Unterstützung der iranischen Zivilgesellschaft für Demokratie und Menschenrechte
22.4335 · Interpellation · 2022-12-12
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Die seit September 2022 anhaltenden Proteste im Iran haben das Potenzial, in den Bereichen Demokratie und Menschrechte zu nachhaltigen Verbesserungen zu führen. Hierfür braucht die iranische Opposition jedoch internationale Unterstützung - auch von der Schweiz. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie unterstützt die Schweiz die iranische Zivilgesellschaft in ihrem Kampf für Menschenrechte und Demokratie?
2. Wie konkret unterstützt der Bundesrat die am 24. November 2022 im UNO-Menschenrechtsrat beschlossene Untersuchung der Menschenrechtssituation, die im Iran Beweismittel sammeln soll, welche später vor Gerichten Bestand haben sollen? Werden dafür personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt?
3. Unterstützt der Bundesrat Nichtregierungsorganisationen, welche sich im Iran für Menschrechte, und insbesondere Frauenrechte, einsetzen? Falls ja: Mit welchen Mitteln? Falls nein: Gedenkt er dies nachzuholen, wie es beide APK in Motionen fordern?
4. Weshalb übernimmt die Schweiz zwar diejenigen Sanktionen der EU gegen den Iran, die aufgrund der Lieferung von Drohnen an Russland verhängt wurden, jedoch nicht diejenigen, die aufgrund der Menschenrechtsverletzungen beschlossen wurden? Weshalb sind die einen Sanktionen anscheinend problematisch, die anderen jedoch nicht? Könnte man dies nicht so lesen, dass Drohnenlieferungen eine rote Linie überschreiten, Menschenrechtsverletzungen jedoch nicht? Wie stellt der Bundesrat die Kohärenz der Schweizer Sanktionspolitik sicher?
5. Wie wurden die am 2. November 2022 vom Bundesrat beschlossenen Sanktionen gegen den Iran bisher konkret umgesetzt?
6. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass das Regime im Iran der Demokratie und den Menschenrechten im Wege steht oder sieht er das Potenzial von ernsthaften Reformen in diesen Bereichen, ohne dass es davor zu einem Regimewechsel kommt?
7. Wie engagiert er sich für eine sofortige Aussetzung der Todesstrafe gegen Protestierende und für humane Haftbedingungen von politischen Gefangenen?
8.Teilt er die Ansicht des Interpellanten, dass für die Erreichung demokratischer und menschenrechtlicher Fortschritte eine geeinte Opposition zu fördern ist? Falls dem so ist: Welche Massnahmen ergreift er zu diesem Zweck? Ist er bereit, hierfür die Vermittlung der Schweiz anzubieten?
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 3. Das EDA unterstützt im Iran Projekte der UNICEF und des Hochkommissariats für Menschenrechte im Bereich der Jugendjustiz. Diese zielen darauf ab, den Zugang zur Justiz für Minderjährige, einschliesslich Mädchen, zu verbessern und ein Hinrichtungsmoratorium für Personen zu erreichen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren. Die Schweizer Botschaft in Teheran unterstützt zudem NGO-Projekte in den Bereichen Entwicklung, humanitäre Hilfe und menschliche Sicherheit, die der Bevölkerung im Iran zugutekommen. Die direkte Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich für die Menschenrechte einsetzen, ist derzeit mit erheblichen Risiken verbunden, da Vergeltungsmassnahmen gegen sie ergriffen werden könnten. Die Schweiz hält sich an das Vorsorgeprinzip und arbeitet daher bei ihrem Menschenrechtsengagement im Iran mit internationalen Organisationen zusammen.
2. Da die Schweiz nicht im Menschenrechtsrat vertreten ist, konnte sie nicht für die erwähnte Resolution stimmen. Sie unterstützte sie jedoch als Co-Sponsorin. Zudem setzt sich die Schweiz im 5. Ausschuss der UNO-Generalversammlung, der für Verwaltungs- und Haushaltsfragen zuständig ist, dafür ein, dass die Missionen des Menschenrechtsrates die zur Erfüllung ihres Mandats benötigten finanziellen Mittel erhalten.
4. und 5. Angesichts der schwerwiegenden Verletzung grundlegender völkerrechtlicher Prinzipien hat der Bundesrat am 28. Februar 2022 grundsätzlich beschlossen, sich den EU-Sanktionen im Zusammenhang mit der russischen Militäraggression gegen die Ukraine anzuschliessen. In diesem Zusammenhang hat das WBF in Absprache mit dem EDA am 1. November 2022 die EU-Sanktionen vom 20. Oktober 2022 und am 8. Dezember 2022 die EU-Sanktionen vom 14. November 2022, welche die Lieferung iranischer Drohnen an Russland betrafen, übernommen. Der Entscheid, sich den Sanktionen der EU im Zusammenhang mit den Protesten im Iran nicht anzuschliessen, wurde unter Einbezug aller innen- und aussenpolitischen Interessen der Schweiz gefällt, darunter auch die guten Dienste der Schweiz im Iran. Zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung im Rahmen ihrer Schutzmachtmandate ist der Zugang zu den iranischen Behörden zwingend notwendig. Die Schweiz ist bestrebt, den kritischen Dialog mit der iranischen Regierung weiterzuführen und ihre Forderungen in Bezug auf die Menschenrechtslage wie auch andere Themen direkt einzubringen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Anliegen zur Förderung der Menschenrechte und der Stabilität in der Region im direkten Dialog mit den Behörden gezielter platziert werden können.
6. und 8. Die Schweiz äussert sich insbesondere auf der Grundlage des Völkerrechts zu konkreten Handlungen ausländischer Regierungen. Gemäss dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen mischt sie sich jedoch nicht in die Innenpolitik anderer Staaten ein.
7. Die Schweiz äusserte ihre tiefe Besorgnis über die Todesurteile, die im Zusammenhang mit den Demonstrationen verhängt wurden, so zum Beispiel am 24. November 2022 anlässlich der ausserordentlichen Tagung des Menschenrechtsrates. Am 8. Dezember 2022 verurteilte die Schweiz die erste Hinrichtung im Zusammenhang mit den Protesten öffentlich. Am 13. Dezember 2022 intervenierte sie sowohl in Bern als auch in Teheran bei den iranischen Behörden und forderte diese auf, die Hinrichtungen sofort einzustellen. Am 23. Dezember 2022 forderte der damalige Bundespräsident Ignazio Cassis seinen iranischen Amtskollegen persönlich auf, dafür zu sorgen, dass der Iran seinen internationalen Verpflichtungen nachkommt und auf Hinrichtungen verzichtet. Das EDA nutzt weiterhin alle ihm zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle, auch auf höchster Ebene, um den Iran an seine internationalen Verpflichtungen, namentlich das Recht auf ein faires Verfahren, zu erinnern.
Antwort des Bundesrates.