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Institutionelle Regeln für die Teilnahme der Schweiz am EU-Binnenmarkt. Unverzügliche Aufnahme von Verhandlungen mit der EU

22.4277 · Motion · 2022-11-21

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich Verhandlungen mit der EU über einheitliche institutionelle Regeln für die bestehenden und zukünftigen Abkommen zur Teilnahme der Schweiz am EU-Binnenmarkt aufzunehmen. Die institutionellen Regeln sollen in einem separaten Abkommen oder als Bestandteile der einzelnen Binnenmarkt-Abkommen festgehalten werden und insbesondere folgende Punkte beinhalten:

  • das Verfahren zur Übernahme von Rechtsakten der EU in den Bereichen der betroffenen Abkommen,
  • die Mitwirkungsrechte der Schweiz bei der Weiterentwicklung dieser Rechtsakte,
  • die Sicherstellung der binnenmarktweiten einheitlichen Auslegung der übernommenen Rechtsakte in der Schweiz,
  • die Überwachung der Anwendung der betroffenen Abkommen, und
  • die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit den betroffenen Abkommen.

Der Bundesrat legt das Abkommen mit den institutionellen Regeln oder die entsprechend angepassten Binnenmarkt-Abkommen bis Ende 2023 dem Parlament zur Genehmigung vor.

Eine Minderheit der Kommission (Portmann, Aebi Andreas, Badran Jacqueline, Büchel Roland, Estermann, Grüter, Köppel, Nidegger) beantragt, die Motion abzulehnen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Am 23. Februar 2022 hat der Bundesrat im Hinblick auf die Fortführung des bilateralen Wegs die Stossrichtung für ein neues Verhandlungspaket mit der EU festgelegt. Die institutionellen Fragen zu den bilateralen Binnenmarktabkommen, einschliesslich der in der Motion erwähnten Punkte, sind Bestandteil dieses Pakets. Institutionelle Elemente sollen in jedem (bestehenden und künftigen) Binnenmarktabkommen verankert werden, wobei die essentiellen Interessen der Schweiz zu wahren sind.

Der Bundesrat hat auf der Grundlage der am 23. Februar 2022 definierten Stossrichtung Sondierungsgespräche mit der EU aufgenommen. Am 17. Juni 2022 beschloss er, diese Sondierungen zu intensivieren. Am 31. August 2022 setzte er eine Projektorganisation ein, die alle Departemente miteinbezieht und den Austausch mit den Kantonen, den Sozialpartnern und der Wirtschaft verstärkt. Am 23. November 2022 nahm der Bundesrat schliesslich die begrüssenswerten Fortschritte in einer Reihe von Bereichen zur Kenntnis und beschloss, die Gespräche zu den offenen Fragen fortzusetzen.

Ziel der Sondierungen ist zu eruieren, ob es eine ausreichende gemeinsame Basis mit der EU für die Aufnahme neuer Verhandlungen gibt. Der Bundesrat will möglichst bald ein gemeinsames Verständnis finden. Sobald dies der Fall ist, wird er ein Verhandlungsmandat ausarbeiten und den aussenpolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte sowie den Kantonen zur Konsultation unterbreiten. Die in der Motion enthaltenen Anliegen sind bereits Teil des laufenden Prozesses. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Festlegung einer Frist nicht hilfreich ist. Dies würde ihn zwingen, einem künstlichen Zeitplan zu folgen, der von den Sondierungen abgekoppelt ist. Sein Spielraum in den Gesprächen würde damit eingeschränkt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.