22.4189 · Interpellation · 2022-09-29
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
1. Existiert ein Bericht und/oder Massnahmenplan des Bundes, in Bezug auf das KIumpenrisiko ungeplanter AKW-Ausfälle und die Auswirkung auf die Schweizer Stromversorgung?
2. Falls Ja, ist der Bundesrat bereit diesen Bericht zu veröffentlichen?
3. Mit welchen Massnahmen kann das entsprechende Klumpenrisiko minimiert werden?
4. Ist der Bundesrat mit der Beurteilung der ElCom einverstanden, dass ungeplante AKW-Ausfälle das grösste Risiko für die Stabilität der Schweizer Stromversorgung darstellt?
5. Ist der Bundesrat einverstanden mit der Aussage, dass es einen klaren Plan braucht, wie die Ablösung der AKW-Produktion durch erneuerbare beschleunigt und terminiert werden kann?
6. Welchen Plan sieht der Bundesrat vor, um zeitnah unabhängig von russischem Uran zu werden?
Begründung
Gemäss der Schweizerischen Elektrizitätskomission ElCom liegt die grösste Gefahr für die Schweizer Stromversorgungssicherheit in ungeplanten AKW-Ausfällen in der Schweiz und in Frankreich. Das Risiko ungeplanter AKW-Ausfälle ist real: Die französischen AKW produzieren 2022 voraussichtlich 60 bis 80 TWh weniger Strom als im Vorjahr. Das ist ein ungeplanter Produktionsverlust, der höher liegt als der gesamte Stromverbrauch der Schweiz.
Auch die Schweizer AKW sind weit weniger zuverlässig als ihr Ruf. Im Durchschnitt fällt Beznau-1 pro Jahr während 650 Stunden (während 7,4 Prozent der gesamten Zeit) ungeplant aus. Beznau-2:95 (1,1%) Stunden; Gösgen 58 Stunden (0,7%); Leibstadt 273 Stunden (3,1%). Insgesamt liegt damit der Anteil ungeplanter AKW-Ausfälle bei mehr als 3 Prozent der Betriebszeit. Nicht eingerechnet sind dabei die geplanten Ausfälle bei der Jahresrevision.
Ungeplante Ausfälle zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht vorhersehbar sind und jederzeit - auch im Winter - vorkommen können. Eine Studie des Deutschen Wirtschaftsinstitut DIW hat modelliert, dass die Versorgungssicherheit
der Schweiz gestärkt wird, wenn die bestehende AKW-Produktion durch erneuerbare Produktion ersetzt wird. Die Studie ist dabei von einer ungeplanten Ausfallhäufigkeit von 2 Prozent ausgegangen, was genau der kumulierten Ausfallhäufigkeit der AKW Gösgen und Leibstadt entspricht.
Der Ukrainekrieg zeigt die Notwendigkeit auf, dass die Brennstoffabhängigkeit vom Ausland reduziert werden muss. Auch beim Uran ist die Schweiz komplett vom Ausland abhängig. Das Uran für Beznau I und II wird beispielsweise zu 100 Prozent und für Leibstadt zu 50 Prozent aus Russland importiert.
Stellungnahme des Bundesrates
1, 2 und 4: Die Auswirkung von geplanten und ungeplanten Ausserbetriebnahmen der Kernkraftwerke sind einer von mehreren Unsicherheitsfaktoren, welche in den Versorgungssicherheitsstudien regelmässig betrachtet werden. Aktuell sind kurz- sowie mittelfristige Versorgungssicherheitsstudien in Arbeit, welche im 4. Quartal 2022 veröffentlicht werden. Die am 13. Oktober 2021 im Auftrag des Bundesamtes für Energie von Frontier Economics Ltd. veröffentlichte Studie "Analyse Stromzusammenarbeit Schweiz-EU" zeigt auf, dass durch eine Integration der Schweiz in das europäische Stromsystem (Szenarien mit Kooperation) das Klumpenrisiko von ungeplanten Ausserbetriebnahmen von Kernkraftwerken reduziert werden kann.
3 und 5: Der Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien und die Erhöhung der Energieeffizienz ermöglichen einerseits eine Reduktion der Importabhängigkeiten von Öl und Gas und andererseits den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie. Der Bundesrat hat die Energiestrategie 2050 seit 2019 weiterentwickelt und im Juni 2021 die Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Darin sind Massnahmen zum verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien, zur Steigerung der Effizienz und zu Reservelösungen vorgesehen. Die Vorlage befindet sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung. Einen zusätzlichen Beitrag leisten die Massnahmen der Klimapolitik. Im Weiteren beabsichtigt der Bundesrat im Interesse der Versorgungssicherheit weiterhin, ein Stromabkommen mit der EU abschliessen.
6: Es gibt keine Bestimmungen, die den Uranursprung regeln. Die Betreiber können frei wählen, wo sie den Brennstoff kaufen, wobei sie selber auch an zuverlässigen Lieferquellen interessiert sind.
Antwort des Bundesrates.