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22.4372 · Interpellation · 2022-12-13

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Seit Jahrzehenten besteht im Bahnknoten Luzern ein grosser Engpass mit Auswirkungen für die ganze Zentralschweiz. Der Durchgangsbahnhof Luzern ist daher äusserst dringlich für die Weiterentwicklung des Bahnknotens Luzern. Nun teilt das BAV in der Kommunikation zur Vernehmlassungsbotschaft zum Stand der Ausbauprogramme mit, dass im nächsten Ausbauschritt (Botschaft 2026) mehrheitlich nur Infrastrukturmassnahmen umgesetzt werden sollen, die die Fahrplanstabilität im Betrieb nicht gefährden. Gemäss BAV besteht erst wieder ab 2033 Spielraum für grössere Ausbauprojekte mit neuen Angebotszielen. Diese Kommunikation wirft Fragen bezüglich des Durchgangsbahnhofs Luzern auf, der das bestehende Netz mit wenigen Aussnahmen nicht beeinträchtigen würde.

Wir danken dem Bundesrat für die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Ist der Durchgangsbahnhof Luzern ein Gesamtprojekt für einen stabilen und pünktlichen Betrieb und somit Teil der Botschaft 2026?

2. Auf welchen Linien kann der Durchgangsbahnhof Luzern zu einem stabilen und pünktlichen Betrieb beitragen?

3. Warum kann gemäss Aussagen des BAV der Bau des Durchgangsbahnhofs Luzern nicht vor 2033 starten, wenn doch der Bau grösstenteils nicht auf dem bestehenden Netz erfolgt?

4. Seit Start der FABI-Planungen ist der DBL dringlich für die Weiterentwicklung des Bahnhofs. Wie soll die Bahnnachfrage und ein stabiler Betrieb in der Zwischenzeit bewältigt werden, wenn der Inbetriebnahme Zeitpunkt erneut nach hinten geschoben würde?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Die Realisierung des Durchgangsbahnhofs Luzern wird gemäss Bundesbeschluss zum Ausbauschritt 2035 im Rahmen der Erarbeitung der Botschaft 2026 geprüft. Die Arbeiten für das Vorprojekt sind weitgehend abgeschlossen. Um dem Parlament für die Botschaft im Jahr 2026 einen finanzier- und umsetzbaren Vorschlag unterbreiten zu können, wird die Studie zur Realisierungsabfolge durchgeführt. Dabei werden auch Fragen zur Fahrplanstabilität geprüft. Resultate aus dieser Studie werden gegen Ende 2023 vorliegen.

3. Mit der laufenden Studie zur Realisierungsabfolge werden diese Fragen vertieft studiert. Als Resultat liegt bis Ende 2023 eine Übersicht vor, wie eine zweckmässige Abfolge von Angebotsschritten und den daraus notwendigen Infrastrukturmassnahmen gestaltet werden kann. Diese Überlegungen erfolgen unter Berücksichtigung des Rollmaterialeinsatzes und der Produktionskonzepte für die jeweiligen Phasen. Entsprechend kann dann auch der Realisierungszeitpunkt konkret genannt werden.

4. Der Entscheid über die zu realisierenden Ausbaumassnahmen liegt beim Parlament. Der Bundesrat wird in seiner Botschaft diejenigen Projekte vorschlagen, welche den grössten Nutzen aufweisen und im Rahmen der Möglichkeiten des Bahninfrastrukturfonds finanzierbar sind.

Antwort des Bundesrates.