht eine neue Hürde gestellt wird, ist der Kündigungsschutz (mindestens vorübergehend) zu erhöhen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen rund um die gestiegenen Energiepreise bewusst, welche die geopolitische Lage und der Ukrainekonflikt insbesondere bei den Heiz- und Nebenkostenabrechnungen verursachen können.

Zufolge der volatilen Preisentwicklung und der weiterhin unsicheren Lage hat der Bundesrat Ende August 2022 die interdepartementale Arbeitsgruppe Energiepreise (WBF, UVEK, EDI, EFD, EJPD) beauftragt, die Betroffenheit von Haushalten, Branchen und Unternehmen von den steigenden Energiepreisen zu prüfen und die Notwendigkeit von staatlichen Abfederungsmassnahmen zu evaluieren. Auf der Basis dieser Arbeiten kam der Bundesrat anfangs November zum Schluss, dass kein Handlungsbedarf für Unterstützungsmassnahmen besteht. Gemäss der Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes dürfte die Inflation 2022 im Jahresdurchschnitt 3,0 Prozent betragen. Dem jüngsten Quartalsbericht des SNB zufolge, ist im laufenden und kommenden Jahr mit einer verstärkten Lohndynamik zu rechnen. Für die meisten Haushalte dürfte dadurch ein allfälliger Kaufkraftverlust deutlich unter den aktuellen Inflationsraten zu liegen kommen.

Zu beachten ist des Weiteren, dass die Kaufkraft der Löhne in den vergangenen zwanzig Jahren deutlich gestiegen ist, nicht zuletzt aufgrund der tiefen und teilweise negativen Inflation.

Die AHV/IV-Renten sowie die Beträge für den Lebensbedarf in den Ergänzungsleistungen werden per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Dadurch steigt die minimale AHV-Rente um 30 Franken pro Monat, was einem Anstieg um 2,5 Prozent entspricht. Darüber hinaus hat der Bundesrat auch beschlossen, die Miethöchstbeträge bei den Ergänzungsleistungen angesichts der Teuerung der Wohnkosten um 7,1 Prozent zu erhöhen. Damit können soziale Härten bei EL-Beziehenden, die mit Nebenkosten-Nachzahlungen konfrontiert sind, im Normalfall, vermieden werden. Weitere bedarfsabhängige Sozialleistungen - darunter die Sozialhilfe -, die sich an finanzschwache Personen und Haushalte richten, liegen in der Regel in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden und werden auf dieser Ebene geregelt und angepasst. Die Mietnebenkosten sind Bestandteil des Grundbedarfs und werden von der Sozialhilfe übernommen. Der Bundesrat erachtet einen pauschalen und weitgehenden Eingriff in das Mietrecht aus diesen Gründen weder als zielführend noch notwendig. Eine Begrenzung der Verstärkung des Mieterschutzes auf besonders betroffene Personen oder Unternehmen wäre kaum möglich.

Zudem führt der Bundesrat eine schweizweite Sparkampagne, die in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft umgesetzt wird. Die Kampagne vermittelt für Private und Unternehmen einfach und rasch umzusetzende Energiesparmassnahmen ("Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht."). Entsprechendes Handeln führt zu Energiekosteneinsparungen, welches sich auch auf die Heiz- und Nebenkostenabrechnungen auswirkt.

Im Übrigen macht die Erweiterung des Kündigungsschutzes der Art. 271ff. OR hinsichtlich der betroffenen Heiz- und Nebenkostenabrechnungen nur als notrechtliche Massnahme Sinn. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass Notrecht zurückhaltend einzusetzen ist. Somit steht für die gewünschte Anpassung lediglich das ordentliche Rechtsetzungsverfahren zur Verfügung. In diesem Rahmen ist eine zeitnahe Umsetzung für die betroffenen Abrechnungen erfahrungsgemäss nicht möglich.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Steigende Mietnebenkosten. Kündigungsschutz für private und Gewerbemieterinnen und -mieter | Lexipedia | Lexipedia