Sofortige Zusammenlegung des Zivildienstes und des Zivilschutzes in einer einzigen Organisation im VBS
22.4269 · Motion · 2022-11-01
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Regelungen zu treffen, damit der Zivildienst und der Zivilschutz im Einklang mit den Kantonen in einer einzigen Organisationseinheit beim Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zusammengefasst werden können.
Eine Minderheit der Kommission (Fivaz, Addor, Andrey, Fridez, Marti Min Li, Roth Franziska, Schlatter, Seiler Graf) beantragt, die Motion abzulehnen.
Begründung
Heute ist ein negativer Trend bei den Bestandeszahlen für den Zivilschutz zu beobachten, und die Aussichten sind noch schlechter. Mehrere Kantone bekunden zunehmend Schwierigkeiten und sind darüber beunruhigt.
Andererseits werden Bedrohungen wie Klimakatastrophen, Pandemien, Cyber-Angriffe, Stromausfälle usw. immer häufiger und intensiver, so dass die Gefahr gross ist, dass wir im Bereich des Bevölkerungsschutzes zukünftig noch schneller und umfassender vorbereitet sein müssen.
Im Bericht zur Alimentierung Armee und Zivilschutz, Teil 2, beschloss der Bundesrat, die Möglichkeit einer Zusammenlegung der beiden Organisationen weiter zu prüfen, um das Problem der Bestände im Zivilschutz zu lösen. Es gilt festzuhalten, dass der Zivildienst über ausreichende personelle Ressourcen verfügt.
Unseres Erachtens ist das Problem jedoch von solcher Dringlichkeit, dass die vom Bundesrat vorgesehenen 2 Jahre zur weiteren Abklärung dieser Variante nichts dazu beitragen werden, um neue Erkenntnisse in dieser sehr prekären Situation zu gewinnen. Deshalb ist es notwendig, jetzt zu handeln.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt die Sorge der Kommission bezüglich der Zivilschutzbestände. Zur Verbesserung der Situation hat er verschiedene Massnahmen ergriffen.
Dazu gehören insbesondere eine Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG, SR 520.1) und entsprechende Anpassungen im Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst (ZDG, SR 824.0). Mit dieser Revision, die am 25. Januar 2023 in die Vernehmlassung ging, sollen Zivildienstpflichtige verpflichtet werden, im Rahmen ihrer Zivildienstpflicht Einsätze (Grundausbildung, evtl. Weiterausbildung, WKs und Ereigniseinsätze) in Zivilschutzorganisationen mit dauerndem Personalunterbestand zu leisten.
Parallel klären das VBS und das WBF im Auftrag des Bundesrates und in Zusammenarbeit mit den Kantonen offene Fragen zu einer "Sicherheitsdienstpflicht" ab, welche die Zusammenlegung von Zivildienst und Zivilschutz in eine neue, noch zu konzipierende Organisation vorsieht. Diese würde die bisherigen Dienstpflichtformen Schutzdienstpflicht und Zivildienstpflicht ersetzen und entspräche mit der Zusammenlegung dem Kernanliegen der Motion. Die Klärung der offenen Fragen zum Vollzug, zur Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen und zu den Kosten ist zwingend notwendig, weil die Zusammenlegung einen grundlegenden Umbruch des heutigen Systems darstellt. Bund, Kantone und die betroffenen interkantonalen Verbände müssen ihre diesbezüglichen Vorstellungen konkretisieren. Zurzeit gehen die Vorstellungen noch stark auseinander.
Die von der Motion vorgeschlagene Ansiedlung beim VBS bedürfte ebenfalls der Revision der geltenden Rechtsbestimmungen auch auf Stufe der Bundesverfassung. Die Arbeiten zur Umsetzung der "Sicherheitsdienstpflicht" müssten sistiert und diejenigen zur neuen Variante neu begonnen werden, ohne dass die für das weitere Vorgehen notwendigen Antworten vorlägen. Der Bundesrat geht deshalb davon aus, dass die von der Motion vorgeschlagene Zusammenlegung nicht schneller umzusetzen wäre, sondern, im Gegenteil, die Arbeiten verzögern würde.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.