Nationale Preisbeobachtungsstelle im Bereich der Lebensmittelproduktion. Mehr Transparenz in Bezug auf die Verteilung der Wertschöpfung
22.4179 · Interpellation · 2022-09-29
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Damit die Wertschöpfung und ihre Verteilung entlang der gesamten Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebskette der Lebensmittelproduktion transparent wird, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie kann die Preisbeobachtungsstelle, die heute dem Bundesamt für Landwirtschaft angegliedert ist, mehr Transparenz schaffen in Bezug darauf, wie sich die Wertschöpfung entlang der gesamten Wertschöpfungskette verteilt?
- Reichen die Kompetenzen und die Ressourcen der Preisbeobachtungsstelle dafür aus, dass sie Informationen bereitstellen kann, die für alle Beteiligten verfügbar sind und die es erlauben, das Wissen über die Preisbildung in den einzelnen Branchen zu verbessern?
- Falls nein, über welche Informationen sollte die Preisbeobachtungsstelle verfügen und wie könnte sie zu diesen Informationen gelangen?
Begründung
Die Agrarkrisen, die weltweite Preisvolatilität, die Inflation sowie die erwartbaren Entwicklungen im Bereich Klima (Kosten der Energiewende) und Umwelt (Umstellung der Produktionsmethoden) führen dazu, dass marktbezogene Faktoren eine immer wichtigere Rolle spielen. Lückenhafte Informationen über die Kosten, die divergierenden Preisentwicklungen sowie die starke Konzentration von gewissen Akteuren in der Wertschöpfungskette führen zu einem Transparenzdefizit, das der Effizienz der politischen Anstrengungen im Bereich der Nachhaltigkeit Grenzen setzt.
Die unterschiedliche Wertschöpfung auf den einzelnen Stufen der Wertschöpfungskette im Agrar- und Lebensmittelbereich müssen gemessen und erklärt werden können (Kosten der landwirtschaftlichen Produktion, Kosten der Verarbeitung, Kosten des Vertriebs), dies mit einem sektoriellen Ansatz, der kombiniert wird mit einer makroökonomischen Analyse in Bezug darauf, wie sich die Lebensmittelausgaben auf die einzelnen Branchen verteilen.
Die Preisbeobachtungsstelle sollte es ermöglichen, mehr Marktwissen zu beschaffen, sodass die Marktmechanismen im Einklang mit den Interessen aller Beteiligten (vom Produzenten bis zur Konsumentin) verbessert werden können. Die Stelle sollte es ermöglichen, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den verschiedenen Akteuren der Branchen zu erleichtern, und sie sollte insbesondere eine ausgewogene Verteilung der Wertschöpfung entlang der gesamten Wertschöpfungskette gewährleisten.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung einer hohen Markttransparenz auf den Schweizer Agrarmärkten und entlang der gesamten Lebensmittel-Wertschöpfungskette bewusst. Basierend auf Artikel 27 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG, SR 910.1) und der Verordnung über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich (SR 942.31) werden bereits heute Warenpreise, die durch agrarpolitische Massnahmen des Bundes beeinflusst werden, einer Marktbeobachtung auf verschiedenen Stufen, von der Produktion bis zum Verbrauch, unterstellt. Diese Informationen und Daten stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung. Aus den verschiedenen Daten können bereits heute Abschätzungen zur Verteilung der Wertschöpfung entlang der Wertschöpfungsketten gemacht werden. Die Abschätzung der Wertschöpfungsverteilung ist jedoch nicht Aufgabe des Bundes, sondern kann von jedermann erstellt werden.
2./3. Das Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) ist laufend daran, sein Monitoring zu verfeinern. Die Marktdaten zu den Bereichen Früchte und Gemüse, Milchprodukte, Fleisch, Eier, Brot und Getreide, Ölsaaten sowie Futtermittel werden der Öffentlichkeit laufend zur Verfügung gestellt. Sie beinhalten unter anderem gewichtete Durchschnittspreise auf verschiedenen Handelsstufen sowie Mengenentwicklungen. Damit wird von neutraler Stelle ein Überblick über die Marktsituation geschaffen, die es den verschiedenen Marktakteuren von den Produzenten bis zu den Konsumenten erlauben, sich über das Marktgeschehen, die Preisentwicklungen und die Preisbildung zu informieren. Mit den zum Schweine- und Eiermarkt entwickelten Infografiken werden zudem vertiefte Informationen zu Marktgegebenheiten entlang der gesamten Wertschöpfungskette veranschaulicht dargestellt, um die Transparenz in diesen Märkten weiter zu erhöhen. Weitere Infografiken zu anderen Märkten sind geplant. Die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Preisdaten erlauben es heute bereits, das Wissen über die Preisbildung in den einzelnen Branchen zu verbessern.
Firmenspezifische Unternehmensdaten wie beispielsweise Margen, gehören zu vertraulichen Daten eines Unternehmens. Auf der heutigen gesetzlichen Grundlage können die Firmen nicht zur Herausgabe von Margeninformationen verpflichtet werden. Die gesetzliche Grundlage schliesst eine Veröffentlichung solcher unternehmens-spezifischen Informationen aus. Der Bundesrat hält an dieser bestehenden Praxis fest. Eine Publikation solcher Daten birgt das Risiko einer wettbewerbsbeschränkenden Wirkung und kann kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsabreden begünstigen.
Aus Sicht des Bundesrates reichen die rechtlichen Grundlagen und die zur Verfügung stehenden Ressourcen und Kompetenzen aus, um die notwendigen Preisinformationen entlang den Lebensmittelwertschöpfungsketten zu erhalten, aufzubereiten und der Öffentlichkeit bereitzustellen.
Antwort des Bundesrates.