22.4388 · Motion · 2022-12-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, den Einsatz von künstlichen Soundgeneratoren bei einer Geschwindigkeit über 20km/h gesetzlich zu verbieten.
Begründung
Zunehmend werden Elektrofahrzeuge damit beworben, dass sie den Motorenlärm von Verbrennerfahrzeugen imitieren. Heute gelten für Elektrofahrzeuge dieselben Lärmgrenzwerte wie für fossil betriebene Fahrzeuge. Die Schweiz setzt sich auf internationaler Ebene dafür ein, dass diese Grenzwerte angepasst werden, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 21.3657 bestätigt hat. In der Kohärenz dieses Engagements ist der Einsatz von künstlichen Soundgeneratoren bei einer Geschwindigkeit von über 20km/h zu verbieten.
In der Schweiz ist tagsüber jede siebte und in der Nacht jede achte Person an ihrem Wohnort von schädlichem oder lästigem Verkehrslärm betroffen. Der Lärm wirkt sich negativ auf die Gesundheit der Bevölkerung aus. Die öffentliche Hand und auch private Liegenschaftenbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzerinnen investieren viel in den Lärmschutz vor Verkehrslärm, beispielsweise mit baulichen Massnahmen. Die Elektrifizierung des Fahrzeugparks bietet die Chance, einen Beitrag zur Reduktion des Strassenlärms zu leisten. Elektroautos mit künstlich generierten Fahrgeräuschen untergraben die Lärmbekämpfung.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Nach derzeit geltenden Vorschriften dürfen akustische Warnvorrichtungen (sogenannte AVAS und von der Motionärin als Soundgeneratoren bezeichnet) für Fahrzeuge mit Elektroantrieb auch bei Fahrgeschwindigkeiten von mehr als 20 km/h wirken. Dabei gelten die gleichen Lärmgrenzwerte wie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren.
Ein Verbot des Einsatzes von AVAS bei einer Geschwindigkeit von über 20 km/h kann aufgrund der internationalen Verpflichtungen der Schweiz im Alleingang nicht umgesetzt werden. Die Schweiz hat sich gegenüber der EU zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen verpflichtet. Fahrzeuge, die für den europäischen Markt zugelassen sind, müssen aufgrund dieses Abkommens auch in der Schweiz zugelassen werden.
Da aus der Perspektive der Strassenverkehrssicherheit ab 20 km/h keine künstlich erzeugten Geräusche nötig sind und die öffentliche Hand beträchtliche Mittel in den Schutz der Bevölkerung vor Strassenlärm investiert, setzt sich die Schweiz derzeit im Rahmen der Arbeitsgruppe über Lärm und Reifen der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (UNECE) für eine Änderung der dort erarbeiteten internationalen AVAS-Vorschriften ein.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.