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22.4224 · Interpellation · 2022-09-30

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bund hat mit General Electric (GE) einen Vertrag für ein mobiles Öl-Kraftwerk in Birr unterzeichnet. Dieses soll nur im Fall einer Strommangellage als Reserve zum Einsatz kommen. Die acht Turbinen sollen ab Ende Februar auf dem Parkplatz von GE aufgestellt werden, um im Notfall Stromengpässe zu überbrücken. In unmittelbarer Nähe des geplanten Standorts befindet sich eine Wohnsiedlung. Gemäss Medienmitteilung des UVEK kostet das Notkraftwerk den Bund bis zu seinem Abbau Ende April 2026 rund 470 Millionen Franken.

Es ist richtig, dass der Bund vorsorgt und ein Notkraftwerk für den Fall einer Strommangellage plant. Ein Öl-Kraftwerk verursacht im Betrieb aber auch erheblichen Lärm und CO2 und verschmutzt die Luft. Der Bund steht deshalb in der Verantwortung, die ansässige Bevölkerung bestmöglich vor den negativen Auswirkungen des Kraftwerks zu schützen und alle Vorkehrungen zu treffen, um die Emissionen auf ein Minimum zu beschränken. Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Mit welchen Emissionen (Lärm, Luftverschmutzung, CO2) wird gerechnet? Können die Grenzwerte (Lärmschutzverordnung, Luftreinhalteverordnung, CO2-Gesetz) eingehalten werden?

2. Wann werden die Emissionen voraussichtlich eher anfallen: tagsüber oder nachts?

3. Welche Massnahmen sind geplant, um die Bevölkerung vor den Emissionen zu schützen? Welche Massnahmen an der Quelle werden getroffen?

4. Wie viele Menschen sind direkt oder indirekt von den Emissionen betroffen? Ist es korrekt, dass es in der Nähe auch eine Schule gibt?

5. Wie sind die Verantwortlichkeiten zwischen Bund, Kanton, Gemeinde und Betreiberin bei der Umsetzung des Vorhabens verteilt?

6. Wer ist verantwortlich für die Finanzierung und die Umsetzung des Lärmschutzes?

7. Wie wird die Last gegenüber der Gemeinde und gegenüber den Anwohner*innen abgegolten?

8. Offenbar schlug der Gemeinderat vor, den Standort um einige hundert Meter weg vom Siedlungsgebiet zu verschieben. Warum wurde dieses Angebot nicht angenommen?

9. Könnten die Turbinen auf der von der Wohnsiedlung abgewandten Seite des GE-Geländes aufgestellt werden? Wenn nein, warum nicht?

10. Können die Turbinen auch mit grünem Wasserstoff betrieben werden? Wenn ja: Was tut der Bundesrat, um diesen grünen Wasserstoff zu beschaffen?

11. Die Turbinen sollen bis Ende April 2026 im Einsatz sein. Was geschieht nach April 2026 mit den Turbinen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat möchte die Auswirkungen auf die Umwelt und die mit dem Betrieb des Reservekraftwerks verbundenen Emissionen möglichst tief halten. Die Details betreffend den technischen und/oder betrieblichen Massnahmen zur Lärmbegrenzung werden zurzeit geklärt. Im Moment kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, welche Massnahmen bis zum möglichen Einsatz Ende Februar 2023 rechtzeitig umgesetzt werden können. Somit ist zurzeit noch nicht verlässlich bekannt, mit welchen Lärmemissionen während dem allfälligen Betrieb zu rechnen ist und ob die Belastungsgrenzwerte der Lärmschutz-Verordnung (LSV; SR 814.41) überall eingehalten werden können.

Während eines zweiwöchigen Betriebs würden mit Erdgas etwa 50'750 Tonnen CO2 freigesetzt und mit Heizöl 67'000 Tonnen CO2. Das entspricht beim Erdgas etwa 0.12 Prozent bzw. beim Heizöl 0.15 Prozent der jährlichen Treibhausgasemissionen der Schweiz. Das Reservekraftwerk in Birr nimmt am Emissionshandelssystem (EHS) teil. Dabei erfolgt für die Produktion von Strom keine Zuteilung kostenloser Emissionsrechte, sondern es müssen im Umfang der emittierten CO2-Emissionen Emissionsrechte abgegeben werden.

Die Emissionsgrenzwerte für schädliche Gase (NOx, CO) gemäss den Vorgaben der Luftreinhalte-Verordnung (LRV; SR 814.318.142.1) können nicht während der gesamten Betriebszeit des Reservekraftwerks eingehalten werden. Die Katalysatoren sind nicht rechtzeitig bis Februar 2023 verfügbar und ein späterer Einbau wäre sehr komplex und teuer. Das temporäre Kraftwerk sollte aber nur sehr wenige Stunden pro Jahr in Betrieb sein, idealerweise nur zu Testzwecken.

Der Bundesrat plant, für den Winter 2022/2023 die geltenden Emissionsgrenzwerte für Stickoxide und Kohlenmonoxid vom 1. Februar 2023 bis 31. Mai 2023 anzuheben.

2. Das Reservekraftwerk in Birr wird nur dann zum Einsatz kommen, wenn dies für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit notwendig ist. Der Betrieb der Anlage ist vom Risiko einer Strommangellage abhängig. Sofern die Netzstabilität dadurch nicht gefährdet wird, sollen die Turbinen zwischen 19:00 und 7:00 Uhr nicht betrieben werden. Ob dies effektiv so eingehalten werden kann, wird allerdings von der Versorgungslage abhängen.

3. In Abklärung sind folgende Massnahmen: Kaminschalldämpfer, Abdeckung von Komponenten, Lärmschutzwand, eine Betriebszeitbegrenzung in der Nacht sowie allenfalls Lärmschutzfenster. Aufgrund der Verfügbarkeit auf dem Markt werden Schalldämpfer voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2023 eingebaut werden können.

4. Die Lärmbelastung nimmt mit zunehmender Entfernung zwischen der Anlage und den Empfangsorten stark ab. Das nächstgelegene Wohngebiet befindet sich 230 Meter von der Anlage entfernt. Die nächstgelegene Schule (Schulzentrum Nidermatt) befindet sich in 430 Metern Entfernung. Wie viele Menschen allenfalls von übermässigen Lärmimmissionen betroffen sind, ist vom Betrieb der Anlage und den zu realisierenden Massnahmen (Frage 3) abhängig. Entsprechende Berechnungen werden derzeit durchgeführt.

5. Der Vertrag über die Bereitstellung der Leistung wurde zwischen dem Bund und General Electric (GE) abgeschlossen. Der Kanton und die Gemeinde werden bei der Umsetzung und Überwachung des Projekts regelmässig miteinbezogen.

6. Die Übernahme der Kosten für Massnahmen zur Lärmbegrenzung ist im Vertrag zwischen GE und dem Bund geregelt.

7. Derzeit sind Verhandlungen über die Entschädigung der Unannehmlichkeiten mit den direkt betroffenen Gemeinden im Gange.

8. Die Frage wurde geprüft. Mit einer Verlegung des Standorts wäre es nicht möglich gewesen, das Kraftwerk auf den nächsten Winter hin in Betrieb zu nehmen.

9. Es gibt mehrere Gründe, die dagegen sprechen. Dazu gehören die folgenden:

- Der Eigentümer des Geländes ist damit nicht einverstanden.

- Das Lärmproblem wäre auf diese Weise nicht gelöst worden, da andere Siedlungen betroffen gewesen wären.

- Bei zusätzlichen Bodenuntersuchungen und umfangreichen Tiefbauarbeiten wäre eine rechtzeitige Inbetriebnahme nicht möglich gewesen.

- Auf der Parzelle ist derzeit kein Anschluss an das Strom- und Wasserversorgungsnetz vorhanden.

10. Die Turbinen können mit einem Brennstoff betrieben werden, der bis zu 70 Prozent Wasserstoff enthält. Ein solcher Brennstoff wird aber am Standort Birr nicht während der gesamten Vertragslaufzeit in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.

11. Die Turbinen bleiben im Besitz von GE. Im Vertrag ist eine Kaufoption enthalten, die von einer Drittfirma ausgeübt werden könnte. Gemäss Bewilligung des UVEK vom 26. September 2022 muss die Anlage bis Ende 2026 vollständig zurückgebaut werden.

Antwort des Bundesrates.