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Geldwäscherei im Immobilienhandel wirksam bekämpfen. Transparenz bei den Kaufpreisen von Immobilientransaktionen

22.4232 · Motion · 2022-09-30

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird damit beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zur Einführung einer national einheitlichen Publikationspflicht von Handänderungen von Grundstücken inkl. des Transaktionspreises und/oder allfälliger anderer geldwertigen Gegenleistungen zu unterbreiten.

Begründung

Im Bericht "Korruption als Geldwäschereivortat" vom April 2019 kommt die interdepartementale Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (KGGT) gestützt auf Verdachtsmeldungen an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zum Schluss, dass in der Schweiz der Erwerb von Immobilien dazu verwendet wird, um Geldwäscherei zu betreiben. Die Höhe des Kaufpreises einer Immobilie spielt denn auch eine wesentliche Rolle bei der Geldwäscherei: Einerseits bei der Überteuerung des Preises durch Kaskadenverkäufe und andererseits bei der Unterverbriefung, bei der ein niedrigerer Kaufpreis als der tatsächliche Veräusserungspreis beurkundet wird. Deshalb braucht es Transparenz über diese Kaufpreise. Doch leider wurde 2005 die schweizweite Pflicht zur Publikation von Immobilientransaktionen aufgehoben. Es ist seither den Kantonen überlassen, ob sie lmmobilientranskationen publizieren und welche Informationen dabei bekanntgegeben werden, und insbesondere ob der Kaufpreis veröffentlicht wird oder nicht. Dieser Rückschritt in der Transparenz bei Immobilientransaktionen muss rückgängig gemacht werden. Es braucht deshalb eine national einheitliche Pflicht zur Publikation von Immobilientransaktionen inkl. des Kaufpreises. Der Entscheid über die Form der Veröffentlichung soll dabei wie bis anhin den Kantonen überlassen werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

2015 veröffentlichte der Bundesrat den ersten Bericht über die Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz (www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-57750.html). Der Bericht kam zum Schluss, dass der Immobiliensektor einer mittelhohen Gefährdung ausgesetzt ist. Um die Geldwäschereirisiken im Immobiliensektor weiter zu senken, empfahl dieser Bericht insbesondere die Verbesserung der landesweiten Grundstücksuche. 2021 wurde ein zweiter Bericht veröffentlicht, der unter anderem die Risiken im Immobiliensektor erneut beurteilte und gegenüber 2015 keine massgebliche Veränderung feststellte (www.sif.admin.ch/sif/de/home/dokumentation/fachinformationen/bericht_kggt.html).

Der Immobilienhandel ist in der Schweiz insofern vom Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes (GwG; SR 955.0) erfasst, als Barzahlungen von mehr als 100'000 Franken im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie Sorgfaltspflichten auslösen oder über einen Finanzintermediär abgewickelt werden müssen. Finanzintermediäre sind ihrerseits verpflichtet, Sorgfaltspflichten bezüglich eingebrachter Vermögenswerte einzuhalten und unter anderem deren Herkunft abzuklären.

Aktuell werden zusätzliche Massnahmen zur Stärkung der Geldwäschereibekämpfung erarbeitet, die auch Auswirkungen auf den Immobiliensektor haben. So hat der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine Gesetzesvorlage zur erhöhten Transparenz und erleichterten Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen zu erarbeiten. In diesem Rahmen soll nicht nur ein Register zur Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen eingeführt werden, es sollen insbesondere auch weitere Anpassungen im Geldwäschereiabwehrdispositiv geprüft werden, zum Beispiel im Bereich Rechtsberufe. Weiter wird aufgrund der vom Parlament am 15. Dezember 2017 beschlossenen Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Beurkundung des Personenstands und Grundbuch, Art. 949b und 949c ZGB) und der damit verbundenen Revision der Grundbuchverordnung bis 2024 eine landesweite Grundstücksuche für berechtigte Behörden geschaffen. Diese soll nicht zuletzt auch den für Geldwäschereibekämpfung zuständigen Behörden Zugang zur Information ermöglichen, welche Rechte einer bestimmten Person an Grundstücken zustehen. Zudem sind weitere Abklärungen vorgesehen, unter anderem die für 2024 geplante sektorspezifische Analyse zu Geldwäschereirisiken im Immobiliensektor unter Federführung der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS).

Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Einführung einer national einheitlichen Publikationspflicht von Handänderungen von Grundstücken, inkl. des Transaktionspreises, zum jetzigen Zeitpunkt als nicht zielführend. Die Notwendigkeit und Zweckmässigkeit weitergehender Massnahmen kann erst nach Abschluss der oben erwähnten Arbeiten, der Umsetzung der künftigen Massnahmen und der Evaluation ihrer Auswirkungen beurteilt werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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