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22.4354 · Motion · 2022-12-13

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Bilanz der verfügbaren Datenquellen aus dem Gebiet der Imkerei zu ziehen und eine offizielle nationale Statistik einzuführen, die nach den Grundsätzen der öffentlichen Statistikerstellt wird.

Eine solche Statistik sollte von Jahr zu Jahr zuverlässige Indikatoren zur Anzahl der Bienenzüchterinnen und Bienenzüchter, der Bienenstöcke und Bienenvölker, zur Entwicklung und Sterblichkeit der Bienenvölker sowie über den Wert der von der Imkereibranche geleisteten Ökosystemdienstleistungen für die Volkswirtschaft liefern.

Begründung

Obwohl die Situation besorgniserregend bleibt, konnten in den letzten Jahren wichtige Fortschritte bei der Verbesserung der Bienengesundheit gemacht werden, insbesondere durch die Einführung eines Bienengesundheitsdienstes. In der Schweiz fehlen jedoch nach wie vor offizielle Statistiken über die Anzahl der Honigbienenvölker. Die Erhebung dieser Zahlen wurde in den 1990er-Jahren eingestellt. Bis dahin wurde seit 1876 im Rahmen der Landwirtschaftlichen Betriebszählungen regelmässig alle fünf Jahre eine Zählung der Bienenstöcke durchgeführt.

Die aktuell verfügbaren Daten werden vor allem auf der Grundlage von Online-Umfragen der Bienenbranche erhoben, die unter der Führung von apisuisse mit Hilfe des Zentrums für Bienenforschung von Agroscope durchgeführt werden. Trotz der qualitativ hochstehenden Arbeit dieser Einrichtungen genügen die erstellten Statistiken nicht den wissenschaftlichen Standards, die für öffentliche Statistiken gelten. Ihnen fehlen vor allem die Grundlagen, die es erlauben, zu prüfen, wie repräsentativ und genau die erhaltenen Indikatoren sind; konkret fehlen ein Referenzumfragerahmen, ein Stichprobenmodell, eine Methode zur Hochrechnung der Resultate und eine Schätzung zur Grenze der Genauigkeit der Indikatoren.

Grundsätzlich sind in den Kantonen vollständige Daten vorhanden, da die Kantone die Bienenzüchterinnen und Bienenzüchter, die Bienenstöcke und die Bienenvölker erfassen und jährliche Zählungen durchführen müssen. Leider agieren die Kantone nicht einheitlich und die Angaben sind meistens nicht öffentlich einsehbar.

Es besteht Einigkeit über den hohen Wert der von den Honig- und Wildbienen und anderen Bestäubern geleisteten Ökosystemdienstleistungen, die auf rund 350 Millionen Franken pro Jahr geschätzt werden. Statistische Erhebungen auf solider Grundlage wären nötig, um bessere Kenntnisse über Bedrohungen der Honigbiene und das Verhältnis der Bienendichte in der Landwirtschaft und zu derjenigen in den Städten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Im Rahmen der jährlichen Agrardatenerhebung werden auch Daten zu den Honigbienenhaltungen von den kantonalen Stellen erhoben. Analog zu den anderen Daten dieser Agrardatenerhebung werden die Informationen dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) weitergeleitet, in die Datenbank AGIS (Agrarpolitisches Informationssystem) übernommen und dem Bundesamt für Statistik (BFS) zugänglich gemacht. Somit stehen grundsätzlich die Daten zu den erfassten Imkerinnen und Imkern und der Bienenstände auf Bundesebene zur Verfügung. Die gesetzliche Grundlage zur Registrierung von Honigbienenhaltungen bildet die Tierseuchenverordnung (TSV; SR 916.401). Seitens der für die Datenerhebung zuständigen Kantone besteht die Herausforderung darin, dass sich die Imkerinnen und Imker als meldepflichtige Personen bei der zuständigen kantonalen Stelle melden und die benötigten Daten deklarieren. Dies ist die Voraussetzung, dass die erfassten Daten anschliessend zeitnah von den kantonalen Stellen ans BLW übermittelt und weiterverwendet werden können.

Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung der Wild- und Honigbienen sowie den Wert ihrer Leistungen für den Menschen und für funktionsfähige Ökosysteme. Deshalb prüft der Bundesrat, ob die Qualität der heute bereits aus den Kantonssystemen auf Bundesebene zusammengeführten Daten zu den Bienenhaltungen sowie deren Publikation verbessert werden könnte. Die im Motionstext geforderten zusätzlichen Erhebungen, insbesondere des Gesundheitszustands und der Entwicklung der Mortalität lehnt der Bundesrat ab. Eine solche Meldepflicht würde einen grossen Zusatzaufwand für die Imkerinnen und Imker bedeuten, die die Honigbienenhaltung zu einem grossen Teil als Hobby betreiben. Diesen Zusatzaufwand erachtet der Bundesrat im Vergleich zum Nutzen der Erhebungen als unverhältnismässig. Die objektive Beurteilung des Gesundheitszustandes müsste zudem durch unabhängige Fachpersonen (z.B. Bieneninspektorinnen und -inspektoren) erfolgen. Ebenso würden die zusätzlich benötigten Daten zum Gesundheitszustand der Bienenvölker auf Kantons- und Bundesstufe Anpassungen an den IT-Systemen bedingen. Die Modellierung der Ökosystemleistungen der Honigbienen würde neben den IT-Systemanpassungen bundesseitig Ressourcen zur Konzipierung und wiederholten Berechnung sowie Publikation der Informationen erfordern. Ausserdem bräuchte man mehr Informationen über die Entwicklung der Wildbienenpopulationen, um die von Honigbienen erbrachten Ökosystemleistungen differenzieren zu können.

Der Schwerpunkt soll in erster Linie bei der Prüfung und Verbesserung der Qualität der bereits vorhandenen Bienendaten sowie deren Publikation liegen. Dazu wird die Erweiterung der Publikation der vorhandenen Daten, beispielsweise im Agrarbericht oder mit einer spezifischen Publikation des BFS als Organ der offiziellen Bundesstatistik in Betracht gezogen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.