22.441 · Parlamentarische Initiative · 2022-06-16
Departement des Innern
Erledigt
Ausgangslage
Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 19.08.2025
Die Kommission hat ihren Entwurf zur parlamentarischen Initiative Bregy 22.441 («Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen») zuhanden ihres Rates verabschiedet. Mit einer Änderung des Landwirtschaftsgesetzes möchte sie dafür sorgen, dass Pflanzenschutzmittel (PSM), die in einem EU-Nachbarland, den Niederlanden oder Belgien bereits zugelassen sind, in der Schweiz schneller zur Verfügung stehen. Die Zulassung eines PSM in einem dieser Länder soll die Grundlage für ein vereinfachtes und beschleunigtes Zulassungsverfahren in der Schweiz sein. Die Kommission hält in den wesentlichen Punkten am Entwurf fest, wie sie ihn im September 2024 im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens veröffentlicht hatte. Ergänzend beantragt sie mit 16 zu 9 Stimmen, dass Notfallzulassungen von PSM in den relevanten EU-Ländern auch in der Schweiz anerkannt werden. Dies soll sicherstellen, dass die Schweizer Landwirtschaft in Bezug auf die Verfügbarkeit von PSM gegenüber den umliegenden Ländern nicht benachteiligt ist. Eine Minderheit lehnt diesen Antrag ab. Eine weitere Minderheit beantragt, die Schweiz solle sich bei PSM, die in mehreren der relevanten EU-Länder zugelassen sind, nur an der Zulassung mit den strengsten Anforderungen bezüglich Gesundheits- und Umweltschutz orientieren (abgelehnt mit 16 zu 9 Stimmen). Noch eine andere Minderheit möchte schliesslich, dass die Schweiz nur Genehmigungen von Wirkstoffen in der EU automatisch übernehmen soll, die ab dem Jahr 2023 datieren (abgelehnt mit 15 zu 9 Stimmen).
Stellungnahme des Bundesrates vom 22.10.2025
(...) Auch wenn der Bundesrat inhaltlich das Bestreben der parlamentarischen Initiative teilt, beantragt er, nicht auf den Entwurf der WAK-N einzutreten, da dieser im Wesentlichen bereits mit der Totalrevision der PSMV, die am 1. Dezember 2025 in Kraft tritt, realisiert wird. Zudem sieht das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit bereits eine Integration der Schweiz in das europäische System für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln vor. Sollte auf den Entwurf eingetreten werden, beantragt der Bundesrat, die Artikel 160a Absatz 6 und 160c LwG, wie von der WAK-N vorgeschlagen, zu streichen. Als Alternative schlägt er vor, ein spezielles Verfahren für Notfallsituationen einzuführen, das auf dem Grundsatz der Anerkennung von Entscheidungen der zuständigen Behörden der Referenzmitgliedstaaten der EU basiert und auf Gesuch und nicht automatisch eingeleitet wird.
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich zur Sicherstellung der raschen und umfassend geprüften Zulassung von neuen Pflanzenschutzmitteln folgende parlamentarische Initiative ein:
1. Die Schweiz übernimmt bei der Zulassung von Wirkstoffen respektive Pflanzenschutzmitteln die Zulassungsentscheide der EU und deren Mitgliedsstaaten.
2. Wenn nötig, passt die Schweiz die Produktbewilligungen an die schweizerischen Anwendungsvorschriften an.
3. Obige Massnahmen sind so zu koordinieren, dass in umliegenden Ländern zugelassene Pflanzenschutzmittel ohne Verzögerung für den Schweizer Markt zur Verfügung gestellt werden können.
Begründung
Aktuell stehen den Schweizer Landwirten viele moderne, innovative Pflanzenschutzmittel nicht zur Verfügung, da in den letzten Jahren viele alte Pflanzenschutzmittel verboten oder vom Markt genommen wurden und nur eine sehr geringe Zahl neuer Mittel bewilligt werden. Deshalb können viele landwirtschaftliche Kulturpflanzen nicht mehr in genügendem Ausmass geschützt werden. Dies wirkt für den Konsumenten angebotseinschränkend und - in der aktuellen Situation steigender Inflation besonders stossend - preistreibend.
Ferner widerspricht die Tatsache, dass heute kaum neue, innovative Pflanzenschutzmittel bewilligt werden, dem Grundsatz, wonach die Schweiz die Versorgung mit einheimisch produzierten Lebensmitteln fördern will, um einen Mindestanteil im Inland produzierter Nahrung gewährleisten zu können. Schliesslich ist die Situation für Landwirte und Produzenten nicht länger haltbar: Es drohen Ausfälle, die durch Importe kompensiert werden müssen. Die Schweizer Pflanzenschutzmittelverordnung baut praktisch 1:1 auf der EU-Regulation 1107/2009 auf. Weil es für die Schweiz zweckdienlich ist, werden heute in allen technischen Bereichen der Zulassung die EU-Vorschriften übernommen; in der PSMV wird direkt auf die EU-Bestimmungen verwiesen. Demnach werden die Beurteilungsergebnisse sowie die Erwägungen der Kommission, die im Rahmen des Genehmigungsprozesses in der EU erarbeitet werden, durch die Schweiz übernommen. Die Wirkstoffgenehmigung ist damit stark an die EU gekoppelt. Dennoch werden heute in der Schweiz fast keine Pflanzenschutzmittel mehr zugelassen. Dieser Zustand ist nicht länger haltbar. Im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2020 hat der Bundesrat bereits auf eigene Initiative beschlossen, beim Widerruf der Bewilligungen für Pflanzenschutzmittel auf eine eigene Beurteilung der Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe zu verzichten und die Beurteilung der EU zu übernehmen. Die Schweiz soll daher folgerichtig die EU-Zulassung neuer Wirkstoffe und die Zulassung von EU-Länder der Produkte anerkennen. Eine autonome Übernahme der Zulassungen aus der EZ für Pflanzenschutzmittel ist aus gesetzgeberischer Sicht auch in Bezug auf die Komplexität und Einheit der Materie geboten und kann mit wenigen Anpassungen der Schweizer Gesetzgebung umgesetzt werden. Administrativ führt dies zu einer enormen Entlastung der Behörden und zu einer rasch messbaren Verbesserung für die Schweizer Landwirtschaft.
Betreffend der Verwendungsvorschriften: Mittels der vorliegenden pa. iv. wird auch sichergestellt, dass die Produktbewilligungen den schweizerischen Anwendungsvorschriften entsprechen - und wo nötig - gegenüber der EU auf die schweizerischen Bedürfnisse angepasst sind. Mittels der pa. iv. ist ferner sicherzustellen, dass die Behörden die seitens der Industrie vorliegenden wissenschaftlichen Daten zu den Eigenschaften der Produkte für die Übernahme der Bewilligung und für die Übernahme der Anwendungsvorschriften prüfen können. Die Regelung hält fest, dass die Verwaltung die seitens der Industrie zur Verfügung gestellten Daten verwendet.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 17.12.2025
EU-Pflanzenschutzmittel will der Nationalrat schneller zulassen
Pflanzenschutzmittel, die in einem EU-Nachbarland, den Niederlanden oder Belgien bereits zugelassen sind, sollen künftig in der Schweiz schneller zur Verfügung stehen. Der Nationalrat ist bereit, eine entsprechende Vorlage zu diskutieren.
Auf den Gesetzesentwurf der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N), welcher modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen will, trat der Nationalrat am Mittwoch mit 116 zu 71 Stimmen bei 2 Enthaltungen ein. Aus Zeitgründen konnte er allerdings erst über das Eintreten abstimmen. Die Detailberatung folgt voraussichtlich am Donnerstagmorgen.
Gegen die Vorlage wehrten sich Vertreterinnen und Vertreter von SP, Grünen und GLP. Eine Minderheit hätte die Beratung des Geschäftes sistieren wollen, bis ein Entscheid über das Paket der "Bilateralen III" gefällt ist. Ihr Antrag blieb aber ebenso ohne Erfolg wie der rot-grüne Nichteintretensantrag.
"Mit dieser Vorlage werden wir zum Land in Europa, das mit Abstand am meisten Pestizide zulässt", sagte Jacqueline Badran (SP/ZH). "So enttäuscht war ich selten von unserem Parlament." Die Vorlage sei ein "Innovationskiller und nicht modern", fügte sie hinzu.
Auf der anderen Seite argumentierten die Befürworter damit, dass sich die Schweizer Landwirtschaft in einer Krise befinde. "Wir haben heute unzumutbar lange Zulassungsverfahren und über 600 pendente Verfahren", sagte Beat Walti (FDP/ZH). Der Gesetzesentwurf stütze die Produktionskraft der Landwirtschaft. Alte Pestizide können so durch neue Pflanzenschutzmittel ersetzt werden.
Der Gesetzesentwurf geht auf eine parlamentarische Initiative von Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) zurück. Er strich im Rat deren Bedeutung für die Versorgungssicherheit heraus. Weiter sagte er: "Wir haben auch für den nötigen Schutz gesorgt." Daran zweifelten aber die Gegner des Gesetzes. Dieses sei nämlich nicht nur für die Umwelt, sondern auch für die Gesundheit schädlich.
Auch wenn er das Bestreben der WAK-N teile, lehne der Bundesrat den Antrag ab, sagte Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider. Das vorgeschlagene Gesetz sei mit der Totalrevision der Verordnung zu Pflanzenschutzmitteln, die Anfang Dezember in Kraft getreten war, bereits realisiert worden. Laut den Befürwortern reicht diese Verordnungsanpassung allerdings nicht aus.
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 18.12.2025
EU-Pflanzenschutzmittel sollen schneller zugelassen werden
Der Nationalrat will Pflanzenschutzmittel, die in einem EU-Nachbarland, den Niederlanden oder Belgien bereits zugelassen sind, hierzulande schneller zur Verfügung stellen. Dagegen wehrten sich Vertreterinnen und Vertreter von SP, Grünen und GLP.
Für in diesen Ländern zugelassene Pflanzenschutzmittel soll nach dem Willen der grossen Kammer ein vereinfachtes und beschleunigtes Zulassungsverfahren in der Schweiz gelten. Die Schweiz soll als Grundlage in solchen Fällen die Genehmigung der Wirkstoffe durch die EU automatisch übernehmen.
Geprüft werden müssten die Mittel allerdings punkto Gewässerschutz. Ebenfalls müssten die Behörden klären, ob besondere Schweizer Bestimmungen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt eingehalten werden.
Zudem sollen Notfallzulassungen von Pflanzenschutzmitteln auch in der Schweiz anerkannt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Schweizer Landwirtschaft in Bezug auf die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln gegenüber den umliegenden Ländern keinen Nachteil hat.
Das Anliegen stiess im Nationalrat auf Zustimmung. Er hat den vorliegenden Gesetzesentwurf der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N), welcher modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen will, mit 121 zu 73 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Bereits am Mittwoch stimmte die grosse Kammer über das Eintreten ab. Aus Zeitgründen folgte die Detailberatung aber erst am Folgetag. Das Geschäft geht weiter in den Ständerat.
Vorlage gibt Landwirtschaft Sicherheit
Die Befürworterinnen und Befürworter der Vorlage kommen aus den Reihen von SVP, FDP und Mitte. "Die Schweizer Landwirtschaft ist in einer Krise", sagte Martin Haab (SVP/ZH) bereits am Vortag. Er argumentierte, dass in der neuen Verordnung alles geregelt sei, was geregelt werden müsse. Nicht nur bei den Verboten, sondern auch in den Zulassungen sollten kurze Fristen gelten.
"Wir haben heute unzumutbar lange Zulassungsverfahren und über 600 pendente Verfahren", sagte Beat Walti (FDP/ZH). Der Gesetzesentwurf stütze die Produktionskraft der Landwirtschaft. Alte Pestizide können so durch neue Pflanzenschutzmittel ersetzt werden.
Der Gesetzesentwurf geht auf eine parlamentarische Initiative von Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) zurück. Er strich im Rat deren Bedeutung für die Versorgungssicherheit heraus. Weiter sagte er: "Wir haben auch für den nötigen Schutz gesorgt." Kommissionssprecher Oliver Feller (FDP/VD) resümierte: "Mit dem Gesetz haben wir mehr Vorhersehbarkeit und Stabilität."
Jegliche Minderheiten scheiterten
Gegen die Vorlage wehrten sich Vertreterinnen und Vertreter von SP, Grünen und GLP. Mit mehreren Minderheiten versuchten sie, die Vorlage abzuschwächen. Ihr Hauptanliegen ist der Umwelt- und Gewässerschutz.
im Vergleich zu den EU-Ländern, aus welchen die Pflanzenschutzmittel übernommen werden sollen, sei die Schweiz hügeliger und gebirgiger, machten sie geltend. Zudem sei die Schweiz auch regenreicher. Diese Punkte führten dazu, dass mehr Rückstände von Pflanzenschutzmitteln ins Grundwasser gelangten, sagte Sophie Michaud Gigon (Grüne/VD). "Es geht um den Schutz des Grundwassers und die Umwelt, in der wir leben", sagte sie.
Franziska Ryser (Grüne/SG) setzte sich mit ihrer Minderheit erfolglos dafür ein, dass nur die Genehmigungen von Wirkstoffen in der EU ab 2023 automatisch übernommen werden sollten. Mit der Vorlage würden nämlich Wirkstoffe von vor 2000 oder teils auch aus dem vorletzten Jahrhundert zugelassen werden.
"Wer behauptet, solche Substanzen stehen für modernen Pflanzenschutz, der macht sich etwas vor", sagte sie. Sie bezweifle die systematische Prüfung der rückwirkend zugelassenen Wirkstoffe an und empfehle die aktualisierten EU-Richtlinien.
Jacqueline Badran (SP/ZH) versuchte zu bewirken, dass nur Wirkstoffe mit den höchsten Anwendungsvorschriften und dem bestmöglichen Schutzniveau zugelassen werden. "Wir können noch einen Schuh in die Sache reinhalten und es wird nicht alles automatisch übernommen", sagte sie. Diese wie auch alle anderen Minderheitsanträge lehnte die grosse Kammer ab.
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 05.03.2026
Tiefere Hürden für Zulassung von Pflanzenschutzmitteln aus der EU
Das Parlament senkt die Hürden für den Einsatz bestimmter Pestizide. Pflanzenschutzmittel, die in einem EU-Nachbarland, den Niederlanden oder Belgien eine Zulassung haben, sollen künftig in der Schweiz schneller zugelassen werden. Dafür hat sich nach dem Nationalrat am Donnerstag auch der Ständerat ausgesprochen.
Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid mit 31 zu 12 Stimmen. Gegen die Vorlage stimmten in der Gesamtabstimmung SP, Grüne und GLP. Eine Nein-Stimme gab es aus den Reihen der Mitte-Partei. Wegen einer verbliebenen Differenz muss sich nun noch einmal der Nationalrat mit der Sache befassen.
Dabei geht es um die Frage, unter welchen Bedingungen die Schweiz Notfallzulassungen von EU-Mitgliedstaaten automatisch nachvollziehen soll. Der Ständerat möchte dies nur tun, sofern die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt des Herkunftslandes des Pflanzenschutzmittels mit jenen der Schweiz gleichwertig sind.
Erarbeitet hatte die Vorlage die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats. Den Anstoss dazu gab eine parlamentarische Initiative von Mitte-Präsident und -Nationalrat Philipp Matthias Bregy (VS).
Punktuelle Prüfung
Die Schweizer Behörden sollen gemäss dem Gesetzestext in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich sowie den Niederlanden und Belgien zugelassene Pflanzenschutzmittel nur noch in Bereichen umfassend prüfen, für die es in der Schweiz besondere Schutzbestimmungen gibt.
Dies sei zum Beispiel beim Gewässerschutz der Fall, hatte die Wirtschaftskommission des Ständerats nach der Vorberatung des Geschäfts mitgeteilt. Es sei dringend nötig, Pflanzenschutzmittel schneller zuzulassen, argumentierte ihre Mehrheit.
Die Schweizer Behörden nähmen im Einklang mit der EU immer mehr Pflanzenschutzmittel vom Markt, sagte Mehrheitssprecher Peter Hegglin (Mitte/ZG). Anders als in der EU erfolge die Zulassung neuer Mittel aber nicht im gleichen Tempo.
Gleich lange Spiesse
Es ergebe keinen Sinn, das gleiche Verfahren zwei Mal durchzuführen, sagte Werner Salzmann (SVP/BE). "Wir stellen in der Schweiz fest, dass wir faktisch einen Zulassungsstopp haben." Dies führe dazu, dass moderne, sicherere Produkte nicht eingesetzt werden könnten. Die Schweizer Landwirtschaft brauche gleiche Rahmenbedingungen wie die europäische Konkurrenz.
Eine Minderheit der vorberatenden Ständeratskommission beantragte Nichteintreten. Sie war der Ansicht, dass ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren bereits auf dem Verordnungsweg vorgesehen sei. Auch der Bundesrat war für Nichteintreten. Der Rat lehnte den Nichteintretensantrag mit 32 zu 13 Stimmen ab.
Die Vorlage sei einseitig auf die Landwirtschaft ausgerichtet, sagte Tiana Angelina Moser (GLP/ZH) namens der Minderheit. Sie trage den Besonderheiten der Schweiz - etwa hinsichtlich Niederschlagsintensität und Hanglagen - und dem Schutz von Gesundheit und Umwelt zu wenig Rechnung.
Moser wies unter anderem darauf hin, dass Zusammenhänge zwischen Pflanzenschutzmitteln und der Parkinson-Krankheit nachgewiesen seien. Zudem schadeten Pestizide der Biodiversität. Besonders kritisierte sie das Ansinnen, Notfallzulassungen automatisch zu übernehmen. Kein EU-Mitgliedstaat tue dies.
Debatte im Nationalrat, 03.06.2026
Abweichung
Debatte im Ständerat, 08.06.2026
Zustimmung
Auskünfte
Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)
wak.cer@parl.admin.ch