22.4322 · Motion · 2022-12-06
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 18 des Raumplanungsgesetzes (RPG) so zu ändern, dass die Errichtung von Agri-Photovoltaik-Systemen grundsätzlich erlaubt ist. Heute sind nur "genügend angepasste" Anlagen auf den Dächern von Gewächshäusern bewilligungsfrei. Dadurch wird das Potenzial der Agri-Photovoltaik stark eingeschränkt. Diese Motion verlangt, dass das Gesetz explizit die Errichtung von Agri-Photovoltaik-Systemen grundsätzlich zulässt. Als Agri-Photovoltaik-Systeme gelten Einrichtungen mit mindestens einer der folgenden Eigenschaften: (i) Sie erhöhen das Potenzial der Produktion im Bereich Landwirtschaft/Obst und Gemüse in qualitativer und quantitativer Hinsicht. (ii) Sie verbessern die Fähigkeit des oben genannten Bereichs, sich an den Klimawandel anzupassen. (iii) Sie schützen die Kulturen vor witterungsbedingten Ernteausfällen. Nicht darunter fallen Einrichtungen, die es verunmöglichen, dass die landwirtschaftliche Produktion auf dem betroffenen Boden die Haupttätigkeit darstellt, und die nicht entfernt werden können.
Begründung
Die Agri-Photovoltaik, die Infrastrukturen für den Obst- oder Gemüseanbau intelligent mit dem Einsatz von Photovoltaik-Modulen kombiniert, ist eine gute Möglichkeit, die Anbaubedingungen erheblich zu verbessern und gleichzeitig saubere Energie zu produzieren.
Agri-Photovoltaik-Systeme, wie sie zum Beispiel in der Europäischen Norm DIN 91434 definiert sind, dienen dazu, die Kulturen zu schützen (z. B. vor übermässiger Sonneneinstrahlung, Hagel, Starkregen, Frost usw.), um die Erntemenge und die Qualität der Ernte sicherzustellen. Dabei handelt es sich nicht um Standard-Photovoltaik, sondern spezifische Instrumente für die Landwirtschaft, mit denen auch Strom erzeugt werden kann. Besonders zu erwähnen sind hier die dynamischen Systeme, die sich an die unterschiedlichen Witterungsbedingungen anpassen und die Sonneneinstrahlung für die Kulturen optimal regulieren.
Der geltende Artikel 18a RPG bietet die Möglichkeit, Solaranlagen auf Gewächshausdächern zu erstellen, da die Auswirkungen solcher Anlagen auf das Landschaftsbild als gering eingestuft werden. Dies reicht aber nicht aus, um das Potenzial der Agri-Photovoltaik voll und ganz auszuschöpfen. So würde das Landschaftsbild zum Beispiel ebenso wenig beeinträchtigt, wenn bereits bestehende Vorrichtungen zum Schutz der Kulturen (wie Folientunnel oder Schutznetze) durch Agri-Photovoltaik-Anlagen ersetzt würden. Diese Anlagen sind zudem keine permanenten Einrichtungen; sie können ohne Zement und ohne Beeinträchtigung des Bodens installiert werden.
All dies wird belegt durch die Pilotprojekte zum Anbau von Kopfsalat und von Himbeeren, die Agroscope in Conthey (VS) durchgeführt hat und die von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) und vom Unternehmen Insolight entwickelt worden sind.
Mit der kürzlich vom Parlament beschlossenen Solaroffensive wird die Erstellung von grossen Solaranlagen im Berggebiet einfacher. Im Bereich der Agri-Photovoltaik bleibt jedoch noch viel zu tun, um die Rahmenbedingungen zu verbessern. Die Agri-Photovoltaik bietet eine grosse zusätzliche Chance, schnell und ohne Landverlust grosse Solaranlagen zu bauen und die Ernährungssicherheit der Schweiz zu stärken.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.