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22.4421 · Interpellation · 2022-12-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Das Vor-, Bau- und Auflageprojekt des Durchgangsbahnhof Luzern ist mit den Ausbauschritten 2025 und 2035 finanziert. Das BAV hat das Vorprojekt ausgelöst, die beauftragte SBB setzt es zurzeit um. Der Abschluss des Vorprojekts ist im Frühling 2023 zu erwarten. Parallel ist die SBB mit der Realisierungsabfolge durch das BAV beauftragt. Die Ergebnisse sind Ende 2023 zu erwarten. Bisher wurde eine Erarbeitung des Auflageprojekts bis 2026 und ein Baustart auf zirka 2029 kommuniziert.

Wir danken dem Bundesrat für die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Mit dem Ausbauschritt 2035 wurden Vorgaben für die Planung in Luzern und für einen weiteren Entscheid 2026 gemacht. Wird das Auflageprojekt gemäss Bundesbeschluss von 2019 bis 2026 fertig erstellt sein?

2. Wann wird das mit dem Ausbauschritt 2035 finanzierte Bau- und Auflageprojekt durch das BAV ausgelöst?

3. Welche Priorität hat der Ausbau des Bahnknotens Luzern innerhalb des BAV und der SBB?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Derzeit befindet sich das Vorprojekt zum Durchgangsbahnhof Luzern (DBL) in der Abschlussphase. Anschliessend wird die Vorbereitung der nächsten Phase angegangen, wobei die Resultate der Studie zur Realisierungsabfolge berücksichtigt werden. Dies benötigt rund sechs Monate, bevor das Bau- und Auflageprojekt ausgelöst werden können. Auf Basis der Ergebnisse dieser Studie, die aufzeigen wird, welche Massnahmen in welcher zeitlichen Abfolge umgesetzt werden können, kann der Auftrag für das Bau- und Auflageprojekt für die weitere Projektierung des Durchgangsbahnhofs erteilt werden. Das Auflageprojekt wird 2026 voraussichtlich noch nicht ganz abgeschlossen sein.

2. Die Beauftragung des Bau- und Auflageprojekts erfolgt, sobald die Ergebnisse aus der Studie Realisierungsabfolge vorliegen. Diese Ergebnisse werden in die Beauftragung einbezogen werden. Gemäss aktueller Planung dürfte das gegen Ende 2023 der Fall sein.

3. Die Prüfung des Durchgangsbahnhofs Luzern gehört gemäss Bundesbeschluss zum Ausbauschritt 2035 zu den vom Parlament beauftragten Massnahmen. Der Bundesrat wird daher in der Botschaft 2026 auf jeden Fall Stellung zu diesem Projekt nehmen. Das BAV beauftragt die SBB mit den entsprechenden Planungsmassnahmen. Dazu gehört die Projektierung (inkl. Auflageprojekt). Der Entscheid über die zu realisierenden Ausbaumassnahmen liegt beim Parlament. Der Bundesrat wird in seiner Botschaft diejenigen Projekte vorschlagen, welche den grössten Nutzen aufweisen und im Rahmen der Möglichkeiten des Bahninfrastrukturfonds finanzierbar sind.

Antwort des Bundesrates.