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22.4386 · Postulat · 2022-12-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zu den Vorgängen seit dem Plangenehmigungsentscheid vom Juni 2019 für den Ausbau des Bahnhofs Lausanne eine umfassende Lageanalyse vorzulegen. Darin soll er die Gründe für die Verzögerung des Baubeginns untersuchen - dies namentlich nach der Medienmitteilung des Bundesamts für Verkehr (BAV) vom Oktober 2022 - und die Lösungen präsentieren, die er erarbeitet hat oder kurz- und mittelfristig erarbeiten will, um diesen Rückstand aufzuholen oder zumindest dessen Ausmass und Tragweite zu begrenzen, ohne dabei das Angebot und die Kapazitäten des Zugverkehrs durch den Bahnhof Lausanne zu beeinträchtigen. Die Analyse soll sich auf die Massnahmen im BAV und im zuständigen Departement sowie auf die zusätzlichen Ressourcen konzentrieren, die es für diese für Lausanne und die ganze Westschweiz vordringliche Aufgabe braucht. Dabei soll sie untersuchen, wie die Einhaltung der mit dem Plangenehmigungsentscheid verbundenen Auflagen zusammen mit den SBB verbessert werden kann, und auch, welche Mehrkosten die Verzögerungen mit sich bringen. Schliesslich soll der Bericht des Bundesrates aufzeigen, welche Lehren aus der Situation in Lausanne zu ziehen sind, damit sich ein solches Szenario nicht bei anderen für das schweizerische Bahnangebot vorrangigen Bauvorhaben wiederholt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Plangenehmigungsverfügung von 2019 für den Bahnhof Lausanne war an verschiedene Auflagen geknüpft, mit denen die SBB das Bauvorhaben verbessern und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherstellen konnte. Als Rückmeldung auf die Auflagen legte die SBB eine Reihe von Projektänderungen bzw. Detailpläne zur Genehmigung vor. Bei der Prüfung dieser Unterlagen stellte das BAV im Oktober 2022 fest, dass weiterhin Sicherheitsmängel bestanden, weshalb die Genehmigung einiger Projektteile nicht möglich war. Schliesslich legten das BAV und die SBB gemeinsam ein Verfahren zur Bereinigung der bestehenden Lücken in diesem Vorhaben fest.

Die damalige Vorsteherin des UVEK berief am 8. November 2022 ein Treffen zum Umbau des Bahnhofs Lausanne ein. Bei diesem Treffen wurde eine Plattform zum engeren Austausch eingerichtet, der die Waadtländer Staatsrätin, die Lausanner Stadträtin, der SBB-CEO und der BAV-Direktor angehören. Dem Lenkungs- sowie dem Koordinationsausschuss, die bereits eingesetzt wurden, haben das BAV und die SBB zudem eine Begleitorganisation zur Seite gestellt. Diese Organisation soll so lange beibehalten werden, bis alle für die Realisierung des Vorhabens erforderlichen Projektänderungen und Detailprojekte gemeldet und die angeordneten sicherheitsrelevanten Auflagen erfüllt werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten noch nicht genau beziffern. In Zusammenarbeit mit ihren Partnern erstellt die SBB derzeit eine detaillierte Planung zu den verlangten Abklärungen und Ergänzungen. Auf dieser Grundlage wird das BAV die erforderlichen Bearbeitungsfristen angeben und die SBB den neuen Zeitplan für die Ausführung festlegen können. Erst danach ist es möglich, die Höhe der Mehrkosten zu schätzen.

Die in diesem Postulat angesprochenen Themen werden in den Fragen der Subkommission EDI/UVEK der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates bereits aufgegriffen. Die Vorgeschichte, die Ursachen der Verzögerung, die zu deren Behebung getroffenen Massnahmen und Prozesse sowie die gewonnenen Erkenntnisse werden in den Antworten auf diese Fragen im Detail dargelegt.

In Anbetracht der bereits erstellten Analyse, die zugleich die Lehren aus den Erfahrungen im Umbauprojekt des Bahnhofs Lausanne und die in Umsetzung befindlichen Massnahmen aufzeigt, ist es nicht sinnvoll, dass der Bundesrat zusätzlich einen Bericht zuhanden des Parlaments verfasst.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.