22.4418 · Interpellation · 2022-12-14
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat räumt der UNO Agenda 2030 mit der SNE in der Legislaturplanung 2019-2023 einen wichtigen Stellenwert ein. Zudem anerkennt er die Zivilgesellschaft, Privatwirtschaft, die Wissenschaft und Forschung sowie den Finanzplatz als wichtige Partner um nachhaltige Entwicklung in der Schweiz voranzubringen. Bis jetzt wurden externe AkteurInnen noch zu wenig in den Prozess der Legislaturplanung miteinbezogen.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche Bedeutung hat die konsequente und kohärente Umsetzung der Agenda 2030 und der SNE in der neuen Legislaturplanung?
2. Wie sieht der zeitliche Ablauf der Erarbeitung der Legislaturplanung 2024-2028 aus? Was sind die Milestones (Ämterkonsultation, Konsultation externer AkteurInnen)?
3. In welcher Form sieht er eine Mitwirkung externer AkteurInnen vor?
4. Welche externen AkteurInnen werden partizipieren können?
5. Wie wird garantiert, dass die Resultate der Partizipation auch tatsächlich in die Legislaturplanung einbezogen werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Wichtige bundesrätliche Strategien werden mit der Legislaturplanung verknüpft. Der Delegierte des Bundesrates für die Agenda 2030 des UVEK/ARE hat an der Kick-off Veranstaltung mit den Departementen zum Start der Erarbeitung der Leitlinien und Ziele der Legislaturplanung 2023-2027 teilgenommen und dort die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030) vorgestellt. Die Departemente wurden bei der Erarbeitung der Leitlinien und Ziele aufgerufen, die Inhalte der SNE 2030 zu berücksichtigen. In der Botschaft zur Legislaturplanung wird die SNE 2030 im Kapitel zu den bundesrätlichen Strategien vorgestellt und der Bezug zur Legislaturplanung aufgezeigt.
2. Die Leitlinien und Ziele der nächsten Legislaturperiode wurden in der Bundesratssitzung vom 11. Januar 2023 definitiv festgelegt. Für das weitere Vorgehen sieht der Bundesrat folgende Etappen vor: Die Erhebung der Geschäfte durch die Bundesämter beginnt im ersten Quartal 2023. Die Botschaft wird durch den Bundesrat im ersten Quartal 2024 verabschiedet und anschliessend zur Beratung in der ersten Jahreshälfte 2024 an das Parlament überwiesen.
3. bis 5. In der Erarbeitung der Legislaturplanung 2023-2027 wurden zahlreiche externe Akteurinnen und Akteure berücksichtigt:
Der Bundesrat hat am 25. Mai 2022 vom Bericht "Schweiz 2035 - Think Tanks beantworten 20 Zukunftsfragen" Kenntnis genommen. Im Bericht geben ausgewählte Schweizer und internationale Think Tanks u.a. aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft ihre Einschätzungen ab. Der Bericht dient dem Bundesrat als eine Grundlage für die Erarbeitung der Legislaturplanung.
Am 11. November 2022 wurden die Kantone am Föderalistischen Dialog und die Bundesratsparteien an den Von-Wattenwyl-Gesprächen zur strategischen Stossrichtung der Legislatur 2023-2027 konsultiert. Sowohl die Kantone als auch die Parteien erklärten, dass sie die strategische Stossrichtung mit den Leitlinien und Zielen insgesamt unterstützen. Anpassungsvorschläge seitens der Kantone und Parteien wurden von den zuständigen Departementen aufgenommen.
Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben ist eine weitere Einbindung von Dritten im Erarbeitungsprozess der Legislaturplanung nicht vorgesehen.
Antwort des Bundesrates.