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22.4182 · Motion · 2022-09-29

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine schrittweise Erhöhung der Ausgaben für die internationale Zusammenarbeit und die internationale Klimafinanzierung zu beantragen, so dass sie spätestens bis 2030 zusammen mindestens 1 Prozent des BIP betragen.

Begründung

Die Corona-Pandemie und deren wirtschaftlichen Folgen, der Krieg in der Ukraine und seine Auswirkungen auf die weltweite Ernährungssicherheit, zahlreiche neue bewaffnete Konflikte und globale Spannungen sowie die sich verschärfende Klimakrise haben den Finanzierungsbedarf zur Erreichung der Uno-Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (SDG) und die Ziele des Pariser Klimaabkommens noch einmal erhöht. Schätzungen des IWF zufolge bräuchten allein die 59 ärmsten Länder der Welt jährlich 300 bis 528 Milliarden Dollar, um die Umsetzung der SDG finanzieren zu können.

Gleichzeitig belegen verschieden Studien einen klaren Zusammenhang zwischen Ernährungsunsicherheit und politischer Instabilität sowie zwischen Klimarisiken, steigender Fragilität und bewaffneten Konflikten. Auch die klimabedingte Migration wird verschiedenen Prognosen zufolge in den nächsten Jahren massiv zunehmen - mit akuten Folgen für die globale wirtschaftliche und politische Stabilität. Der aktuelle, weltweite Krisenkontext stellt somit auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.

Investitionen in die internationale Zusammenarbeit, die Friedensförderung und die globale Bekämpfung des Klimawandels leisten einen wichtigen Beitrag zu globaler Sicherheit und Stabilität und sind für die Erreichung der SDG und der Ziele des Pariser Klimaabkommens zentral.

Die Schweiz, als eines der am stärksten globalisierten Länder ist auf politische und wirtschaftliche Stabilität angewiesen. Als eines der Länder, die gemäss Uno-Ranking jährlich die meisten negativen "Spillover"-Effekte auf die nachhaltige Entwicklung in anderen Ländern aufweisen, trägt sie auch eine grosse Verantwortung.

Der Bundesrat hat die Klimasicherheit bereits als eine der Prioritäten der Schweiz im Uno-Sicherheitsrat bekräftigt. Durch die eingegangene Verpflichtung zur Einhaltung der SDG und des Pariser Klimaabkommens hat er zudem mehrmals international bestätigt, einen angemessenen Beitrag dazu zu leisten, bis ins Jahr 2030 Hunger und extreme Armut zu beseitigen, die weltweite nachhaltige Entwicklung zu fördern und das Klima zu schützen. Die entsprechende Finanzierung ist aber noch ausstehend.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Nach jahrzehntelangen Verbesserungen der weltweiten Lebensbedingungen mussten in den letzten Jahren im Zuge von Kriegen, steigenden Kosten, den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie sowie des Klimawandels und aufgrund des Biodiversitätsverlusts wieder schwere Rückschritte verzeichnet werden. Vor diesem Hintergrund ist sich der Bundesrat der steigenden Bedürfnisse in der internationalen Zusammenarbeit (IZA) sowie im Bereich der internationalen Klimafinanzierung bewusst.

Angesichts der negativen Perspektiven des Bundeshaushaltes mit prognostizierten Defiziten in den nächsten Jahren hält der Bundesrat es nicht für realistisch, zum jetzigen Zeitpunkt ein derart ambitioniertes nationales Finanzierungsziel für die nächsten acht Jahre zu definieren. Die verschiedenen Bedürfnisse werden bei der Ausarbeitung der zukünftigen Finanzbeschlüsse berücksichtigt. Der Bundesrat wird im Februar 2023 die finanziellen Eckwerte für die mehrjährigen Finanzbeschlüsse der IZA festlegen. Die Botschaft über die Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028 wird mit den entsprechenden Verpflichtungskrediten dem Parlament unterbreitet. Den eidgenössischen Räten liegt die Botschaft 22.060 zu einem Verpflichtungskredit für die globale Umwelt 2023-2026 bereits vor, welche eine Erhöhung der internationalen Umweltfinanzierung vorsieht.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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