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22.421 · Parlamentarische Initiative · 2022-03-18

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Artikel 47 des Bankengesetzes soll wie folgt und Artikel 69 des Finanzinstitutsgesetzes in gleicher Weise geändert werden:

Art. 47

(...)

5 Vorbehalten bleiben die eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen über die Zeugnispflicht und über die Auskunftspflicht gegenüber einer Behörde sowie die Pressefreiheit.

5bis Die Offenbarung ist nicht strafbar, wenn sie in Form einer Medienpublikation erfolgt.

(...)

Begründung

Medien aus der ganzen Welt führten die Recherchen "Suisse Secrets" zu den Praktiken der Banken im Bereich der Geldwäscherei durch. Es zeigte sich daraufhin, dass die Veröffentlichung der Resultate dieser Recherchen in der Schweiz zu riskant war, dies aufgrund von Artikel 47 des Bankengesetzes und Artikel 69 des Finanzinstitutsgesetzes. Die Rechtswirkung dieser Bestimmungen ist zwar nicht vollkommen klar, doch die Schweizer Medien befürchteten, deswegen eine Strafverfolgung zu riskieren. Sie verzichteten daher auf jegliche Veröffentlichungen zu diesem Thema.

Da die besagten Gesetzesartikel erst 2015 in Kraft traten, mussten sich die Gerichte bislang noch nicht mit einem solchen Fall befassen. Man kann aber davon ausgehen, dass solche Bestimmungen als im Widerspruch zu Artikel 16 der Bundesverfassung und Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention stehend beurteilt würden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bezeichnet die Presse als "Wachhund" der Demokratie und gibt für die Einschränkung der Pressefreiheit besonders strenge Kriterien vor. In einem Fall wie jenem der "Suisse Secrets" besteht ein klares öffentliches Interesse daran, dass in der Allgemeinheit und auch via Presse darüber diskutiert werden kann. Davon zeugt übrigens auch das starke Medienecho, das dieses Thema ausserhalb der Schweiz ausgelöst hat. Die Schweiz steht somit völlig abseits mit ihrer Praxis, die der Pressefreiheit widerspricht. Es muss daher auf gesetzgeberischem Weg Abhilfe geschaffen werden, bevor die Schweiz gerichtlich wegen Verletzung der Pressefreiheit verurteilt wird.