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22.4210 · Interpellation · 2022-09-30

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Es ist mittlerweile bekannt, dass das Medikament Avastin bei der Behandlung von AMD (altersbedingter Makuladegeneration) wirksam und kostengünstig ist. In der Schweiz ist es jedoch, anders als in den meisten europäischen Ländern, immer noch nicht für diese Indikation zugelassen. Schlimmer noch: Einige Krankenversicherungen kommen für seine Verwendung auf. Das BAG hat dieses Medikament aber verboten und zwingt damit die Ärzteschaft, das vierzigmal teurere Lucentis zu verwenden.

In seiner Antwort auf meine Motion 19.3285 erklärte der Bundesrat, die Verantwortung für einen Off-Label-Einsatz liege bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, die ja eigentlich das günstigste Medikament verschreiben sollten. Das ist zumindest widersprüchlich.

Die Tatsache, dass Roche ein neues Medikament herausgebracht hat, das 20 Prozent billiger ist als Lucentis, ändert nichts an dem Problem.

Der Bundesrat hat versprochen, die Bestimmungen der Krankenversicherungsverordnung über den Off-Label-Use von wirksamen und kostengünstigen Medikamenten evaluieren zu lassen.

Ich bitte den Bundesrat daher, die folgenden Fragen zu beantworten:

Warum hat er die Ergebnisse der oben erwähnten Überprüfung, die, wie in der Antwort auf meine Interpellation 20.4212 in Aussicht gestellt, bis Ende 2020 vorliegen sollten, nicht vorgelegt?

Warum ergreift der Bundesrat in Zeiten steigender Krankenkassenprämien keine Massnahmen, um den Einsatz von Medikamenten, die den Kriterien der Wirksamkeit und der Wirtschaftlichkeit entsprechen, zu ermöglichen?

Warum setzt sich der Bundesrat nicht bei der Swissmedic dafür ein, dass diese die Verwendung bestimmter Arzneimittel auch dann zulässt, wenn die Industrie nicht ausdrücklich um deren Zulassung ersucht hat?

Stellungnahme des Bundesrates

1. In der Antwort vom 25. November 2020 auf die Interpellation 20.4212 Fehlmann Rielle "Die Medikamente Avastin und Lucentis sind weiter im Gespräch" sowie vom 20. September 2021 zur Frage 21.7789 Fehlmann Rielle "Arzneimittelpreise: Wie geht es weiter mit Lucentis vs. Avastin?" hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass die von ihm in Auftrag gegebene Evaluation zur Vergütung im Einzelfall inzwischen abgeschlossen ist. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am 18. Dezember 2020 den Schlussbericht der Evaluation sowie eine Stellungnahme des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) veröffentlicht (vgl. https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/publikationen/evaluationsberichte/evalber-kuv.html).

2. Der Bundesrat ist sich der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen aber bewusst. Wie in der Antwort des Bundesrates zur Frage 21.7789 Fehlmann Rielle festgehalten, prüft das BAG seit längerem die Möglichkeit, kostengünstigere Arzneimitteltherapien im Einzelfall ausserhalb der zugelassenen Indikation zu vergüten. Der Bundesrat schlägt denn auch, im Rahmen der aktuellen Änderungen der KVV und der KLV (Vernehmlassung 2021/74 vom 3. Juni bis 30. September 2022) vor, die Möglichkeit der Vergütung kostengünstigerer Arzneimittel zu schaffen, die ausserhalb der vom Institut genehmigten Fachinformation für die gleiche Therapieindikation wie andere, jedoch teurere auf der Spezialitätenliste (SL) aufgeführte und von Swissmedic in dieser Indikation zugelassene Arzneimittel, verwendet werden können.

3. Gemäss dem geltenden Recht kann ein pharmazeutisches Unternehmen selbst entscheiden, welche Arzneimittel es anbieten und zur Zulassung anmelden will. Der Bund verfügt nicht über die gesetzliche Grundlage, um gegenüber pharmazeutischen Unternehmen die Zulassung für ein neues Arzneimittel oder die Indikationserweiterung für ein bestehendes Arzneimittel durchzusetzen. Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion 08.3124 Steiert "Zulassung von Arzneimitteln", ausgeführt hat, würden sich in der Umsetzung wesentliche Fragen in Bezug auf die erforderlichen Zulassungsunterlagen, die Finanzierung der erforderlichen klinischen Studien sowie die Haftung des Bundes für eventuelle Schäden ergeben.

Antwort des Bundesrates.