22.4288 · Motion · 2022-11-29
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die staatspolitisch bedenkliche, unfaire und für die Schweiz rufschädigende "ring fencing" Praxis des Seco und gewisser Kantone umgehend zu unterbinden.
Begründung
Die konsequente Umsetzung von Sanktionen gehört zu einem Rechtsstaat. Kantone und das Seco haben die Beschlüsse des Bundesrates umzusetzen. Das Verständnis der Zuger Regierung: "Der Kanton soll sich nicht einfach vom Bund treiben lassen, vor allem, was die vom Bund verhängten, einschneidenden Sanktionen betrifft", so heisst es im Regierungsratsprotokoll vom 1. März 2022, ist aus staatspolitischen Gründen hoch problematisch. Eine solche Aussage von einem Vollzugsorgan ist inakzeptabel. Wenn ein kantonales Exekutivorgan mit dem Bundesrat und den Bundesämtern nicht einverstanden ist, dann kann erwartet werden, dass es seine Bundesvertreter informiert. Es ist wohl kein Zufall, dass dies im Rahmen dieses staatspolitisch höchst problematischen, unethischen und rufschädigenden Vorhabens, unterlassen wurde.
Ring fencing im Zusammenhang mit Sanktionen und damit ein Unterlaufen der Sanktionen, kann entweder keine Umsetzung, eine Teilumsetzung oder eine verzögerte Umsetzung zur Folge haben. Gerade bei Finanzvermögen ist die Zeit ein wichtiger Erfolgsfaktor, wenn wir verhindern möchten, dass das Finanzsubstrat aus dem Schweizer Finanzsystem bereits vor dem Vollzug verschwunden ist.
Dabei ist das Verhalten des Seco problematisch. Gemäss dem Kanton Zug soll das Seco unterdotiert sein. Auch die Secodirektorin bestätigt, dass es eine lange Bearbeitungszeit von Gesuchen gibt und sie gab gemäss Sonntagsblick vom 27. November 2022 an, dass sie entsprechende Massnahmen eingeleitet habe. Eine lange Bearbeitungszeit führt automatisch zu einer Schwächung bei der Umsetzung von Sanktionen. Der Bundesrat muss Massnahmen treffen, um das "ring fencing" beim Seco und den Kantonen zu unterbinden.
vgl. auch
https://www.tagesanzeiger.ch/so-entkommt-ein-oligarch-in-der-schweiz-den-sanktionen-603563345448
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (Staatsekretariat für Wirtschaft) koordiniert und überwacht den Vollzug von Sanktionen, die der Bundesrat gestützt auf das Embargogesetz (EmbG, SR 946.231) beschlossen hat.
Bezüglich der im Rahmen der Umsetzung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (Verordnung, SR 946.231.176.72) diskutierten Praxis des "ring fencing" hat der Bundesrat am 5. Dezember 2022 in der Fragestunde im Nationalrat Stellung genommen (22.7858 Frage Weichelt). Er hat darin betont, dass das Konzept des "ring fencing" keinesfalls zur Umgehung von Sanktionen verwendet werden darf. Vielmehr dient dieses Instrument gerade dazu, die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit von Unternehmen zu ermöglichen, die nicht von den Sanktionen betroffen sind.
Die von der Schweiz verfolgte Praxis steht darüber hinaus vollständig in Einklang mit dem Embargogesetz sowie den best practices der Europäischen Union, welche die Möglichkeit eines "ring fencing" vorsehen. Betreffend die Handhabung des "ring fencing" arbeiten verschiedene EU-Mitgliedstaaten denn auch in die gleiche Richtung und tauschen regelmässig Informationen zu dieser Thematik aus. Auch das für die Umsetzung der Sanktionen in der Schweiz zuständige SECO steht in engem Kontakt mit den verschiedenen EU-Staaten und nimmt an den entsprechenden Treffen teil. Ein solches Treffen fand kürzlich etwa im Rahmen der Task Force "Freeze and Seize" der EU statt. Die Schweiz reiht sich folglich nahtlos in eine ganze Reihe von EU-Staaten ein, die an der rechtmässigen Verwendung dieses Instrumentes interessiert sind. Von einer rufschädigenden Praxis kann daher in Zusammenhang mit dem "ring fencing" in keiner Art und Weise die Rede sein.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.