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22.4341 · Interpellation · 2022-12-12

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Mit dem Inkrafttreten der KVG-Änderung am 1. April 2021 erhielt der Bundesrat die Aufgabe, alle vier Jahre Ziele im Hinblick auf die Sicherung und Förderung der Qualität der Leistungen festzulegen (Art. 58 KVG). Damit und mit der Überprüfung der Zielerreichung kann der Bundesrat die Qualitäts-entwicklung massgeblich stärken.

Das revidierte KVG enthält neue Instrumente, die dazu dienen, die Ziele des Bundesrates zu definieren, zu konkretisieren und umzusetzen. Dabei werden alle Ebenen angesprochen: Der Bundesrat agiert als strategisches Organ. Er setzt eine Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) ein (Art. 58b KVG). Die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer schliessen gesamtschweizerisch geltende Verträge über die Qualitätsentwicklung ab (Qualitätsverträge; Art. 58a KVG). Die Leistungserbringer haben sich an die Qualitätsverträge zu halten (Art. 58a Abs. 6 KVG).

Die EQK hat als unabhängige ausserparlamentarische Expertenkommission von 15 Mitgliedern aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens ihren Betrieb im April 2021 aufgenommen. Sie steht unter der Leitung von Prof. Dr. med. Pierre Chopard (Präsident) und Prof. Dr. oec. Bernhard Güntert (Vizepräsident). Die Qualitätsstrategie und die Vierjahresziele des Bundesrates lagen bis Ende 2021 noch nicht final vor, so dass die Vorversionen für die EQK nur als provisorischer Orientierungsrahmen dienen konnten. Vom BAG sind das Budget und damit auch die Kompetenz, Subventionen zu gewähren, an die EQK übergegangen.

Am 21. Juni 2022 hat die EQK ihren ersten Jahresbericht und ihre Tätigkeiten präsentiert und erläutert. Aufgabe der EQK ist die Förderung der Qualitätsentwicklung im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes. Dies beinhaltet die Entwicklung von Qualitätsindikatoren und -messungen, die Stärkung des Datenmanagements, die systematische Verwendung von Qualitätsindikatoren in Qualitätsverbesserungsprozessen sowie den Aufbau von Qualitätsmanagementsystemen. Nicht zuletzt müssen Patientinnen und Patienten in ihrer Rolle gestärkt und die Patientenperspektive stärker in die Führung von Gesundheitseinrichtungen einbezogen werden. Die Aufgaben und Massnahmen der EQK sollen diejenigen der Krankenversicherer, der Leistungserbringer und der Verwaltung ergänzen und unterstützen.

Fragen:

1. Wie beurteilt der Bundesrat den Start und die Arbeit der EQK mit ihren 15 Mitgliedern? Was ist aus seiner Sicht positiv? Wo ortet er Verbesserungspotenzial?

2. Von den neun Jahreszielen 2021 konnte die EQK nur gerade drei erreichen, dies, obwohl insgesamt sieben Arbeitsgruppen tätig waren. Die restlichen Jahresziele mussten aufs Jahr 2022 verschoben werden (vgl. Jahresbericht, S. 6). Dies kann nicht nur mit dem verkürzten Geschäftsjahr begründet werden. Liegt es daran, dass der EQK vom Bundesamt für Gesundheit zusätzliche Aufgaben übertragen wurden, die nicht direkt im Aufgabenheft der EQK stehen?

3. Die EQK kooperiert gemäss ihren eigenen Aussagen eng mit der Stiftung für Patientensicherheit und unterstützt diese bei ihrer strategischen Neuausrichtung. Wie sieht diese Zusammenarbeit konkret aus und welche finanziellen Mittel werden dafür eingesetzt?

4. Ein Teil des Budgets der EQK wird für die finanzielle Unterstützung von Projekten aus der Praxis verwendet. Wie wird sichergestellt, dass diese einen direkten Einfluss auf die Qualität der Leistungen und damit auch einen direkten Nutzen für die Patientinnen und Patienten haben?

Stellungnahme des Bundesrates

1. / 2. Die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) hat ihre Tätigkeit im April 2021 aufgenommen, und ihr Pflichtenheft ist seither unverändert. Der Bundesrat hat im Juni 2022 von ihrem ersten Jahresbericht Kenntnis genommen. Darin berichtet die EQK, dass sie ihre operativen Prozesse implementiert und mit grundlegenden Arbeiten begonnen hat. Gemäss Artikel 58c Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) berät die EQK die zuständigen Behörden und die verschiedenen Akteure hinsichtlich der Qualitätsentwicklung und beauftragt zudem Dritte, nationale Programme zur Qualitätsentwicklung und systematische Studien und Überprüfungen durchzuführen sowie neue Qualitätsindikatoren zu entwickeln. Schliesslich gewährt sie Finanzhilfen zur Unterstützung nationaler oder regionaler Projekte zur Qualitätsentwicklung.

Die Aufgaben der EQK werden weitgehend auf partizipative Weise unter Einbezug zahlreicher Dritter wahrgenommen. Die EQK investiert viel Zeit und Energie in den Aufbau von konstruktiven Kontakten mit den nationalen Organisationen. Ziel dieser Kontakte ist es, spezifische Massnahmen zur Qualitätsentwicklung festzulegen, um die Ziele der EQK und des Bundesrates zu erreichen. Auch die Ermittlung von Dritten, welche die EQK im Rahmen ihrer Aufgaben beauftragen könnte, ist ein Prozess, der mehrere Wochen oder sogar Monate dauert. Der Bundesrat beurteilt die Arbeit der EQK angesichts der derzeit zu bewältigenden Herausforderungen positiv.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die EQK aufgefordert, in ihrem nächsten Bericht genügend Angaben zu machen, aufgrund derer sich der Grad der Zielerreichung und die Gründe für allfällige Verzögerungen beurteilen lassen. Der Bundesrat erwartet, dass die EQK in ihrem Bericht 2022 zum zweiten Jahr ihrer Tätigkeit diese Präzisierungen vornimmt.

3. Gemäss Artikel 58c Absatz 1 Buchstabe f KVG beauftragt die EQK Dritte mit entsprechender Erfahrung, nationale Programme zur Qualitätsentwicklung durchzuführen und die Identifikation und Analyse von Patientensicherheitsrisiken zu gewährleisten, Massnahmen zu deren Reduktion zu ergreifen und die Weiterentwicklung von Methoden zur Förderung der Patientensicherheit sicherzustellen. Die Stiftung Patientensicherheit ist diesbezüglich aufgrund ihrer Expertise eine geeignete Umsetzungspartnerin. Dies wurde auch im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zu diesem Artikel hervorgehoben. Eine Delegation der EQK trifft sich rund viermal jährlich zu einem Austausch auf strategischer Ebene mit der Stiftung Patientensicherheit. Für die Jahre 2022-2024 ist die EQK bisher Verpflichtungen von rund 3,5 Millionen Franken gegenüber der Stiftung Patientensicherheit eingegangen.

4. Die EQK hält sich bei der Beurteilung der eingegangenen Gesuche für die Unterstützung von nationalen und regionalen Projekten an die Vorgaben in Artikel 77e der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102). Dabei müssen die Projekte unter anderem einen Beitrag an die Qualitätsentwicklung im Rahmen der Ziele des Bundesrates leisten. Die EQK hat zudem Richtlinien über die Angaben und Unterlagen zu den Gesuchen erlassen (www.bag.admin.ch > Das BAG > Organisation > Ausserparlamentarische Kommissionen > Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) > Finanzhilfen für Qualitätsentwicklungsprogramme > Kriterien für Finanzhilfen).

Antwort des Bundesrates.