Lexipedia

22.4391 · Postulat · 2022-12-14

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie er die Aufsicht über die Arbeit des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) unabhängiger und effizienter ausgestalten kann. Dazu legt er dem Parlament zeitnah (wenn möglich vor der Beratung des Nachrichtendienstgesetzes (NDG)) einen entsprechenden Bericht mit verschiedenen Optionen vor.

Begründung

Die heutige Aufsichtsstruktur mit einer parlamentarischen Aufsicht (GPDel) und einer internen Aufsichtsbehörde (AB-ND) im VBS besteht seit dem Fichenskandal (GPDel) resp. seit Inkraftsetzung des NDG (September 2017). Die Aufsicht sollte sicherstellen, dass sich der NDB strikt an seine gesetzlichen Vorgaben und Schranken hält. Wie die GPDel in den Jahresberichten 2019, 2020 und 2021 schreibt, ist das heute nicht gewährleistet.

Die Frage nach der Unabhängigkeit der VBS-internen AB-ND war bereits Gegenstand der Debatte um das NDG 2017. Die heutige GPDel hat keine direkte Weisungsbefugnis, sondern kann lediglich Empfehlungen zu Handen AB-ND aussprechen und die AB-ND auffordern, über deren Umsetzung zu berichten.

Dieses Konstrukt führt zu Doppelspurigkeiten und Reibungsverlusten, nutzt die vorhandenen Ressourcen nicht effizient und führt letztlich zu einer lückenhaften Aufsicht über den NDB. Um eine tatsächlich unabhängige und zweckmässige Aufsichtsstruktur zu etablieren, braucht es daher eine Neugestaltung und Neuverteilung der Kompetenzen und Ressourcen. Denkbar wäre beispielsweise, dass sich die neue Aufsichtsstruktur am Modell der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) orientiert, oder dass das heutige Budget für die AB-ND ausgegliedert und als zusätzliche Ressourcen dem Sekretariat der GPDel zur Verfügung gestellt würde.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Im Postulat wird von einer "internen Aufsichtsbehörde (AB-ND)" gesprochen. Das entspricht nicht dem Gesetz und auch nicht der Realität. Mit dem Inkrafttreten des NDG (SR 121) am 1. September 2017 wurde die neue unabhängigen Aufsichtsbehörde geschaffen und ihre Position im Vergleich zur bisherigen nachrichtendienstlichen Aufsicht im Generalsekretariat des VBS vor allem in Bezug auf ihre Unabhängigkeit gestärkt: Die AB-ND ist eine unabhängige Aufsichtsbehörde. Sie ist weisungsungebunden und dem VBS nur administrativ zugeordnet. Sie hat vollen Zugang zu allen für die Aufsicht benötigten Akten und Daten. Die AB-ND definiert ihren jährlichen Prüfplan ohne Einfluss des VBS, und ihre Empfehlungen werden umgesetzt. Die Unabhängigkeit gilt auch für die Ressourcen der AB-ND. Ihr Budget wird vom VBS unverändert an die Bundesversammlung weitergeleitet.

Die AB-ND ist eine Verwaltungseinheit ohne Rechtspersönlichkeit der dezentralen Bundesverwaltung wie der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB), die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK), der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) oder die Kommission zur Verhütung von Folter.

Dass die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) keine Weisungsbefugnis gegenüber der AB-ND hat, trifft zwar zu. Die GPDel selber betont jedoch in ihrem Jahresbericht 2022 (S. 76), dass die unabhängige Aufsichtsbehörde AB-ND der parlamentarischen Oberaufsicht der GPDel untersteht. Die GPDel ist berechtigt, die Arbeit der AB-ND zu prüfen und Empfehlungen auszusprechen.

In einer Neugestaltung der Aufsicht nach den im Postulat erwähnten Varianten erkennt der Bundesrat keine Vorteile gegenüber heute. Eine teilweise oder vollständige Verlagerung von Ressourcen der AB-ND zur GPDel würde die heutige fachliche Aufsicht unterminieren oder de facto abschaffen. Die Umwandlung der AB-ND nach dem Modell der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) würde die Aufsichtsarchitektur komplizierter, aber nicht effizienter gestalten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.