Neues CO2-Gesetz. Welche Kosten entstehen den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern mit der Einführung der Pflicht zur Überführung von erneuerbaren Treibstoffen?
22.4324 · Interpellation · 2022-12-08
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat dem Parlament kürzlich seine Botschaft zum neuen CO2-Gesetz für den Zeitraum 2025-2030 vorgelegt. Bei den Massnahmen im Treibstoffbereich schlägt der Bundesrat vor, die Pflicht zur Beimischung von biogenen Treibstoffen in eine Pflicht zur Überführung von erneuerbaren Treibstoffen in den steuerrechtlich freien Verkehr umzuwandeln und daraus eine separate Massnahme zu machen, die vom heutigen Kompensationssystem abgekoppelt ist.
Da die Botschaft keine Schätzung der Kosten enthält, die diese Massnahme namentlich für die Endverbraucherin oder den Endverbraucher bedeuten würden, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Angesichts der Tatsache, dass der Preis für biogene Treibstoffe und synthetische Treibstoffe viel höher ist als der Preis für fossile Treibstoffe: Wie teuer käme diese Massnahme die Endverbraucherin oder den Endverbraucher schätzungsweise zu stehen (Zeitraum 2025-2030), wenn zehn Prozent erneuerbare Treibstoffe überführt werden müssten?
2. Müssen wir angesichts der Tatsache, dass einige dieser Treibstoffe steuerbefreit sind, mit einem Ausgleich für diese Steuerbefreiung rechnen, der zu einem Anstieg der Preise für fossile Brennstoffe führen würde? Falls ja, wie hoch würde dieser Ausgleich ausfallen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat schätzt, dass die Mehrkosten aufgrund der vorgeschlagenen Revision gegenüber dem heutigen CO2-Gesetz bei 3 bis 6 Rappen pro Liter fossilem Treibstoff liegen werden. Diese Mehrkosten entstehen, da die Überführungspflicht (Art. 28f E-CO2-Gesetz; BBl 2022 2651) von erneuerbaren Treibstoffen von der Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe getrennt werden soll. Bei seinen Berechnungen stützt sich der Bundesrat auf die Annahme, dass segregierte erneuerbare Treibstoffe pro Liter rund 1 Franken teurer sind als Benzin oder Diesel. Bei massenbilanzierten erneuerbaren Treibstoffen (gemäss Erneuerbare Energien Richtlinie II der EU), bei welchen erneuerbare Treibstoffe mit unterschiedlichen Nachhaltigkeitseigenschaften gemischt werden, liegen die Aufschläge geschätzt 20-30 Prozent tiefer. Dafür können die massenbilanzierten erneuerbaren Treibstoffe nicht von der Mineralölsteuer befreit werden.
Gestützt auf diese Annahmen liesse sich eine 5-Prozent-Beimischung mit ausschliesslich massenbilanzierten Treibstoffen mit einem Aufpreis von circa 5 Rappen pro Liter fossilem Treibstoff erreichen, mit ausschliesslich segregierten Treibstoffen aufgrund der Steuererleichterung mit circa 2 Rappen. Bei einer 10-Prozent-Beimischung verdoppeln sich die Mehrkosten. Unter der Annahme, dass ungefähr zwei Drittel der erneuerbaren Treibstoffe segregiert importiert werden und ein Drittel als Teil von massenbilanzierten Gemischen, ergibt sich ein Aufschlag von 3 Rappen pro Liter für eine 5 Prozent-Quote respektive von 6 Rappen pro Liter für eine Quote von 10 Prozent.
Die effektiven Mehrkosten werden unter anderem vom Verhältnis zwischen eingeführten massenbilanzierten und segregierten Treibstoffen und der Preisentwicklung dieser Treibstoffe abhängen. Dabei gilt es zu bedenken, dass die für die Schätzungen relevanten Preise und Mengen mit der Marktsituation stark schwanken können. Die beobachteten Schwankungen der Marktpreise für Benzin und Diesel von bis zu 50 Rappen pro Liter seit Anfang 2021 verdeutlichen diese Unsicherheit.
2. Die anfallenden Steuerausfälle aus der weitergeführten Steuererleichterung für segregierte erneuerbare Treibstoffe, Erd- und Flüssiggas im Umfang von schätzungsweise 200 Millionen Franken pro Jahr werden bis spätestens Ende Dezember 2037 ausgeglichen. Dazu wird der Aufschlag zum Ausgleich der Ausfälle weitergeführt. Er beträgt derzeit 3,7 Rappen pro Liter.
Antwort des Bundesrates.