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Sportdiplomatie. Grossveranstaltungen sollen die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen

22.4206 · Postulat · 2022-09-30

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten in einem Bericht darzulegen, wie eine Strategie für den Umgang der Schweiz mit internationalen Sportgrossveranstaltungen in Bezug auf die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht aussieht. Die Strategie soll unter anderem aufzeigen, wie Kriterien für die Vergabe von Grossanlässen enthalten eingeführt werden könnten sowie den Grundsatz diskutieren, dass die offizielle Schweiz von der Teilnahme an Sportveranstaltungen absieht, wenn sie in menschenrechtsverletzenden Staaten ausgetragen werden.

Begründung

Millionen Zuschauer:innen weltweit verfolgen Sportgrossveranstaltungen wie die Fussballweltmeisterschaften und die Olympischen Spiele. Diese Grossereignisse sind für die organisierenden Sportverbände längst zum Milliardengeschäft geworden. Die Einhaltung der Menschenrechte ist dabei oft sekundär. Drei der letzten fünf Olympischen Spiele (Sotschi 2014, Rio 2016 und Peking 2022) sowie die letzten beiden und die kommende Fussball-Weltmeisterschaft (Brasilien 2014, Russland 2018, Katar 2022) fanden oder finden in Ländern statt, die hinsichtlich der demokratischen Rechte und der Meinungsfreiheit ihrer Bürger:innen in der Kritik stehen. Laut einem Bericht von Amnesty International sind seit der WM-Vergabe an Katar vor Ort über 15 000 Gastarbeiter ums Leben gekommen. Immer wieder können autokratische Staatschefs internationale Sportveranstaltungen zu Propagandazwecken nutzen, während dort gleichzeitig Menschenrechtsverstösse stattfinden. Zunehmend wird Kritik von Aktivist:innen, NGOs und Sportler:innen vernehmbar. Es ist dringend notwendig, dass die Sportverbände, die Gastgeberstaaten und die westlichen Staaten ihre Verantwortung wahrnehmen und verhindern, dass lokale Gemeinschaften zwangsumgesiedelt oder Arbeitsmigranten ausgebeutet werden.

Solange aber eine ausreichende menschenrechtliche Sorgfaltspflicht durch die organisierenden Sportverbände fehlt und die Vergabe von Grossereignissen nicht an gewisse Bedingungen geknüpft ist, stellt sich für die Staaten, Verbände, Fans und Athlet:innen immer wieder aufs Neue die Frage, wie mit solchen Grossveranstaltungen umgegangen werden soll. Die Schweiz muss deshalb Verantwortung übernehmen und in einer Strategie aufzeigen, welche Mindestanforderungen bei der Vergabe von Grossveranstaltung beachtet und welche Menschenrechtsstandards von den Gastgeberländern eingehalten werden müssen, damit die Schweiz an der jeweiligen Grossveranstaltung teilnimmt. Aktuell wird die Verantwortung von den verschiedenen Akteur:innen hin und her geschoben. Es würde der Schweiz gut anstehen, hier Stellung zu beziehn. Ihr kommt in dieser Diskussion eine besondere Rolle zu, sind doch über 60 internationale Sportverbände (FIFA, UEFA, IIHF usw.) sowie das Internationale Olypische Komitee (IOK) in der Schweiz domiziliert.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Einhaltung der Menschenrechte bei grossen Sportanlässen gehört zu den Prioritäten der Leitlinien Menschenrechte 2021-2024 des EDA und ist Teil des Nationalen Aktionsplans der Schweiz zu Wirtschaft und Menschenrechten 2020-2023. Die Schweiz gab den Anstoss zur Gründung des Zentrums für Sport und Menschenrechte in Genf, das das Ergebnis eines seit 2015 von ihr geführten Dialogs zwischen den verschiedenen Akteuren ist. Das Zentrum wurde 2018 mit dem Ziel gegründet, negative Auswirkungen des Sports zu verhindern und alle Akteure zusammenzubringen, um bewährte Praktiken auszutauschen.

Gleichzeitig steht die Schweiz im Dialog mit den wichtigsten hier ansässigen internationalen Sportverbänden, darunter das IOK und die FIFA, um sicherzustellen, dass diese eine auf den Menschenrechten basierende Politik verfolgen. So hat beispielsweise das IOK 2017 vertragliche Anforderungen für Austragungsstädte und länder verabschiedet, die auf den UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte basieren. Ebenfalls 2017 verabschiedete die FIFA eine Menschenrechtspolitik und integrierte die Menschenrechte in den Prozess für die Vergabe von Weltmeisterschaften ab 2026.

Das Engagement der Schweiz im Bereich der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht kommt in den genannten Massnahmen zum Ausdruck. Der Bundesrat hält weder die Ausarbeitung einer Strategie noch eine Reglementierung der Teilnahme offizieller Delegationen an Grossveranstaltungen für notwendig. Über die offiziellen Delegationen wird im Einzelfall entschieden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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