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Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Konkretisierung des Konzepts

22.4251 · Motion · 2022-10-10

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, den Konzeptvorschlag im Bericht "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" vom 22. Juni 2022 zu konkretisieren und dem Parlament bis spätestens Ende 2027 eine diesbezügliche Botschaft zu unterbreiten.

Die Vorlage ist abzustimmen auf das Zukunftsbild 2050 unter Beachtung des Beitrags von selbstverantwortlichen Engagements der Branchen. Im Sinne eines ganzheitlichen Ernährungssystemansatzes von der Produktion über die Verarbeitung, den Handel und den Import bis hin zu den Konsumentinnen und Konsumenten sollen sich die Agrarpolitik und die Ernährungsstrategie kohärent weiterentwickeln und die Handelsbeziehungen zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen.

Für die Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:

a. Sicherstellung der Ernährungssicherheit auf Basis einer diversifizierten inländischen Nahrungsmittelproduktion mindestens auf aktuellem Niveau der Selbstversorgung;

b. Reduktion des ökologischen Fussabdrucks von der landwirtschaftlichen Produktion bis zum Konsum von Lebensmitteln; dabei sind die Importe mitzuberücksichtigen;

c. Verbesserung von wirtschaftlichen und sozialen Perspektiven für die Land- und Ernährungswirtschaft;

d. Vereinfachung des Instrumentariums und Reduktion des administrativen Aufwands.

Begründung

Die im Bericht des Bundesrates vom 22. Juni 2022 "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" vorgelegte Strategie bietet eine geeignete Grundlage für die Weiterentwicklung der Agrarpolitik. Die in den Buchstaben a bis d formulierten Anliegen basieren auf den vier strategischen Stossrichtungen des Postulatsberichts, wobei unter Buchstabe b die zweite Stossrichtung (klima-, umwelt- und tierfreundliche Produktion) und die vierte Stossrichtung (nachhaltiger Konsum) zusammengefasst werden. Buchstabe d nimmt das Anliegen des Handlungsfelds "Instrumentarium vereinfachen" auf. Wichtig dabei ist, dass verstärkt auf die Selbstverantwortung der Branchen gesetzt wird, Synergiepotenziale zwischen Markt und Umwelt genutzt werden und auf Ebene der Landwirtschaftsbetriebe eine Vereinfachung resultiert.

Der zeitliche Rahmen für eine nächste agrarpolitische Reformetappe soll auf die landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2030-2033 abgestimmt sein. Eine 8-Jahresperiode von Reformschritten und Möglichkeiten ausserhalb des Zahlungsrahmens sollten geprüft werden. Der zeitliche Spielraum eröffnet der Branche einerseits die Chance für weitere selbstverantwortliche Schritte, wie sie das Parlament im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 vorgesehen hat. Andererseits kann so sichergestellt werden, dass ein nächster Reformschritt in Kenntnis der Wirkung der von Parlament und Bundesrat beschlossenen Massnahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 erfolgt.

Im Rahmen der Vernehmlassung zur Agrarpolitik ab 2030 soll der Bundesrat Zwischenbilanz ziehen zum Stand der Zielerreichung und dem Parlament darauf abgestimmt Massnahmenvorschläge unterbreiten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.