22.4304 · Interpellation · 2022-12-01
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) weist auf systematische körperliche Gewalt gegenPolber Asylsuchenden durch Polizeibehörden von Dublin-Staaten hin. Von 381 analysierten Urteilen im ersten Halbjahr 2022 beinhalteten 43 Vorbringen Polizeigewalt in einem anderen Dublin-Staat, vor allem in Bulgarien und Kroatien, in rund 50 Prozent der Urteile betreffend diese Länder wurde von der gesuchstellenden Person Polizeigewalt vorgebracht. Solche Übergriffe wären als Verstoss gegen zwingendes Völkerrecht (Art. 3 EMRK) zu qualifizieren. Dennoch wird seitens des Staatssekretariats für Migration (SEM) in Dublin-Entscheiden argumentiert, es lägen keine Hinweise auf Völkerrechtsverstösse vor.
Im Mai 2022 veröffentlichte Human Rights Watch (HRW) seine Erkenntnisse aus Befragungen von Opfern von Pushbacks in Bulgarien. HRW warf den bulgarischen Behörden aufgrund dieser Aussagen vor, Schutzsuchende zu verprügeln, zu berauben, zu entkleiden, Polizeihunde einzusetzen und sie dann ohne formelle Befragung oder Asylverfahren in die Türkei zurückzuschicken. Dies wird auch vom Europarat bestätigt. Auch sei in Kroatien Gewalt durch die Polizei seit Jahren weit verbreitet und dokumentiert. Der Einsatz von Gewalt gegenüber Geflüchteten durch die kroatischen Behörden sei unbestritten und wird von höchster Stelle auch so bestätigt.
Die SFH fordert deshalb, auf Überstellungen nach Bulgarien und Kroatien zu verzichten.
Es stellen sich folgende Fragen:
1. Wo decken, wo unterscheiden sich die Analysen im Bericht der SFH mit den Erkenntnissen des SEM?
2. Von welchen Misshandlungen gegen Asylsuchende und menschenrechtswidrigem Vorgehen wird in den Protokollen der Anhörungen von Asylsuchenden durch das SEM berichtet? Sind darunter "Pushbacks" protokolliert?
3. Beobachtet der Bund ebenfalls eine Zunahme dieser Vorbringungen in den Jahren 2021 und 2022? Wie ordnet der Bund diese Zunahme ein?
4. Wie setzt sich der Bund in den betreffenden Dublin-Mitgliedstaaten für eine Verbesserung der Situation ein?
5. Welche Konsequenzen zieht der Bund aus den eingangs erwähnten Berichten?
6. Welche Möglichkeiten hat der Bund via die Frontexgremien die Zustände zu eruieren und gegebenenfalls die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes zu erwirken?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Dem Staatssekretariat für Migration SEM sind die Berichte von einzelnen Nichtregierungsorganisationen (NGO) bekannt, wonach es zu sog. Pushbacks an den Grenzen der beiden Staaten kommt. Der Schutz der Schengener Aussengrenze ist für die Schweiz von zentraler Bedeutung. Diese Aufgabe muss freilich von Polizei- und Grenzschutzbehörden in Einklang mit geltendem Recht wahrgenommen werden. Es mag Fehlverhalten seitens einiger Mitarbeitenden der Sicherheitskräfte geben, aktuell gibt es jedoch keinen Hinweis für eine systematische Anwendung von Gewalt gegen Migrantinnen und Migranten. Auch stehen die Berichte über Pushbacks an bestimmten Sektoren der EU-Aussengrenze nach aktuellem Kenntnisstand des SEM in keinem Zusammenhang mit Überstellungen im Rahmen des Dublin-Assoziierungsabkommens. Bei Personen, die gestützt auf die Dublin-III-Verordnung von der Schweiz nach Bulgarien oder Kroatien überstellt werden, erfolgt die Überstellung auf legalem Weg und ausnahmslos in die Hauptstadt Sofia, respektive Zagreb. Diese Personen haben in Bulgarien, respektive Kroatien Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asyl- und Wegweisungsverfahren, unabhängig davon, ob sie bereits einen Asylantrag in Bulgarien oder Kroatien gestellt haben. Die Praxis des SEM wird auch vom Bundesverwaltungsgericht gestützt.
2./3. Im Rahmen des sogenannten Dublin-Gesprächs werden sämtliche Vorbringen der Gesuchstellenden erfasst. Einige Personen, welche über Bulgarien oder Kroatien in das Hoheitsgebiet der Dublin-Staaten einreisen, äussern sich unter anderem auch zu Pushbacks und Gewalt seitens der Sicherheitskräfte, allerdings sind diese Aussagen in der Regel nicht überprüfbar. Die starke Zunahme von Asylgesuchen von Personen, welche über Bulgarien oder Kroatien in das Hoheitsgebiet der Dublin-Staaten eingereist sind, geht mit vermehrten Berichten über Pushbacks sowie Gewalt seitens Sicherheitskräfte einher. Entsprechende Aussagen werden im Hinblick auf eine Wegweisung in einen Dublin-Mitgliedstaat berücksichtigt, jedoch nicht statistisch erfasst oder ausgewertet.
4. Die Schweiz setzt sich sowohl in bilateralen Dialogen als auch auf multilateraler Ebene mit Nachdruck dafür ein, dass die Menschenrechte, die Genfer Flüchtlingskonvention und das Non-Refoulement-Prinzip gegenüber Migrantinnen und Migranten jederzeit respektiert werden. Darüber hinaus werden mit Mitteln des zweiten Schweizer Beitrags in Bulgarien Projekte für den Kampf gegen den Menschenhandel, den Kinderschutz sowie die Integrationsförderung von Migrantinnen und Migranten gefördert. In Kroatien sieht das bilaterale Umsetzungsabkommen des zweiten Schweizer Beitrags ein Programm zur Förderung der Bürgerbeteiligung und Transparenz vor.
5. Wie unter Punkt 1 ausgeführt, besteht bei Dublin-Überstellungen kein Zusammenhang mit den Berichten von Pushbacks in gewissen Grenzabschnitten an der EU-Aussengrenze. Im Rahmen des Dublin-Systems sind die bulgarischen und kroatischen Migrationsbehörden für die Betreuung der asylsuchenden Personen zuständig und stellen den Zugang zum Asylverfahren, zu den Aufnahmeeinrichtungen und zur medizinischen Versorgung sicher. Eine Aussetzung von Überstellungen nach Bulgarien oder Kroatien ist daher zurzeit nicht angezeigt.
6. Die Bundesmitarbeitenden, welche die Schweiz in den unterschiedlichen Gremien von Frontex vertreten, messen der Einhaltung der Grundrechte grosse Bedeutung zu. Im Jahr 2022 leisteten über 60 Grenzschutzexpertinnen und -experten der Schweiz Einsätze an den Schengen-Aussengrenzen. Die in Grundrechtsfragen geschulten und sensibilisierten Schweizer Mitarbeitenden tragen mit ihrer Expertise zum Grundrechtsschutz bei und können im Bedarfsfall vor Ort Einfluss nehmen oder Verstösse unverzüglich melden. Die Vertretenden der Schweiz im Verwaltungsrat von Frontex nehmen aktiv an Grundrechtsdiskussionen teil und setzen sich für konkrete Verbesserungsmassnahmen ein. Weiter beteiligen sie sich an der Erarbeitung des Umsetzungsplans zur Grundrechtsstrategie. Schliesslich ist zu erwähnen, dass die Schweiz zwei Grundrechtsexpertinnen zur Unterstützung des Grundrechtsbüros von Frontex entsendet.
Antwort des Bundesrates.